Rahmenvereinbarung zur Planung und Umsetzung von Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen für das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Forschung, Technologien und Raumfahrt in Deutschland. Wissenschaft und Forschung, Innovationen und neue Technologien sind die Basis künftigen Wohlstands Gemeinsam bilden sie die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und Fortschritt, für Wachstum und Beschäftigung. Raumfahrttechnologien und ihre Anwendungen sind wichtige Instrumente der modernen Informations- und Industriegesellschaft. Die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformation des BMFTR ist im Rahmen ihres verfassungsrechtlich anerkannten Auftrags auf eine gezielte und verständliche Information über die Arbeit, Vorhaben und Ziele des Ministeriums ausgerichtet. Staatliches Handeln soll nachvollziehbar dargestellt werden und den öffentlichen Diskus zu diesem ermöglichen. Hierfür werden Veranstaltungen, Messebeteiligung und Ausstellungen genutzt, die Gegenstand dieses Auftrages sind. Dabei fallen nur diejenigen Veranstaltungen, Messebeteiligungen und Ausstellungen unter diesen Auftrag, die als öffentlichkeitswirksame Maßnahme erkennbar ist. Zu den erkennbaren öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zählen diejenigen, die sich an eine breite bzw. allgemeine Öffentlichkeit oder an klar definierte externe Zielgruppen (z. B. Fachöffentlichkeit, Verbände, Multiplikatoren, Medien oder interessierte Bürgerinnen und Bürger) richten und der Erfüllung des verfassungsrechtlich anerkannten Auftrags der Bundesregierung dienen, die Öffentlichkeit über politische Vorhaben, Maßnahmen und Programme zu informieren und diese zu erläutern.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Planung und Umsetzung von Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen für das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Referenznummer: 04513-8/4(2026)
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Forschung, Technologien und Raumfahrt in Deutschland. Wissenschaft und Forschung, Innovationen und neue Technologien sind die Basis künftigen Wohlstands Gemeinsam bilden sie die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und Fortschritt, für Wachstum und Beschäftigung. Raumfahrttechnologien und ihre Anwendungen sind wichtige Instrumente der modernen Informations- und Industriegesellschaft. Die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformation des BMFTR ist im Rahmen ihres verfassungsrechtlich anerkannten Auftrags auf eine gezielte und verständliche Information über die Arbeit, Vorhaben und Ziele des Ministeriums ausgerichtet. Staatliches Handeln soll nachvollziehbar dargestellt werden und den öffentlichen Diskus zu diesem ermöglichen. Hierfür werden Veranstaltungen, Messebeteiligung und Ausstellungen genutzt, die Gegenstand dieses Auftrages sind. Dabei fallen nur diejenigen Veranstaltungen, Messebeteiligungen und Ausstellungen unter diesen Auftrag, die als öffentlichkeitswirksame Maßnahme erkennbar ist. Zu den erkennbaren öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zählen diejenigen, die sich an eine breite bzw. allgemeine Öffentlichkeit oder an klar definierte externe Zielgruppen (z. B. Fachöffentlichkeit, Verbände, Multiplikatoren, Medien oder interessierte Bürgerinnen und Bürger) richten und der Erfüllung des verfassungsrechtlich anerkannten Auftrags der Bundesregierung dienen, die Öffentlichkeit über politische Vorhaben, Maßnahmen und Programme zu informieren und diese zu erläutern.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Forschung, Technologien und Raumfahrt in Deutschland. Wissenschaft und Forschung, Innovationen und neue Technologien sind die Basis künftigen Wohlstands Gemeinsam bilden sie die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und Fortschritt, für Wachstum und Beschäftigung. Raumfahrttechnologien und ihre Anwendungen sind wichtige Instrumente der modernen Informations- und Industriegesellschaft. Die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformation des BMFTR ist im Rahmen ihres verfassungsrechtlich anerkannten Auftrags auf eine gezielte und verständliche Information über die Arbeit, Vorhaben und Ziele des Ministeriums ausgerichtet. Staatliches Handeln soll nachvollziehbar dargestellt werden und den öffentlichen Diskus zu diesem ermöglichen. Hierfür werden Veranstaltungen, Messebeteiligung und Ausstellungen genutzt, die Gegenstand dieses Auftrages sind. Dabei fallen nur diejenigen Veranstaltungen, Messebeteiligungen und Ausstellungen unter diesen Auftrag, die als öffentlichkeitswirksame Maßnahme erkennbar ist. Zu den erkennbaren öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zählen diejenigen, die sich an eine breite bzw. allgemeine Öffentlichkeit oder an klar definierte externe Zielgruppen (z. B. Fachöffentlichkeit, Verbände, Multiplikatoren, Medien oder interessierte Bürgerinnen und Bürger) richten und der Erfüllung des verfassungsrechtlich anerkannten Auftrags der Bundesregierung dienen, die Öffentlichkeit über politische Vorhaben, Maßnahmen und Programme zu informieren und diese zu erläutern.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 04513-8/4(2026)
