Auftragsbekanntmachung (2023-08-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
Telefon: +49 681870831370📞
E-Mail: vergaben@cispa.de📧
Fax: +49 681870838801 📠
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
URL: https://cispa..de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://cispa.de/de/about/procurement🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKY1H1YJPZJ/documents🌏
Teilnahme-URL: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKY1H1YJPZJ🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art:
“Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB. Zuwendungsempfänger als Großforschungszentrum und Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren.”
Andere Art
Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB. Zuwendungsempfänger als Großforschungszentrum und Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferleistung IT Zubehör
2023_235
Produkte/Dienstleistungen: Teile und Zubehör für Computer📦
Kurze Beschreibung:
“Das CISPA beabsichtigt die Vergabe zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferleistung von IT-Zubehör.” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Client Zubehör (teils produktbezogen)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Teile und Zubehör für Computer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerzubehör📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenerfassungszubehör📦
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH Stuhlsatzenhaus 5 66123 Saarbrücken”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das CISPA beabsichtigt die Vergabe zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferleistung von IT-Zubehör.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung endet nach Ablauf eines Jahres.
Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung endet nach Ablauf eines Jahres.
Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig dreimal um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen Verlänge-rungsoptionen sind jeweils 3 Kalendermonate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. Der Vertrag endet ebenfalls und unabhängig von der Vertragslaufzeit bei Erreichen der Höchstabnahmesumme gemäß den beson-deren Vertragsbedingungen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kabel u. Adapter (produktneutral)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ergonomische Bedarfe (produktneutral)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
- Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
- Eignungsleihe_Unterauftrag_OPTIONAL. (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, eine Eignungsleihe zu betreiben, muss das Formular Eignungsleihe_Unterauftrag vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_OPTIONAL (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, sich einer Unterauftragnehmerschaft zu bedienen, müssen die Formulare "Eignungsleihe_Unterauftrag" und "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.
- Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_OPTIONAL (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber eine Bewerber- / Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat seinem Teilnahmeantrag / Angebot eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen Finanzamt hinzuzufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen) und dem Angebot elektronisch über das Bietertool beifügen.
- Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
- Preisblatt / Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen die Preisblätter vollständig ausfüllen und dem Angebot zwingend beifügen (über das Bietertool mit Angebot hochladen).
- Produktblätter aller LOSE (1-3): Die Bieter müssen die Produktblätter aller LOSE vollständig ausfüllen und dem Angebot zwingend beifügen (über das Bietertool mit Angebot hochladen).
- Datenblätter: Die Bieter müssen Datenblätter der angebotenen Produkte dem Angebot beifügen.
- Nachweis zur fristgemäßen Einrichtung eines E-Procurement-Webshops mit OCI-5-Tauglichkeit: Die Bieter müssen einen Nachweis zur fristgemäßen Einrichtung eines E-Procurement-Webshops mit OCI-5-Tauglichkeit dem Angebot beifügen. Die detaillierten Anforderungen an den Nachweis ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Erklärung zur Absicherung der Betriebszeiten, über Regelungen bei Wartungsarbeiten und beim Ausfall des Systems (Informationswege, Reaktionszeiten) sowie über die Datenbereitstellung nach Systemausfällen (Backup und Wiederherstellung): Die Bieter müssen die Erklärung zur Absicherung der Betriebszeiten, über Regelungen bei Wartungsarbeiten und beim Ausfall des Systems (Informationswege, Reaktionszeiten) sowie über die Datenbereitstellung nach Systemausfällen (Backup und Wiederherstellung) dem Angebot hinzuzufügen.
- Verpflichtungserklärung ILO: Die Bieter müssen die Verpflichtungserklärung vollständig ausfüllen und dem Angebot beifügen (über das Bietertool mit Angebot hochladen).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Angebotsschreiben_633
Preisblatt
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-26
10:05 📅
“Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu...”
Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY1H1YJPZJ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681870831370📞
E-Mail: vergaben@cispa.de📧
Fax: +49 681870838801 📠
URL: https://cispa..de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 154-489843 (2023-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 68130271921📞
Fax: +49 681-30271942 📠
URL: https://cispa.saarland/de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art:
“Großforschungszentrum; Klassischer öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 lit. a) GWB”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferleistung von IT-Zubehör
2023/S 154-489843”
Produkte/Dienstleistungen: Computerzubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferleistung von IT-Zubehör”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 411 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferleistung von IT-Zubehör” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferleistung von IT-Zubehör” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung endet nach Ablauf eines Jahres. Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung endet nach Ablauf eines Jahres. Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig dreimal um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen Verlänge-rungsoptionen sind jeweils 3 Kalendermonate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. Der Vertrag endet ebenfalls und unabhängig von der Vertragslaufzeit bei Erreichen der Höchstabnahmesumme gemäß den beson-deren Vertragsbedingungen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
“Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferleistung von IT-Zubehör” Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung endet nach Ablauf eines Jahres. Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung endet nach Ablauf eines Jahres. Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig dreimal um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen Verlänge-rungsoptionen sind jeweils 3 Kalendermonate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform zu erkläre
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 154-489843
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2023_235
Titel:
“Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferleistung von IT-Zubehör”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: netkab Netztwerktechnik GmbH
Postort: St. Ingbert
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes; Bundeskartellamt
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 217-681907 (2023-11-05)