Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die deutschlandweite Lieferung von Schneeketten und Gleitschutzketten für handelsübliche (hü) Fahrzeuge ohne und mit militärischer Sonderausstattung (hümS), wie PKW, TRAPO, VAN, LKW, KOM, Anhängern und Sonderfahrzeugen in den folgenden Losen: Los 1 - Schneeketten Los 2 - Gleitschutzketten Pro Los wird eine unterschiedliche Anzahl an Rahmenvereinbarungspartnern gesucht. Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen Los 2: Abschluss von bis zu zwei Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Unternehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Schnee- und Gleitschutzketten in 2 Losen
Referenznummer: 26/Schnee- und Gleitschutzketten/02
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die deutschlandweite Lieferung von Schneeketten und Gleitschutzketten für...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die deutschlandweite Lieferung von Schneeketten und Gleitschutzketten für handelsübliche (hü) Fahrzeuge ohne und mit militärischer Sonderausstattung (hümS), wie PKW, TRAPO, VAN, LKW, KOM, Anhängern und Sonderfahrzeugen in den folgenden Losen: Los 1 - Schneeketten Los 2 - Gleitschutzketten Pro Los wird eine unterschiedliche Anzahl an Rahmenvereinbarungspartnern gesucht. Los 1: Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen Los 2: Abschluss von bis zu zwei Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Unternehmen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 970 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Schneeketten, - Entladung der Schneeketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Schneeketten, - Entladung der Schneeketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Schneeketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen. Die Schneeketten müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Passfähigkeit der Schneeketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein. Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Schneeketten nicht entstehen. Nacharbeiten gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers. Die Schneeketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrs- teilnehmer muss ausgeschlossen sein. Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers und aktuellen Adressen sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Schneeketten auch an andere bundesweite Orte, wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr geliefert werden. Die Schneeketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des Entladens ist die BwFPS nicht haftbar. In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage Staatenliste) haben. Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba. Der Auftragnehmer hat kostenfrei sicherzustellen, dass sein elektronischer Katalog entweder in SAP Ariba selbst zur Verfügung steht oder über eine cXML-Schnittstelle (Punch-Out-Katalog) bis spätestens 21 Tage nach Zuschlag angebunden ist.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.---- Hinweis zu Los 1: Die Angaben in Ziffer 5.1.15 Techniken im Los 1 zu den Punkten "Rahmenvereinbarung" und "Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen" sind in Verbindung mit Los 2 systemisch bedingt nicht trennbar. Der Auftraggeber stellt klar, dass es sich im Los 1 um eine Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb handelt. Es erfolgt der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung mit einem (1) geeigneten Bieter. Weitere Angaben sind bitte dem Verfahrensleitfaden unter Ziffer 4 zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Schneeketten und Gleitschutzketten müssen durch die Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Schneeketten und Gleitschutzketten müssen durch die Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Schneeketten bzw. Gleitschutzketten auch an andere bundesweite Orte, wie z.B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr innerhalb Deutschlands geliefert werden.
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Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Gleitschutzketten, - Entladung der Gleitschutzketten am Anlieferort, - Bereitstellung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Gleitschutzketten, - Entladung der Gleitschutzketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Gleitschutzketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen. müssen der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) entsprechen. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Passfähigkeit der Gleitschutzketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein. Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Gleitschutzketten nicht entstehen. Nacharbeiten speziell bei Muster Gleitschutzkettensätzen gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers. Sie müssen für die vorgesehenen Fahrzeuge und deren Bereifungsdimension uneingeschränkt ohne Reifenbindung geeignet sein. Ausgenommen, wenn in der Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) einzelner Fahrzeuge eine solche enthalten ist. Die Gleitschutzketten unterliegen nur dann einer Reifenbindung, wenn dies in der Freigabe der Gleitschutzkette oder des Fahrzeuges gefordert und vorgeschrieben ist. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Gleitschutzketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Hinsichtlich der Güte der Gleitschutzkette muss die Anforderung der Bundeswehr erfüllt werden. Diese Anforderung befindet sich in der Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des BAAINBw. Für die Einhaltung dieser Anforderung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Da die TL 2540-0002 einem Änderungsdienst unterliegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich stets an die aktuelle TL zu halten. Die jeweils aktuelle Version kann im Internet unter www.baainbw.de/TL (https://tl.baainbw.de/AG-Bund/TL/ML_Suche_TL.asp) abgerufen werden. Abweichungen hiervon bedürfen der formalen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Vor Inverkehrbringung müssen Gleitschutzketten eine Fahrzeugherstellerfreigabe erhalten. Diese erteilt der Hersteller des Fahrzeugs in Absprache mit dem Lieferanten der Gleitschutzketten. Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers und aktuelle Adressen sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Gleitschutzketten auch an andere bundesweite Orte, wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr geliefert werden. Die Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des Entladens ist die BwFPS nicht haftbar. In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage Staatenliste) haben. Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba. Der elektronische Katalog wird auf Grundlage der in der Anlage Konditionen festgelegten Rahmenbedingungen erstellt. Er wird vom Auftraggeber im Beschaffungssystem SAP Ariba für die weitere Nutzung im Bestellprozess zur Verfügung gestellt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.---- Hinweis zu Los 2 hier Ziffer 5.1.15 Techniken: Der Auftraggeber stellt klar, dass es sich im Los 2 um ein zweistufiges Verfahren handelt. Auf der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von bis zu zwei Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Bietern. Auf der zweiten Stufe erfolgt die Vergabe des Einzelauftrags. Weitere Angaben sind bitte dem Verfahrensleitfaden unter Ziffer 4 zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantierte Lieferzeit in Tagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Die derzeit bestehenden Verträge im Bereich Schnee- und Gleitschutzketten laufen zeitnah aus. Zur Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Leistungsbezugs...”
Beschleunigtes Verfahren
Die derzeit bestehenden Verträge im Bereich Schnee- und Gleitschutzketten laufen zeitnah aus. Zur Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Leistungsbezugs und zur Vermeidung eines vertragslosen Zustandes ist eine rechtzeitige Zuschlagserteilung zwingend erforderlich. Die Leistungen werden daher mit verkürzter Angebotsfrist gem. § 15 Abs. 3 VgV ausgeschrieben.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-08 12:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMFD4#
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMFD4#
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 gemäß Angebotsformular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 076-269403 (2026-04-17)