Postleitzahl: 10117
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um zweimalig um 1 Jahr.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-22 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 100 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 0
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-09-22 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird ein Mindestumsatz von 3.000.000 Euro (netto) pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch Angabe unter Ziffer VII des Bieterbogens.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird ein Mindestumsatz von 3.000.000 Euro (netto) pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch Angabe unter Ziffer VII des Bieterbogens.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Gesamthaftungssumme im jeweiligen Versicherungsjahr in Höhe von mindestens 3.000.000,00 Euro (netto) verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.2). Dabei muss die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung die folgenden Mindestdeckungssummen für die genannten Fälle aufweisen:
• Deckungssumme von mind. 2.000.000 Euro (netto) je Schadensereignis für Personenschäden,
• Deckungssumme von mind. 1.000.000 Euro (netto) je Schadensereignis für Sachschäden,
• Deckungssumme von mind. 1.000.000 Euro (netto) je Schadensereignis für Vermögensschäden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Gesamthaftungssumme im jeweiligen Versicherungsjahr in Höhe von mindestens 3.000.000,00 Euro (netto) verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.2). Dabei muss die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung die folgenden Mindestdeckungssummen für die genannten Fälle aufweisen:
• Deckungssumme von mind. 2.000.000 Euro (netto) je Schadensereignis für Personenschäden,
• Deckungssumme von mind. 1.000.000 Euro (netto) je Schadensereignis für Sachschäden,
• Deckungssumme von mind. 1.000.000 Euro (netto) je Schadensereignis für Vermögensschäden.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.1).
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 20 Mitarbeitern gefordert. Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 20 Mitarbeitern gefordert. Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
• Es ist mind. ein Messestand (200–350 m2) als Referenz nachzuweisen.
Die Referenz soll abbilden, dass der Bieter oder die Bietergemeinschaft Erfahrungen in der Konzeption, Organisation und Durchführung von großen Messeständen hat. Hierzu gehört auch die Koordination und gegebenenfalls Beauftragung aller für die Erstellung der Messestände notwendigen Gewerke (u. a. Messebau, Licht, Ton, Statik, Medientechnik) und die technische und logistische Betreuung von Mitausstellern auf dem Messestand (mind. drei Aussteller pro Messestand). Aus der Referenz müssen mindestens drei Aussteller pro Messestand eindeutig hervorgehen. Der Messestand sollte zwischen 200m2 und 350m2 groß (exklusive Servicefläche) und für eine Messe innerhalb Deutschlands erstellt worden sein. Es handelt es sich dabei um einen Individualstand. Die Referenz soll insbesondere auch darüber Auskunft geben, mit welchen Dienstleistern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Konzeption, Organisation und Durchführung der Messe zusammengearbeitet hat. Auch soll die Referenz darüber Aufschluss geben, in welchem Zeitraum der Messestand realisiert wurde.
• Es ist mind. ein (System-)Messestand (bis 100m²) als Referenz nachzuweisen.
Die Referenz soll abbilden, dass der Bieter oder die Bietergemeinschaft Erfahrungen in der Konzeption, Organisation und Durchführung von kleinen Messeständen hat. Hierzu gehört auch die Koordination und gegebenenfalls Beauftragung aller für die Erstellung der Messestände notwendigen Gewerke (u. a. Messebau, Licht, Ton, Statik, Medientechnik). Die Messestände sollten maximal 100 m2 groß (exklusive Servicefläche) und für eine Messe innerhalb Deutschlands erstellt worden sein. Die Referenz soll insbesondere auch darüber Auskunft geben, mit welchen Dienstleistern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Konzeption, Organisation und Durchführung der Messe zusammengearbeitet hat. Auch soll die Referenz darüber Aufschluss geben, in welchem Zeitraum der Messestand realisiert wurde.
• Es ist mind. eine Präsenzveranstaltung als Referenz nachzuweisen.
