Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit seinen Standorten in Bonn und Berlin verfolgt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit das Ziel, das gesamte Themenspektrum des Ministeriums einer breiten Öffentlichkeit sowie der Presse aktuell und zielgruppengerecht zu präsentieren und entsprechende Informationen zugänglich zu machen. Um die Attraktivität des Internetauftritts und der Social-Media-Kanäle des Hauses weiter zu steigern und die Vielfalt von Kommunikationskanälen zeitgemäß zu nutzen, sollen Videobeiträge und Livestreams eingesetzt werden. Die Videobeiträge und Livestreams sollen vorrangig auf den Social-Media-Kanälen sowie den Internetseiten des BMUKN veröffentlicht werden, um aktuelle politische Themen niedrigschwellig und anschaulich zu vermitteln und der interessierten Öffentlichkeit die digitale Live-Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen oder mit der Hausleitung über digitale Live-Formate direkt ins Gespräch zu kommen. Einzelne Aufnahmen werden auch an Kooperationspartner*innen der Auftraggeberin (AG’in) oder Interessierte zur freien Verwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung sowie für öffentliche und nichtöffentliche Vorführungen weitergegeben.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams
Referenznummer: Z I 3 VSt. 1954/2026
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit seinen Standorten in Bonn und Berlin verfolgt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit das Ziel, das gesamte Themenspektrum des Ministeriums einer breiten Öffentlichkeit sowie der Presse aktuell und zielgruppengerecht zu präsentieren und entsprechende Informationen zugänglich zu machen. Um die Attraktivität des Internetauftritts und der Social-Media-Kanäle des Hauses weiter zu steigern und die Vielfalt von Kommunikationskanälen zeitgemäß zu nutzen, sollen Videobeiträge und Livestreams eingesetzt werden.
Die Videobeiträge und Livestreams sollen vorrangig auf den Social-Media-Kanälen sowie den Internetseiten des BMUKN veröffentlicht werden, um aktuelle politische Themen niedrigschwellig und anschaulich zu vermitteln und der interessierten Öffentlichkeit die digitale Live-Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen oder mit der Hausleitung über digitale Live-Formate direkt ins Gespräch zu kommen. Einzelne Aufnahmen werden auch an Kooperationspartner*innen der Auftraggeberin (AG’in) oder Interessierte zur freien Verwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung sowie für öffentliche und nichtöffentliche Vorführungen weitergegeben.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit seinen Standorten in Bonn und Berlin verfolgt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit das Ziel, das gesamte Themenspektrum des Ministeriums einer breiten Öffentlichkeit sowie der Presse aktuell und zielgruppengerecht zu präsentieren und entsprechende Informationen zugänglich zu machen. Um die Attraktivität des Internetauftritts und der Social-Media-Kanäle des Hauses weiter zu steigern und die Vielfalt von Kommunikationskanälen zeitgemäß zu nutzen, sollen Videobeiträge und Livestreams eingesetzt werden.
Die Videobeiträge und Livestreams sollen vorrangig auf den Social-Media-Kanälen sowie den Internetseiten des BMUKN veröffentlicht werden, um aktuelle politische Themen niedrigschwellig und anschaulich zu vermitteln und der interessierten Öffentlichkeit die digitale Live-Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen oder mit der Hausleitung über digitale Live-Formate direkt ins Gespräch zu kommen. Einzelne Aufnahmen werden auch an Kooperationspartner*innen der Auftraggeberin (AG’in) oder Interessierte zur freien Verwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung sowie für öffentliche und nichtöffentliche Vorführungen weitergegeben.
Das BMUKN beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams zu aktuellen politischen Entwicklungen und ressortrelevanten Themen zu vergeben. Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils nach Bedarf durch die AG‘in einzeln beauftragt. Im Jahresdurchschnitt ist mit etwa 1 Reportage und 2 Erklärvideos, etwa 30 Statements und etwa 4 Livestreams (über Website und Social-Media-Kanäle) zu rechnen. Die Anlässe reichen dabei von z. B. Pressekonferenzen, Presse-Statements über Grußworte, Kurzbotschaften, Stellungnahmen bis hin zu Tagesveranstaltungen und Mehrtagesveranstaltungen. Zudem ist die Erstellung von tagesaktuellen Clips aus bestehendem oder angekauftem Bild- und Videomaterial in Form von Collagen, Slideshows und GIFs für Social Media gefordert, der Durchschnitt liegt hier bei ungefähr 2 Clips pro Woche.
