Auftragsbekanntmachung (2026-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Großkehrmaschinen
Referenznummer: L-EB01a-2026-00102
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Großkehrmaschinen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Saugkehrmaschinen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großkehrmaschinen als Lkw-Aufbaukehrmaschine gemäß DIN EN 15429-1:2008-01 mit max. 15.000kg zul. Gesamtgewicht...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großkehrmaschinen als Lkw-Aufbaukehrmaschine gemäß DIN EN 15429-1:2008-01 mit max. 15.000kg zul. Gesamtgewicht (Komplettfahrzeug) und einen Behälternennvolumen von 6m³ für Kehrbetrieb re./li.; mit Winterdienstausstattung
Gesamtumfang Liefermenge: max. 3 Maschinen
Für das Jahr 2026 wird dem Auftragnehmer die garantierte Abnahme/Beauftragung von 2 Großkehrmaschinen zugesagt.
Es besteht grundsätzlich keine Abnahmeverpflichtung über die Maximal-Abnahmemengen für den Auftraggeber.
Mit Erreichen der Höchstmenge verliert die Rahmenvereinbarung unabhängig von der Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
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Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-10 📅
Datum des Endes: 2027-12-10 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltrelevanz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-15 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-19c8a20734f-2b44752656954dc” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Verpflichtungserklärung über Mindestentgelte und die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen müssen ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Verpflichtungserklärung über Mindestentgelte und die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen müssen ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
“Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail!) und dem von der...”
Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail!) und dem von der Auftraggeberin vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, d.h. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie alle nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen (z.B. Bieteranfragen und deren Beantwortung, Bieterinformationen, Nachforderungen von Unterlagen, Auftragsschreiben) werden über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit bereitgestellt. Ggf. geforderte Sicherheitsleistungen sh. Vertragsunterlagen. Alle geforderten Nachweise bzw. Angaben sind, sofern nicht anders beschrieben, mit dem Angebot vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 072-251399 (2026-04-13)