Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bewertungskriterium A: Wirtschaftliche Eignung:
1. Mittelwert der Höhe des Jahresumsatzes des Gesamtbüros (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre
Mittelwert: kleiner 1 Mio. EUR (3 Punkte)
Mittelwert: von 1 bis 3 Mio. EUR (4 Punkte)
Mittelwert: größer 3 Mio. EUR (5 Punkte)
2. Mittelwert des jährlichen Anteils der mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre
Mittelwert: < 25% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (0 Punkte)
Mittelwert: größer gleich 25% und kleiner gleich 50% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (3 Punkte)
Mittelwert: > 50% und < 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (6 Punkte)
Mittelwert: größer gleich 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtbüros (10 Punkte)
3. Mittelwert der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtbüros der letzten 3 Geschäftsjahre
Mittelwert: weniger 5 MA (3 Punkte)
Mittelwert: 5 bis 10 MA (4 Punkte)
Mittelwert: größer 10 MA (5 Punkte)
4. Mittelwert der jährlichen Anzahl der festangestellten Architekten (Planung und Objektüberwachung) der letzten 3 Geschäftsjahre
Mittelwert: weniger 3 MA (3 Punkte)
Mittelwert: 3 bis 5 MA (4 Punkte)
Mittelwert: größer 5 MA (5 Punkte)
Maximale Punktzahl Bewertungskriterium A: 25 Punkte
Folgende Eigenerklärung:
"Wir erklären, dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet."
"Wir erklären, dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen."
"Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) muss der Auftraggeber für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern. Wir sind uns dieser gesetzlichen Regelung bewusst und erklären uns im Falle eines beabsichtigten Zuschlags für unser Unternehmen mit der Einholung der benötigten Informationen über unser Unternehmen sowie über die von uns eingesetzten Nachunternehmen durch den Auftraggeber einverstanden."
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben.