Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am Elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schulmöbeln zu vergeben. Der Kreis, der am elektronischen Katalogeinkauf teilnehmenden Mitglieder, kann jederzeit aus dem Mitgliederkreis der KoPart erweitert werden. Die Mitgliederliste ist im Internet einsehbar. Daneben können auch weitere öffentliche Auftraggeber Mitglied der KoPart eG werden und dann auf die Rahmenvereinbarungen zugreifen. Die KoPart eG tritt bei der Vergabe der Rahmenvereinbarungen ausschließlich als ausschreibende Stelle auf. Die Leistungsbeschreibungen werden nach Zuschlagserteilung in den elektronischen Katalogeinkauf der KoPart (Funktionsweise vergleichbar mit einem Webshop) integriert. Die aufgeschalteten Mitglieder der KoPart sollen ihren Bedarf möglichst erschöpfend im Wege des elektronischen Katalogeinkaufs aus den ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen decken. Dazu erhalten die von den Mitgliedern benannten Besteller einen Online-Zugang zur Bestellplattform. Dort können die berechtigten Besteller sich einen Warenkorb zusammenstellen, welcher dann elektronisch an den betreffenden Lieferanten weitergeleitet wird. Dieser wiederum wickelt die weitere Bestellung ab. Der Vertrag über die Lieferung der Ware kommt dabei ausschließlich zwischen dem Lieferanten und dem jeweiligen Mitglied zustande. Die KoPart wird nicht Vertragspartner des Liefervertrages. Es besteht weder für die einzelnen Mitglieder noch für deren Besteller eine Pflicht, das Einkaufssystem zu nutzen.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schulmöbeln Los 1 Hersteller ASS
Kurze Beschreibung:
Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am Elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schulmöbeln zu vergeben.
Der Kreis, der am elektronischen Katalogeinkauf teilnehmenden Mitglieder, kann jederzeit aus dem Mitgliederkreis der KoPart erweitert werden. Die Mitgliederliste ist im Internet einsehbar. Daneben können auch weitere öffentliche Auftraggeber Mitglied der KoPart eG werden und dann auf die Rahmenvereinbarungen zugreifen.
Die KoPart eG tritt bei der Vergabe der Rahmenvereinbarungen ausschließlich als ausschreibende Stelle auf.
Die Leistungsbeschreibungen werden nach Zuschlagserteilung in den elektronischen Katalogeinkauf der KoPart (Funktionsweise vergleichbar mit einem Webshop) integriert.
Die aufgeschalteten Mitglieder der KoPart sollen ihren Bedarf möglichst erschöpfend im Wege des elektronischen Katalogeinkaufs aus den ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen decken. Dazu erhalten die von den Mitgliedern benannten Besteller einen Online-Zugang zur Bestellplattform. Dort können die berechtigten Besteller sich einen Warenkorb zusammenstellen, welcher dann elektronisch an den betreffenden Lieferanten weitergeleitet wird. Dieser wiederum wickelt die weitere Bestellung ab. Der Vertrag über die Lieferung der Ware kommt dabei ausschließlich zwischen dem Lieferanten und dem jeweiligen Mitglied zustande. Die KoPart wird nicht Vertragspartner des Liefervertrages.
Es besteht weder für die einzelnen Mitglieder noch für deren Besteller eine Pflicht, das Einkaufssystem zu nutzen.
Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am Elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schulmöbeln zu vergeben.
Der Kreis, der am elektronischen Katalogeinkauf teilnehmenden Mitglieder, kann jederzeit aus dem Mitgliederkreis der KoPart erweitert werden. Die Mitgliederliste ist im Internet einsehbar. Daneben können auch weitere öffentliche Auftraggeber Mitglied der KoPart eG werden und dann auf die Rahmenvereinbarungen zugreifen.
Die KoPart eG tritt bei der Vergabe der Rahmenvereinbarungen ausschließlich als ausschreibende Stelle auf.
Die Leistungsbeschreibungen werden nach Zuschlagserteilung in den elektronischen Katalogeinkauf der KoPart (Funktionsweise vergleichbar mit einem Webshop) integriert.
Die aufgeschalteten Mitglieder der KoPart sollen ihren Bedarf möglichst erschöpfend im Wege des elektronischen Katalogeinkaufs aus den ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen decken. Dazu erhalten die von den Mitgliedern benannten Besteller einen Online-Zugang zur Bestellplattform. Dort können die berechtigten Besteller sich einen Warenkorb zusammenstellen, welcher dann elektronisch an den betreffenden Lieferanten weitergeleitet wird. Dieser wiederum wickelt die weitere Bestellung ab. Der Vertrag über die Lieferung der Ware kommt dabei ausschließlich zwischen dem Lieferanten und dem jeweiligen Mitglied zustande. Die KoPart wird nicht Vertragspartner des Liefervertrages.
Es besteht weder für die einzelnen Mitglieder noch für deren Besteller eine Pflicht, das Einkaufssystem zu nutzen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 000 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 5823_26_11
Titel: Los 1 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schulmöbeln Hersteller ASS
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am Elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schulmöbeln zu vergeben.
Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am Elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schulmöbeln zu vergeben.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am Elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schulmöbeln zu vergeben.
Postleitzahl: Düsseldorf
Stadt: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
1. Es wird eine über ca. 2 Jahre laufende Rahmenvereinbarung. Der Beginn der Verein-barung ist der 01.01.2027. Zusätzlich besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre.
2. Der Vertrag verlängert sich zweimalig jeweils um ein ganzes Jahr, wenn eine der Parteien nicht spätestens fünf Monate vor Vertragsende den Rahmenvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner kündigt. Die maximale Laufzeit beträgt damit vier Jahre.
3. Verzögert sich der oben genannte Vertragsbeginn um mehr als einen Monat, verlän-gert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend der Verzögerung.
4. Die Mitglieder sind berechtigt, bis zum letzten Tag der Laufzeit aus dieser Rahmen-vereinbarung zu bestellen. Für Lieferungen, deren Bestelldatum innerhalb und deren Lieferdatum außerhalb der Laufzeit liegen, gelten somit die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung.
1. Es wird eine über ca. 2 Jahre laufende Rahmenvereinbarung. Der Beginn der Verein-barung ist der 01.01.2027. Zusätzlich besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre.
2. Der Vertrag verlängert sich zweimalig jeweils um ein ganzes Jahr, wenn eine der Parteien nicht spätestens fünf Monate vor Vertragsende den Rahmenvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner kündigt. Die maximale Laufzeit beträgt damit vier Jahre.
3. Verzögert sich der oben genannte Vertragsbeginn um mehr als einen Monat, verlän-gert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend der Verzögerung.
4. Die Mitglieder sind berechtigt, bis zum letzten Tag der Laufzeit aus dieser Rahmen-vereinbarung zu bestellen. Für Lieferungen, deren Bestelldatum innerhalb und deren Lieferdatum außerhalb der Laufzeit liegen, gelten somit die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 5823_26_11
Titel: Los 2 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schulmöbeln
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am Elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schulmöbeln zu vergeben.
Dauer
Datum des Endes: 2030-12-30 📅
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
1. Es wird eine über ca. 2 Jahre laufende Rahmenvereinbarung. Der Beginn der Verein-barung ist der 01.01.2027. Zusätzlich besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre.
2. Der Vertrag verlängert sich zweimalig jeweils um ein ganzes Jahr, wenn eine der Parteien nicht spätestens fünf Monate vor Vertragsende den Rahmenvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner kündigt. Die maximale Laufzeit beträgt damit vier Jahre.
3. Verzögert sich der oben genannte Vertragsbeginn um mehr als einen Monat, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend der Verzögerung.
4. Die Mitglieder sind berechtigt, bis zum letzten Tag der Laufzeit aus dieser Rahmenvereinbarung zu bestellen. Für Lieferungen, deren Bestelldatum innerhalb und deren Lieferdatum außerhalb der Laufzeit liegen, gelten somit die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung.
1. Es wird eine über ca. 2 Jahre laufende Rahmenvereinbarung. Der Beginn der Verein-barung ist der 01.01.2027. Zusätzlich besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre.
2. Der Vertrag verlängert sich zweimalig jeweils um ein ganzes Jahr, wenn eine der Parteien nicht spätestens fünf Monate vor Vertragsende den Rahmenvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner kündigt. Die maximale Laufzeit beträgt damit vier Jahre.
3. Verzögert sich der oben genannte Vertragsbeginn um mehr als einen Monat, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend der Verzögerung.
4. Die Mitglieder sind berechtigt, bis zum letzten Tag der Laufzeit aus dieser Rahmenvereinbarung zu bestellen. Für Lieferungen, deren Bestelldatum innerhalb und deren Lieferdatum außerhalb der Laufzeit liegen, gelten somit die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am Elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schulmöbeln zu vergeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Das Vergabeverfahren erfolgt nach § 14 Abs. 2 S.1 Alt. 1 VgV als offenes Verfahren.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-26 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-26 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-26 08:00:00 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Maßgabe des § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen.
Eine Nachforderung erfolgt unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch der Bewerber oder Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Leistungsbezogene Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, sofern deren Einzelpreise weder den Gesamtpreis noch die Wertungsreihenfolge oder den Wettbewerb beeinflussen.
Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb der im Nachforderungsschreiben bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Maßgabe des § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen.
Eine Nachforderung erfolgt unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch der Bewerber oder Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Leistungsbezogene Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, sofern deren Einzelpreise weder den Gesamtpreis noch die Wertungsreihenfolge oder den Wettbewerb beeinflussen.
Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb der im Nachforderungsschreiben bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist einzureichen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: KoPart eG
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007243
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kopart.de📧
Telefon: 004921159895755📞
URL: http://www.kopart.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42653413🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E42653413🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 0251 411 2165📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenheit verstoßen hat.
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenheit verstoßen hat.
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 182-649008 (2026-09-18)