Die Referenz soll abbilden, dass der Bieter oder die Bietergemeinschaft Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung einer Veranstaltung hat. Eine Referenz ist nur gültig, wenn der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft die maßgeblich für die Konzeption und Durchführung der Veranstaltung verantwortliche Agentur war. Die Veranstaltung soll mindestens zwei Tage gedauert haben, wobei ein Tag erst dann als Veranstaltungstag gilt, wenn mindestens für drei Stunden Programm angeboten wurden. Die Veranstaltung soll für mindestens 250 Teilnehmende ausgelegt gewesen sein.
• Es ist mind. eine digitale oder hybride Veranstaltung als Referenz nachzuweisen.
Die Referenz soll abbilden, dass der Bieter oder die Bietergemeinschaft Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung einer digitalen oder hybriden Veranstaltung hat. Eine Veranstaltung gilt dann als digital, wenn alle Zuschauenden das Programm nur digital verfolgen konnten und maximal die aktiv am Programm beteiligten (Aktive) vor Ort (bspw. in einem Studio) waren. Eine Veranstaltung gilt dann als hybrid, wenn Zuschauende das Programm bzw. einzelne Programmpunkte sowohl live digital als auch vor Ort verfolgen konnten. Eine Referenz ist nur gültig, wenn der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft die maßgeblich für die Konzeption und Durchführung der Veranstaltung verantwortliche Agentur war. Die Veranstaltung soll mindestens ein Programm von drei Stunden Länge umfassen.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
• Es ist mind. ein Messestand (200–350 m2) als Referenz nachzuweisen.
Die Referenz soll abbilden, dass der Bieter oder die Bietergemeinschaft Erfahrungen in der Konzeption, Organisation und Durchführung von großen Messeständen hat. Hierzu gehört auch die Koordination und gegebenenfalls Beauftragung aller für die Erstellung der Messestände notwendigen Gewerke (u. a. Messebau, Licht, Ton, Statik, Medientechnik) und die technische und logistische Betreuung von Mitausstellern auf dem Messestand (mind. drei Aussteller pro Messestand). Aus der Referenz müssen mindestens drei Aussteller pro Messestand eindeutig hervorgehen. Der Messestand sollte zwischen 200m2 und 350m2 groß (exklusive Servicefläche) und für eine Messe innerhalb Deutschlands erstellt worden sein. Es handelt es sich dabei um einen Individualstand. Die Referenz soll insbesondere auch darüber Auskunft geben, mit welchen Dienstleistern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Konzeption, Organisation und Durchführung der Messe zusammengearbeitet hat. Auch soll die Referenz darüber Aufschluss geben, in welchem Zeitraum der Messestand realisiert wurde.
• Es ist mind. ein (System-)Messestand (bis 100m²) als Referenz nachzuweisen.
Die Referenz soll abbilden, dass der Bieter oder die Bietergemeinschaft Erfahrungen in der Konzeption, Organisation und Durchführung von kleinen Messeständen hat. Hierzu gehört auch die Koordination und gegebenenfalls Beauftragung aller für die Erstellung der Messestände notwendigen Gewerke (u. a. Messebau, Licht, Ton, Statik, Medientechnik). Die Messestände sollten maximal 100 m2 groß (exklusive Servicefläche) und für eine Messe innerhalb Deutschlands erstellt worden sein. Die Referenz soll insbesondere auch darüber Auskunft geben, mit welchen Dienstleistern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Konzeption, Organisation und Durchführung der Messe zusammengearbeitet hat. Auch soll die Referenz darüber Aufschluss geben, in welchem Zeitraum der Messestand realisiert wurde.
• Es ist mind. eine Präsenzveranstaltung als Referenz nachzuweisen.
Die Referenz soll abbilden, dass der Bieter oder die Bietergemeinschaft Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung einer Veranstaltung hat. Eine Referenz ist nur gültig, wenn der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft die maßgeblich für die Konzeption und Durchführung der Veranstaltung verantwortliche Agentur war. Die Veranstaltung soll mindestens zwei Tage gedauert haben, wobei ein Tag erst dann als Veranstaltungstag gilt, wenn mindestens für drei Stunden Programm angeboten wurden. Die Veranstaltung soll für mindestens 250 Teilnehmende ausgelegt gewesen sein.
• Es ist mind. eine digitale oder hybride Veranstaltung als Referenz nachzuweisen.