Auch der rechtskonforme Einsatz von KI-basiertem Ton- und Bewegtbildmaterial ist – unter Maßgabe der nötigen gesetzlichen Kennzeichnungspflichten – einsetzbar in der Produktion.
Die zu erbringende Leistung unterteilt sich in mehrere Leistungspakete:
1. Intro und Outro
2. Erstellung Social-Media-Video
3. Ergänzende Leistungen Social Media-Video nach Bedarf
4. Videobeitrag Statement
5. Videobeitrag Interview
6. Videobeitrag Mitschnitt
7. Videobeitrag Reportage
8. Erklärfilm/Animationsfilm
9. Livestream mobil
10. Audio-Video-Medienpaket
sowie sonstiger optionaler Leistungen.
Das BMUKN beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams zu aktuellen politischen Entwicklungen und ressortrelevanten Themen zu vergeben. Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils nach Bedarf durch die AG‘in einzeln beauftragt. Im Jahresdurchschnitt ist mit etwa 1 Reportage und 2 Erklärvideos, etwa 30 Statements und etwa 4 Livestreams (über Website und Social-Media-Kanäle) zu rechnen. Die Anlässe reichen dabei von z. B. Pressekonferenzen, Presse-Statements über Grußworte, Kurzbotschaften, Stellungnahmen bis hin zu Tagesveranstaltungen und Mehrtagesveranstaltungen. Zudem ist die Erstellung von tagesaktuellen Clips aus bestehendem oder angekauftem Bild- und Videomaterial in Form von Collagen, Slideshows und GIFs für Social Media gefordert, der Durchschnitt liegt hier bei ungefähr 2 Clips pro Woche.
Auch der rechtskonforme Einsatz von KI-basiertem Ton- und Bewegtbildmaterial ist – unter Maßgabe der nötigen gesetzlichen Kennzeichnungspflichten – einsetzbar in der Produktion.
Die zu erbringende Leistung unterteilt sich in mehrere Leistungspakete:
1. Intro und Outro
2. Erstellung Social-Media-Video
3. Ergänzende Leistungen Social Media-Video nach Bedarf
4. Videobeitrag Statement
5. Videobeitrag Interview
6. Videobeitrag Mitschnitt
7. Videobeitrag Reportage
8. Erklärfilm/Animationsfilm
9. Livestream mobil
10. Audio-Video-Medienpaket
sowie sonstiger optionaler Leistungen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Es ist ein Konzept einzureichen, in dem beschrieben wird, wie eine nachhaltige Durchführung der Leistung möglich ist.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ungefähr drei Viertel der Aufnahmen werden in Berlin stattfinden, darüber hinaus sind Aufnahmen an verschiedenen Drehorten innerhalb Deutschlands (einschließlich Inseln) einzuplanen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 4 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um bis zu 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um bis zu 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-23 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-07-23 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-14 📅
Zusätzliche Informationen:
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV/§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zuachten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV/§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zuachten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Mindestanforderungen:
Es muss mindestens 1 Referenz zum Nachweis der nachfolgend geforderten Erfahrungen (siehe nächster Absatz) eingereicht werden, wobei ggf. sogar mit nur einem referenzierten Vorhaben sämtliche geforderte Erfahrungen kumulativ erfüllt sein können.
Bewertet wird:
- Erfahrung mit/im Bereich der Erstellung von Videobeiträgen
- Erfahrung mit/im Bereich der Erstellung von Livestreams
- Erfahrung mit/im Bereich Erstellung von Social Media-Videos
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Mindestanforderungen:
Es muss mindestens 1 Referenz zum Nachweis der nachfolgend geforderten Erfahrungen (siehe nächster Absatz) eingereicht werden, wobei ggf. sogar mit nur einem referenzierten Vorhaben sämtliche geforderte Erfahrungen kumulativ erfüllt sein können.
Bewertet wird:
- Erfahrung mit/im Bereich der Erstellung von Videobeiträgen
- Erfahrung mit/im Bereich der Erstellung von Livestreams
- Erfahrung mit/im Bereich Erstellung von Social Media-Videos
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Persönliche Qualifikation und Erfahrung (Kurzdarstellung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen)
Bewertet wird:
- Mindestens 3-jährige Erfahrung in der Gesamtprojektleitung und Konzeption der Videokommunikation gemäß den Ausführungen der Leistungsbeschreibung.
Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
- Qualifikation (Nachweis durch abgeschlossenes Volontariat, abgeschlossene Journalistenausbildung an einer Journalistenschule oder Journalistikstudium mit Bachelor- oder Masterabschluss) und mindestens 5-jährige Berufserfahrung als Videoredakteur*in.
Von mindestens zwei Mitgliedern des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
- Mindestens 3-jährige Redaktionserfahrung im Themenbereich Umwelt.
Von mindestens einer/einem Videoredakteur*in des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
- Qualifikation (Nachweis durch abgeschlossene Aus- bzw. Weiterbildung oder abgeschlossenes Hochschulstudium) und mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Kameramann/Kamerafrau.
Von mindestens zwei Mitgliedern des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
- Mindestens 3-jährige Erfahrung in der Erstellung von Social Media-Videos.
Von mindestens zwei Mitgliedern des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, vergleichbar mit Sprachniveau B2.
Von den Mitarbeiter*innen in der Projektleitung und der Redaktion des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
- Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, vergleichbar mit Sprachniveau B2.
Von mindestens einem Mitglied in der Redaktion des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Darstellung, Erfahrung, Personal (Formular 3.13, ggf. i.V.m. 03.03.1 der Vergabeunterlagen) sowie ein Nachweis der Qualifikation gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Persönliche Qualifikation und Erfahrung (Kurzdarstellung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen)
Bewertet wird:
- Mindestens 3-jährige Erfahrung in der Gesamtprojektleitung und Konzeption der Videokommunikation gemäß den Ausführungen der Leistungsbeschreibung.
Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
- Qualifikation (Nachweis durch abgeschlossenes Volontariat, abgeschlossene Journalistenausbildung an einer Journalistenschule oder Journalistikstudium mit Bachelor- oder Masterabschluss) und mindestens 5-jährige Berufserfahrung als Videoredakteur*in.
Von mindestens zwei Mitgliedern des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
- Mindestens 3-jährige Redaktionserfahrung im Themenbereich Umwelt.
Von mindestens einer/einem Videoredakteur*in des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
- Qualifikation (Nachweis durch abgeschlossene Aus- bzw. Weiterbildung oder abgeschlossenes Hochschulstudium) und mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Kameramann/Kamerafrau.
Von mindestens zwei Mitgliedern des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
- Mindestens 3-jährige Erfahrung in der Erstellung von Social Media-Videos.
Von mindestens zwei Mitgliedern des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, vergleichbar mit Sprachniveau B2.
Von den Mitarbeiter*innen in der Projektleitung und der Redaktion des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
- Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, vergleichbar mit Sprachniveau B2.
Von mindestens einem Mitglied in der Redaktion des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Darstellung, Erfahrung, Personal (Formular 3.13, ggf. i.V.m. 03.03.1 der Vergabeunterlagen) sowie ein Nachweis der Qualifikation gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzugeben ist der Umsatz (Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 200.000 € netto betragen.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 03.09 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anzugeben ist der Umsatz (Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 200.000 € netto betragen.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 03.09 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Auftragsfall ist der Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, nachzuweisen:
1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadenfall und
1 Mio. € für Vermögensschäden pro Schadenfall.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular 03.10 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Auftragsfall ist der Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, nachzuweisen:
1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadenfall und
1 Mio. € für Vermögensschäden pro Schadenfall.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular 03.10 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund der Leistungspflichten der/des AN ist eine Neutralität in der Aufgabenerfüllung notwendig.
Gleiches gilt, wenn eine wirtschaftliche Verflechtung der/des AN mit einem Unternehmen be- oder entsteht.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Neutralität (Formular 03.11 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund der Leistungspflichten der/des AN ist eine Neutralität in der Aufgabenerfüllung notwendig.
Gleiches gilt, wenn eine wirtschaftliche Verflechtung der/des AN mit einem Unternehmen be- oder entsteht.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Neutralität (Formular 03.11 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 103-371835 (2026-05-29)