Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams sowie der Mitarbeitenden im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Zur Gewährleistung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffungen notwendig. Zur wirtschaftlichen Abwicklung der Ersatzbeschaffung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen wurde eine Beschaffungsgemeinschaft öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gebildet. Unter Federführung des Südwestrundfunk (SWR) wird mit der vorliegenden EU-Ausschreibung daher das Ziel verfolgt, eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung (Kauf) von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV) zu schließen. Aus dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Anstalten und Einrichtungen bezugsberechtigt: • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • ARTE Deutschland • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Hessischer Rundfunk (HR) • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Des Weiteren sind auch Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung größer 50 % beträgt, bezugsberechtigt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die jeweiligen Bedarfe sind den Mengen in den Vertrags- und Verfahrensunterlagen zu entnehmen. Die Lieferung von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV) wird aufgeteilt in folgende Lose ausgeschrieben: • Los 1: LB1 - PKW klein BEV • Los 2: LB2 - PKW Langstrecke BEV • Los 3: LB3 - PKW Kompakt Kombi BEV • Los 4: LB4 - Kleinbus mit Heckklappe BEV • Los 5: LB5 - Kleintransporter < 3,5t BEV Optionale Leistungen in den Losen sind: Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge
Auftragsbekanntmachung (2026-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV)
Referenznummer: EU-A/P 08/2026
Kurze Beschreibung:
Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams sowie der Mitarbeitenden im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Zur Gewährleistung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffungen notwendig.
Zur wirtschaftlichen Abwicklung der Ersatzbeschaffung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen wurde eine Beschaffungsgemeinschaft öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gebildet.
Unter Federführung des Südwestrundfunk (SWR) wird mit der vorliegenden EU-Ausschreibung daher das Ziel verfolgt, eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung (Kauf) von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV) zu schließen. Aus dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Anstalten und Einrichtungen bezugsberechtigt:
• ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
• ARTE Deutschland
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• Deutsche Welle (DW)
• Hessischer Rundfunk (HR)
• Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
• Norddeutscher Rundfunk (NDR)
• Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
• Saarländischer Rundfunk (SR)
• Südwestrundfunk (SWR)
• Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Des Weiteren sind auch Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung größer 50 % beträgt, bezugsberechtigt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die jeweiligen Bedarfe sind den Mengen in den Vertrags- und Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Die Lieferung von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV) wird aufgeteilt in folgende Lose ausgeschrieben:
• Los 1: LB1 - PKW klein BEV
• Los 2: LB2 - PKW Langstrecke BEV
• Los 3: LB3 - PKW Kompakt Kombi BEV
• Los 4: LB4 - Kleinbus mit Heckklappe BEV
• Los 5: LB5 - Kleintransporter < 3,5t BEV
Optionale Leistungen in den Losen sind:
Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge
Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams sowie der Mitarbeitenden im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Zur Gewährleistung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffungen notwendig.
Zur wirtschaftlichen Abwicklung der Ersatzbeschaffung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen wurde eine Beschaffungsgemeinschaft öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gebildet.
Unter Federführung des Südwestrundfunk (SWR) wird mit der vorliegenden EU-Ausschreibung daher das Ziel verfolgt, eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung (Kauf) von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV) zu schließen. Aus dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Anstalten und Einrichtungen bezugsberechtigt:
• ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
• ARTE Deutschland
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• Deutsche Welle (DW)
• Hessischer Rundfunk (HR)
• Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
• Norddeutscher Rundfunk (NDR)
• Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
• Saarländischer Rundfunk (SR)
• Südwestrundfunk (SWR)
• Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Des Weiteren sind auch Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung größer 50 % beträgt, bezugsberechtigt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die jeweiligen Bedarfe sind den Mengen in den Vertrags- und Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Die Lieferung von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV) wird aufgeteilt in folgende Lose ausgeschrieben:
• Los 1: LB1 - PKW klein BEV
• Los 2: LB2 - PKW Langstrecke BEV
• Los 3: LB3 - PKW Kompakt Kombi BEV
• Los 4: LB4 - Kleinbus mit Heckklappe BEV
• Los 5: LB5 - Kleintransporter < 3,5t BEV
Optionale Leistungen in den Losen sind:
Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 279 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung: EU-AP 08/2026 - Los 1
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV) -
Los 1 (LB1: PKW klein BEV)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 051 000 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1: PKW klein BEV gemäß LB1
Mindestabnahmemenge: 13
Geschätzte Abnahmemenge: 40
Optionale Höchstmenge: 46
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Vermeidung von Schadstoffen, Reduzierung von Lärmemissionen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Weitere Lieferorte sind:
Köln, Baden-Baden, München, Bonn, Berlin, Frankfurt am Main, Leipzig, Hamburg, Potsdam, Saarbrücken, Mainz
Die genauen Anlieferadressen sind in den Vertrags- und Verfahrensunterlagen angegeben.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Datum des Endes: 2031-01-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Optionen zur Vertragsverlängerung: Zur Lieferung von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV) soll nach VgV § 21 ff. eine Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit bzw. die Leistungserbringung beginnt am 01.02.2027 und endet am 31.01.2029, wenn der Vertrag nicht verlängert wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.01.2031.
