Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Holzbringungsarbeiten im Forstbetriebsbezirk Dattenfeld des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von jährlich ca. 500 fm (inkl. Optionen max. 2.000 fm je Jahr) Holzbringungsarbeiten im Forstbetriebsbezirk (FBB) Dattenfeld des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft abzuschließen.
Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk Dattenfeld. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung Holzbringung (Anlage 1) zu entnehmen. Diese ist Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung ebenfalls eine Übersichtskarte (Anlage 2) beigefügt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-08.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Referenznummer: 2023/04/011
Kurze Beschreibung:
“Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung über...”
Kurze Beschreibung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von jährlich ca. 500 fm (inkl. Optionen max. 2.000 fm je Jahr) Holzbringungsarbeiten im Forstbetriebsbezirk (FBB) Dattenfeld des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft abzuschließen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-08 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-13 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 176-550787
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
“Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht...”
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
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Quelle: OJS 2023/S 176-550787 (2023-09-08)