Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für Liegenschaften und Anlagen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollstromversorgung.
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ wurde und der nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert wurde / wird.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden in 10 Regional- und Einzellose unterteilt.
Insgesamt handelt es sich um ca. 4.874 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 197 GWh.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein”
Titel
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein
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Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für Liegenschaften und Anlagen von Trägern öffentlicher Verwaltungen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für Liegenschaften und Anlagen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollstromversorgung.
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ wurde und der nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert wurde / wird.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden in 10 Regional- und Einzellose unterteilt.
Insgesamt handelt es sich um ca. 4.874 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 197 GWh.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordfriesland
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1
Regionallos Nordfriesland.
653 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 22,5 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1
Regionallos Nordfriesland.
653 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 22,5 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg/Flensburg (SL_FL)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Flensburg/Flensburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2
Regionallos Schleswig-Flensburg/Flensburg.
481 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 15,2 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2
Regionallos Schleswig-Flensburg/Flensburg.
481 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 15,2 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde / Neumünster / Plön (RD_NMS_PLÖ)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rendsburg-Eckernförde/Neumünster/Plön
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3
Regionallos Rendsburg-Eckernförde/Neumünster/Plön.
681 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 22,1 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 3
Regionallos Rendsburg-Eckernförde/Neumünster/Plön.
681 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 22,1 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 4 Regionallos Dithmarschen/Steinburg (HEI_IZ)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Steinburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dithmarschen/Steinburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 4
Regionallos Dithmarschen/Steinburg.
877 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 14,9 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 4
Regionallos Dithmarschen/Steinburg.
877 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 14,9 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 5 Regionallos Kiel (KI)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 5
Regionallos Kiel.
203 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 26,8 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 5
Regionallos Kiel.
203 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 26,8 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 6 Regionallos Lübeck (HL)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lübeck
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 6
Regionallos Lübeck.
185 Abnahmestellen, ca. 22,3 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 6
Regionallos Lübeck.
185 Abnahmestellen, ca. 22,3 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 7 Regionallos Ostholstein/Segeberg (OH_SE)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Ort der Leistung: Ostholstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ostholstein/Segeberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 7
Regionallos Ostholstein/Segeberg.
1001 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 24,2 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 7
Regionallos Ostholstein/Segeberg.
1001 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 24,2 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 8 Regionallos Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg (PI_OD_RZ)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Ort der Leistung: Stormarn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 8
Regionallos Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg.
550 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 14,8 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 8
Regionallos Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg.
550 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 14,8 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 9 Einzellos Husum
Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Husum
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 9
Einzellos Husum.
227 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,4 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 9
Einzellos Husum.
227 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,4 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 10 Einzellos Christian-Albrechts-Universität Kiel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 10
Einzellos Christian-Albrechts-Universität Kiel.
16 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 32,0 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 10
Einzellos Christian-Albrechts-Universität Kiel.
16 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 32,0 GWh.
...
Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110 % von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber).
Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10 % kann eine Preisanpassung erfolgen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen.
...
Maximalmenge der beziehbaren Energie:
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 200 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10 % der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten zwei Jahre (2021-2022) des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten zwei Jahre (2021-2022) des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Ökostromversorgung).
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Nutzen Sie hierfür den in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
Hinweis: Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise und die Verpflichtungserklärung sind bereits mit dem Angebot auch für alle Unterauftragnehmer einzureichen.
3. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 4 Jahren (2019-2022) erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Elektrizitätsversorgung. Es sind mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
4. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.
4a. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und/oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen
Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
5. Erklärung zu den Erzeugungsarten bzw. Bezugsquellen des angebotenen Ökostroms.
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 5 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
...
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 zusätzliche Angaben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-12
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-12
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kiel.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Herbst 2024.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge,...”
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich.Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZV-GV-23-1375000-4121.03) bis spätestens 04. Oktober 2023, 23.59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, e-Mail: denise.bauer@gmsh.de) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
8. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den
- Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
9. Preisblatt / Leistungsverzeichnis pro Los.
10. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird bei einer Eigenerklärung einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
11. Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen. Sie erklären, dass Sie sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichern.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 812
Postanschrift: Küterstraße 30
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4315991112📞
E-Mail: nachpruefungstelle@gmsh.de📧
Fax: +49 4315991119 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Küterstraße 30
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-599-1517📞
E-Mail: denise.bauer@gmsh.de📧
URL: www.gmsh.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 178-555891 (2023-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 178-555891
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Flensburg GmbH
Postort: Flensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg/Flensburg (SL_FL)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde / Neumünster / Plön (RD_NMS_PLÖ)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Los 4 Regionallos Dithmarschen/Steinburg (HEI_IZ)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
5️⃣
Vertragsnummer: 5
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Los 5 Regionallos Kiel (KI)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
6️⃣
Vertragsnummer: 6
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Los 6 Regionallos Lübeck (HL)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
7️⃣
Vertragsnummer: 7
Los-Identifikationsnummer: 7
Titel: Los 7 Regionallos Ostholstein/Segeberg (OH_SE)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
8️⃣
Vertragsnummer: 8
Los-Identifikationsnummer: 8
Titel: Los 8 Regionallos Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg (PI_OD_RZ)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
9️⃣
Vertragsnummer: 9
Los-Identifikationsnummer: 9
Titel: Los 9 Einzellos Husum
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Husum GmbH
Postort: Husum
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
1️⃣0️⃣
Vertragsnummer: 10
Los-Identifikationsnummer: 10
Titel: Los 10 Einzellos Christian-Albrechts-Universität Kiel
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Quelle: OJS 2024/S 009-021679 (2024-01-08)