- Optionale Leistungen: Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge
Optionen zur Vertragsverlängerung: Zur Lieferung von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV) soll nach VgV § 21 ff. eine Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit bzw. die Leistungserbringung beginnt am 01.02.2027 und endet am 31.01.2029, wenn der Vertrag nicht verlängert wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.01.2031.
- Optionale Leistungen: Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: EU-AP 08/2026 - Los 2
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV) -
Los 2 (LB2: PKW Langstrecke BEV)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 340 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-07 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-12-01 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht
vorgelegt wurden, nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht
vorgelegt wurden, nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche finanziell-wirtschaftliche und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit
zu bedienen (§ 47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche finanziell-wirtschaftliche und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit
zu bedienen (§ 47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebot ausgefüllt einzureichen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister), (nicht älter als 12 Monate ab Bekanntmachungsdatum)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister), (nicht älter als 12 Monate ab Bekanntmachungsdatum)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Versicherung weist die branchenüblichen Deckungssummen aus und umfasst mindestens folgende Schadenssummen:
• 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €.
• 100.000 € pauschal für Vermögensschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Versicherung weist die branchenüblichen Deckungssummen aus und umfasst mindestens folgende Schadenssummen:
• 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €.
• 100.000 € pauschal für Vermögensschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €.
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.2) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren.
Bewertung der Umsatzentwicklung (B3.1) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (ermittelt mit einer Trend-kurve) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich.
Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.2) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren.
Bewertung der Umsatzentwicklung (B3.1) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (ermittelt mit einer Trend-kurve) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich.
Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Aus dem Nachweis muss die Ausfallwahrscheinlichkeit oder eine Risikoklasse ableitbar sein. (nicht älter als 12 Monate, ab Bekanntmachungsdatum).
Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse IV bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister.
Bewertung der Bonität nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (7,5 Pkt.) = Risikoklasse II
Hoher Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Risikoklasse I
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist. Aus dem Nachweis muss die Ausfallwahrscheinlichkeit oder eine Risikoklasse ableitbar sein. (nicht älter als 12 Monate, ab Bekanntmachungsdatum).
Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse IV bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister.
Bewertung der Bonität nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (7,5 Pkt.) = Risikoklasse II
Hoher Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Risikoklasse I
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer aktuell gültigen Zertifizierung über ein Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (A4.1) oder formlose Eigenerklärung des Bieters, dass ein vergleichbares Qualitätsmanagement umgesetzt wird.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis von drei Referenzen (A4.2) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der vergangenen drei Jahre (siehe Anlage 1) mit folgenden Angaben:
• Auftraggeber (Name + Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten)
• Auftragszeitraum / Vertragslaufzeit (von – bis)
• Auftragsvolumen (netto, in €)
• Kurze Beschreibung der Leistung (in Stichworten)
• Anzahl der gelieferten Fahrzeuge
• Auflistung der Lieferorte
• Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern
Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1):
Die eingereichten Referenzen werden im Hinblick auf ihren Schwierigkeitsgrad in Art und Größenordnung (Auftragszeitraum/Vertragslaufzeit, Auftragsvolumen, Anzahl der gelieferten Fahrzeuge, Auflistung der Lieferorte) bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung nahekommen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hierbei ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Pro Referenz können maximal 15 Punkte erreicht werden. Dabei wird jede Referenz einzeln wie folgt bewertet:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Die Referenz kommt nur in einem der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (7,5 Pkt.) = Die Referenz kommt in zwei bis drei der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Hoher Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Die Referenz kommt in allen vier der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von drei Referenzen (A4.2) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der vergangenen drei Jahre (siehe Anlage 1) mit folgenden Angaben:
• Auftraggeber (Name + Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten)
• Auftragszeitraum / Vertragslaufzeit (von – bis)
• Auftragsvolumen (netto, in €)
• Kurze Beschreibung der Leistung (in Stichworten)
• Anzahl der gelieferten Fahrzeuge
• Auflistung der Lieferorte
• Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern
Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1):
Die eingereichten Referenzen werden im Hinblick auf ihren Schwierigkeitsgrad in Art und Größenordnung (Auftragszeitraum/Vertragslaufzeit, Auftragsvolumen, Anzahl der gelieferten Fahrzeuge, Auflistung der Lieferorte) bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung nahekommen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hierbei ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Pro Referenz können maximal 15 Punkte erreicht werden. Dabei wird jede Referenz einzeln wie folgt bewertet:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Die Referenz kommt nur in einem der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (7,5 Pkt.) = Die Referenz kommt in zwei bis drei der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Hoher Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Die Referenz kommt in allen vier der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung der Serviceinfrastruktur in Deutschland bezogen auf den Auftragsgegenstand (BEV) (A4.3)
Bewertung der Serviceinfrastruktur in Deutschland (B4.2):
Bei der Bewertung der dargestellten Serviceinfrastruktur in Deutschland können insgesamt max. 35 Punkte erzielt werden.