Die Referenz soll abbilden, dass der Bieter oder die Bietergemeinschaft Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung einer digitalen oder hybriden Veranstaltung hat. Eine Veranstaltung gilt dann als digital, wenn alle Zuschauenden das Programm nur digital verfolgen konnten und maximal die aktiv am Programm beteiligten (Aktive) vor Ort (bspw. in einem Studio) waren. Eine Veranstaltung gilt dann als hybrid, wenn Zuschauende das Programm bzw. einzelne Programmpunkte sowohl live digital als auch vor Ort verfolgen konnten. Eine Referenz ist nur gültig, wenn der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft die maßgeblich für die Konzeption und Durchführung der Veranstaltung verantwortliche Agentur war. Die Veranstaltung soll mindestens ein Programm von drei Stunden Länge umfassen.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• Für einen leitenden Mitarbeiter bzw. eine leitende Mitarbeiterin der Nachweis über jeweils mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der strategischen Leitung der Planung und Umsetzung von Veranstaltungen.
Die Berufserfahrung ist für mindestens einen Mitarbeiter bzw. für eine Mitarbeiterin mit mindestens einer Referenz nachzuweisen.
• Für einen leitenden Mitarbeiter bzw. eine leitende Mitarbeiterin der Nachweis über jeweils mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der strategischen Leitung der Planung und Umsetzung von Messen.
Die Berufserfahrung ist für mindestens einen Mitarbeiter bzw. für eine Mitarbeiterin mit mindestens einer Referenz nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• Für einen leitenden Mitarbeiter bzw. eine leitende Mitarbeiterin der Nachweis über jeweils mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der strategischen Leitung der Planung und Umsetzung von Veranstaltungen.
Die Berufserfahrung ist für mindestens einen Mitarbeiter bzw. für eine Mitarbeiterin mit mindestens einer Referenz nachzuweisen.
• Für einen leitenden Mitarbeiter bzw. eine leitende Mitarbeiterin der Nachweis über jeweils mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der strategischen Leitung der Planung und Umsetzung von Messen.
Die Berufserfahrung ist für mindestens einen Mitarbeiter bzw. für eine Mitarbeiterin mit mindestens einer Referenz nachzuweisen.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter/innen mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Projektmanagement von Veranstaltungen der Nachweis über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektmanagement in diesem Bereich.
Die Berufserfahrung ist für mindestens zwei Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen nachzuweisen.
• Für Mitarbeiter im Bereich Projektmanagement von Messen der Nachweis über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektmanagement in diesem Bereich.
Die Berufserfahrung ist für mindestens zwei Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen nachzuweisen.
• Für Mitarbeiter/innen im Bereich Erfahrung Buchführung und Controlling in einem Unternehmen der Nachweis über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich.
Die Berufserfahrung ist für mindestens einen Mitarbeiter bzw. für eine Mitarbeiterin nachzuweisen.
• Für Mitarbeiter/innen im Bereich Grafikgestaltung als Mediengestalter/Grafiker der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung und/oder Studium in diesem Bereich.
Die Qualifikation ist für mindestens zwei Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter/innen mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Projektmanagement von Veranstaltungen der Nachweis über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektmanagement in diesem Bereich.
Die Berufserfahrung ist für mindestens zwei Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen nachzuweisen.
• Für Mitarbeiter im Bereich Projektmanagement von Messen der Nachweis über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektmanagement in diesem Bereich.
Die Berufserfahrung ist für mindestens zwei Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen nachzuweisen.
• Für Mitarbeiter/innen im Bereich Erfahrung Buchführung und Controlling in einem Unternehmen der Nachweis über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich.
Die Berufserfahrung ist für mindestens einen Mitarbeiter bzw. für eine Mitarbeiterin nachzuweisen.
• Für Mitarbeiter/innen im Bereich Grafikgestaltung als Mediengestalter/Grafiker der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung und/oder Studium in diesem Bereich.
Die Qualifikation ist für mindestens zwei Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen nachzuweisen.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO, Eigenerklärung zur Einhaltung des Tariftreueversprechens gemäß § 3, § 4 Absatz 1, 3, § 9 BTTG
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO, Eigenerklärung zur Einhaltung des Tariftreueversprechens gemäß § 3, § 4 Absatz 1, 3, § 9 BTTG
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: www.bmftr.bund.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=881555🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=881555🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14_
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: www.bmftr.bund.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +4922894990
Postleitzahl: 53123
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 154-560140 (2026-08-11)