Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von neuen Schienen für das Projekt Riedbahn

DB Netz AG (Bukr 16)

Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von neuen Schienen für das Projekt Riedbahn

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-04-27 Auftragsbekanntmachung
2023-07-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Eisenbahnschienen
Referenznummer: 23FEI65912
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von neuen Schienen für das Projekt Riedbahn
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Eisenbahnschienen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Eisenbahnschienen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: torsten.hens@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 61311570121 📞
Fax: +49 69260914150 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/fac0af56-ef70-4ed1-ad81-766499dd594d 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/fac0af56-ef70-4ed1-ad81-766499dd594d 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-02 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 085-261146
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ergänzend zu III 1.1-1.3 sind die zusätzlichen Erklärungen und Dokumente mit dem Angebot einzureichen: ▪ Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner, Hinweis: Diese Erklärung kann auch über die Bietereigenerklärung erfolgen ▪ Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz); b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz); c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. Das Unternehmen erklärt dass die Verpflichtung aus vorgenannter Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabe Verpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Hinweis: Diese Erklärung kann auch über die Bietereigenerklärung erfolgen ▪ Bei Nachunternehmereinsatz: Für den Fall, dass der Bieter wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten beabsichtigt, Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit den von den Losen umfassten Leistungen zu beauftragen: - Verpflichtungserklärung(en) der/ des NU(s) - Die Eigenerklärungen gemäß Ziff. III.1.1 der Veröffentlichung (mit Ausnahme der Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner) - Angabe, ob eine HPQ für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) bereits vorhanden ist (wenn NU = Walzwerk) - Angabe, ob eine HPQ für die Fertigungsschritte Abbrennstumpfschweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und Herstellung von Schienenbändern (Konfektionieren von Schienen) vorhanden ist (wenn NU = Schweißwerk) ▪ Für den Fall, dass der Bewerber Transportleistungen nicht selbst durchführt: Transporte per Bahn: - Erklärung, dass eine Sicherheitsbescheinigung (oder nationale Bescheinigung) nach § 7a AEG sowie eine Zulassung als EVU gemäß § 6 AEG vorliegt - Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind Transporte per LKW: - Erklärung, dass eine Zulassung nach GüKG vorliegt Nur die unter III.1.1. bis III.1.3. und VI.3. geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Angebot vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Projekt Riedbahn
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Schienen 60E2, 54E4, 49E5 - R260
Schienen 60E2, 54E4- R350HT
Transport Schiene & Straße
Standgeld, Wagenmiete
Zuschlagspositionen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
▪ Vollständig ausgefüllte Bietererklärung/ Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister, Abgabezahlen,
Korruption, Gesetzestreue etc.) oder:
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder
beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister oder Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten:
Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im
Handelsregister eingetragen ist;
— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die
in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen
hat;
— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende
Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v.
Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die
Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff.
AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
— Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine
Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
—Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3
GWB);
—Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten
Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt
wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
- Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund
sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen
Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unter-n
nehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt
wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
- Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland
niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist.
- Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent
der Anteile am Unternehmen hält.
- Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation
oder Einrichtung handele bzw. handelt.
- Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag
beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
▪ Vollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft, oder:
- Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
- Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre,
Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
- Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
▪ Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) sowie die
Fertigungsschritte Abbrennstumpf- Schweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und Herstellung von Schienenbändern
(Konfektionieren von Schienen).
▪ Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar
▪ Transporte sollen vorwiegend im öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden, daher Eignungsanforderungen für die Transportleistungen:
- Zulassung gemäß § 6 AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG
Hinweis: Nach AEG sind die Zulassung als EVU (§ 6 AEG) als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt
auch für alle Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die beiden Bescheinigungen sind von jedem
Nachunternehmer vorzulegen.
- Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind
- Erklärung, dass eine Zulassung nach GüKG vorliegt (im Falle der Durchführung von LKW-Transporten)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hens, Torsten
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/fac0af56-ef70-4ed1-ad81-766499dd594d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI41
Postanschrift: Rheinstraße 4
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ergänzend zu III 1.1-1.3 sind die zusätzlichen Erklärungen und Dokumente mit dem Angebot einzureichen:
▪ Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
Hinweis: Diese Erklärung kann auch über die Bietereigenerklärung erfolgen
▪ Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz);
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz);
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind
wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben
werden.
Das Unternehmen erklärt dass die Verpflichtung aus vorgenannter Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem
NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabe Verpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen
nachgewiesen wird.
▪ Bei Nachunternehmereinsatz:
Für den Fall, dass der Bieter wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten beabsichtigt, Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit den von den Losen
umfassten Leistungen zu beauftragen:
- Verpflichtungserklärung(en) der/ des NU(s)
- Die Eigenerklärungen gemäß Ziff. III.1.1 der Veröffentlichung (mit Ausnahme der Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner)
- Angabe, ob eine HPQ für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) bereits vorhanden ist (wenn NU = Walzwerk)
- Angabe, ob eine HPQ für die Fertigungsschritte Abbrennstumpfschweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und
Herstellung von Schienenbändern (Konfektionieren von Schienen) vorhanden ist (wenn NU = Schweißwerk)
▪ Für den Fall, dass der Bewerber Transportleistungen nicht selbst durchführt:
Transporte per Bahn:
- Erklärung, dass eine Sicherheitsbescheinigung (oder nationale Bescheinigung) nach § 7a AEG sowie eine Zulassung als EVU gemäß § 6 AEG vorliegt
- Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind
Transporte per LKW:
- Erklärung, dass eine Zulassung nach GüKG vorliegt
Nur die unter III.1.1. bis III.1.3. und VI.3. geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Angebot vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der Frist zur
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Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 085-261146 (2023-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 129-409153
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 085-261146
ABl. S-Ausgabe: 129

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-04 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 129-409153 (2023-07-04)