Bewertet werden:
• die Dichte des Servicenetzes (Anzahl von Serviceniederlassungen oder autorisierten Servicepartnern), wobei die maximale Anzahl der Serviceniederlassungen in vier Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im oberen Quartil liegen, erhalten 15 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 7,5 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im unteren Quartil liegen, erhalten 0 Pkt.
• die Entfernung von den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten zur nächsten Serviceniederlassung oder autorisiertem Service-partner, wobei die maximale, durchschnittliche Entfernung der Serviceniederlassungen zu den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten in vier Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im unteren Quartil liegen, erhalten 15 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 7,5 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im oberen Quartil liegen, erhalten 0 Pkt.
• Verfügbarkeit eines Spezialisierungsgrads hinsichtlich der Abwicklung von Aufträgen öffentlicher Auftraggeber, wobei die Verfügbarkeit solcher spezialisierten Niederlassungen oder Partner mit 5 Pkt. und das Fehlen einer solchen Spezialisierung mit 0 Pkt. bewertet wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung der Serviceinfrastruktur in Deutschland bezogen auf den Auftragsgegenstand (BEV) (A4.3)
Bewertung der Serviceinfrastruktur in Deutschland (B4.2):
Bei der Bewertung der dargestellten Serviceinfrastruktur in Deutschland können insgesamt max. 35 Punkte erzielt werden.
Bewertet werden:
• die Dichte des Servicenetzes (Anzahl von Serviceniederlassungen oder autorisierten Servicepartnern), wobei die maximale Anzahl der Serviceniederlassungen in vier Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im oberen Quartil liegen, erhalten 15 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 7,5 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im unteren Quartil liegen, erhalten 0 Pkt.
• die Entfernung von den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten zur nächsten Serviceniederlassung oder autorisiertem Service-partner, wobei die maximale, durchschnittliche Entfernung der Serviceniederlassungen zu den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten in vier Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im unteren Quartil liegen, erhalten 15 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 7,5 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im oberen Quartil liegen, erhalten 0 Pkt.
• Verfügbarkeit eines Spezialisierungsgrads hinsichtlich der Abwicklung von Aufträgen öffentlicher Auftraggeber, wobei die Verfügbarkeit solcher spezialisierten Niederlassungen oder Partner mit 5 Pkt. und das Fehlen einer solchen Spezialisierung mit 0 Pkt. bewertet wird.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis, dass die geplanten Unterauftragnehmer zur Durchführung der übertragenen Tätigkeiten und Leistungen durch den Hersteller qualifiziert und autorisiert sind, ist im Rahmen der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden formlosen Eigenerklärung gemäß Kapitel 3.5.2 zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis, dass die geplanten Unterauftragnehmer zur Durchführung der übertragenen Tätigkeiten und Leistungen durch den Hersteller qualifiziert und autorisiert sind, ist im Rahmen der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden formlosen Eigenerklärung gemäß Kapitel 3.5.2 zu erbringen.
Die Eignung je Los wird festgestellt, wenn der Bieter alle
A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt und mindestens 60 Eignungspunkte
erreicht.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind
den Unterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neckarstr. 230
70190 Stuttgart
Nationale Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstr. 230
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe-ap@swr.de📧
Telefon: 000📞
Adresse des Käuferprofils: http://www.swr.de/ausschreibungen🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.swr.de/ausschreibungen🌏
Teilnahme-URL: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/092c246bb57e19a3f1387bc9104b59e3🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die in Anlage 1 (Angebotsschreiben) integrierte „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und in Textform unterzeichnet einzureichen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die in Anlage 1 (Angebotsschreiben) integrierte „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und in Textform unterzeichnet einzureichen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit: - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen
erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, - der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§
160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit: - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen
erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, - der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§
160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 207-738955 (2026-10-23)