Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreise, Fahrzeuge & Gegenstände aller Art mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden. Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugabschleppdienste
Referenznummer: 23-0102a-POL-VgV
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreise, Fahrzeuge & Gegenstände aller Art mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreise, Fahrzeuge & Gegenstände aller Art mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeugabschleppdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-30 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 102-319647
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Es sind nur Vertreter des Autraggebers und der Vergabestelle zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreise, Fahrzeuge & Gegenstände aller Art mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreise, Fahrzeuge & Gegenstände aller Art mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Fahrzeuge & Gegenstände aller Art mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Fahrzeuge & Gegenstände aller Art mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Die Leistung beinhaltet:
- Abschleppvorgänge ab 3,50 t bis 7,49 t zGM
- Abschleppvorgänge ab 7,50 t bis 15,99 t zGM
- Abschleppvorgänge ab 16,00 t bis 21,99 t zGM
- Abschleppvorgänge ab 22,00 t zGM
- Bergungen ab 3,50 t bis 7,49 t zGM
- Bergungen ab 7,50 t bis 15,99 t zGM
- Bergungen ab 16,00 t bis 21,99 t zGM
- Bergungen ab 22,00 t zGM
- Versetzungen ab 3,50 t bis 7,49 t zGM
- Versetzungen ab 7,50 t bis 15,99 t zGM
- Versetzungen ab 16,00 t bis 21,99 t zGM
- Versetzungen ab 22,00 t zGM
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer 24-Stunden Dienst- und Rufbereitschaft auch an Sonn- und Feiertagen. Er stellt sicher, innerhalb von längstens 90 Minuten ab eingehendem Auftrag vor Ort zu sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde Frankfurter Str. 12 - 18 53721 Siegburg Das Auftragsgebiet umfasst die Städte Niederkassel, Troisdorf, Siegburg, Lohmar, Sankt Augustin, Hennef sowie die Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid, Much, Eitorf, Ruppichteroth und Windeck.
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde Frankfurter Str. 12 - 18 53721 Siegburg Das Auftragsgebiet umfasst die Städte Niederkassel, Troisdorf, Siegburg, Lohmar, Sankt Augustin, Hennef sowie die Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid, Much, Eitorf, Ruppichteroth und Windeck.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären. Bei Bietergemeinschaften ist die vorgenannte Erklärung von allen Mitgliedern abzugeben.
1. Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären. Bei Bietergemeinschaften ist die vorgenannte Erklärung von allen Mitgliedern abzugeben.
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeanmeldung als Bergungs- und Abschleppunternehmen).
3. einfaches eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Firmeninhaber /Geschäftsführer des Bieters (nicht älter als 6 Wochen) sowie für alle mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen (nicht älter als 6 Monate).
3. einfaches eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Firmeninhaber /Geschäftsführer des Bieters (nicht älter als 6 Wochen) sowie für alle mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen (nicht älter als 6 Monate).
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung ist dem Angebot zwingend beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:
- Datei der unterschriebenen und eingescannten Erklärung oder
- Datei der unterschriebenen und abfotografierten Erklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung, einer Hakenlastversicherung für Güter- und Güterfolgeschäden sowie für Vermögensschäden und einer Umweltschadenversicherung mit den in Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung geforderten Deckungssummen bzw. Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen der bestehenden Versicherung auf die geforderte Höhe angepasst werden bzw. eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung, einer Hakenlastversicherung für Güter- und Güterfolgeschäden sowie für Vermögensschäden und einer Umweltschadenversicherung mit den in Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung geforderten Deckungssummen bzw. Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen der bestehenden Versicherung auf die geforderte Höhe angepasst werden bzw. eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Personal: Der Auftragnehmer muss über ausreichend geschultes Personal verfügen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Fuhrpark: Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer zugelassen bzw. an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte jederzeit frei verfügbar und einsatzbereit sein.
Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der DGUV vorgeschriebene Ausrüstung (z.B. Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Mindeststandards:
Fuhrpark: Der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt.
Fuhrpark: Der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten (selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80 km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt.
Anforderungen an das Betriebsgelände:
a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Lkw): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 3 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen.
a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für Lkw): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 3 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen.
b) Abstell- und Verwahrflächen in Sicherstellunghallen (für Lkw): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 3 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m, eine Breite von 3,00 m und eine Höhe von mind. 4,00 m aufzuweisen.
b) Abstell- und Verwahrflächen in Sicherstellunghallen (für Lkw): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 3 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m, eine Breite von 3,00 m und eine Höhe von mind. 4,00 m aufzuweisen.
c) Abstell-und Verwahrflächen im Freien (für beschädigte Fahrzeuge mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterie):
Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 1 Stellplatz (Quarantänefläche) für beschädigte Fahrzeuge mit elektrischer oder teilelektrischen Antrieben und Hochvollbatterien vorhanden sein.
Nach Abstimmung und Genehmigung des Auftraggebers, kann sich dieser Stellplatz für Fahrzeuge ab 3,50 t zGM auch außerhalb des Betriebsgeländes und nicht in unmittelbarer Nähe zum Betriebsgeländes befinden.
Die entsprechenden Nachweise sind zunächst als Eigenerklärung zu erbringen. Hierfür wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Fachkunde und Leistungsfähigkeit" verwiesen. Durch den engeren Bieterkreis sind auf Verlangen der Vergabestelle die unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise fristgerecht vorzulegen.
Die entsprechenden Nachweise sind zunächst als Eigenerklärung zu erbringen. Hierfür wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Fachkunde und Leistungsfähigkeit" verwiesen. Durch den engeren Bieterkreis sind auf Verlangen der Vergabestelle die unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise fristgerecht vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer 24-Stunden Dienst- und Rufbereitschaft auch an Sonn- und Feiertagen. Er stellt sicher, innerhalb von längstens 90 Minuten ab eingehendem Auftrag vor Ort zu sein.
2. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen:
Es sind nur Vertreter des Autraggebers und der Vergabestelle zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes und signiertes Angebotsschreiben (Formular 324)
- vollständig ausgefülltes Preisblatt
- Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 531 EU)
- Erklärung Unteraufträge (Formblatt 532 EU - nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Formblatt 533 EU - für den Fall der Eignungsleihe)
Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Eigenerklärung "Fachkunde und Leistungsfähigkeit"
- Eigenerklärung "Sanktionen" (Formular 523 EU)
Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vom vorgesehenen Auftragnehmer, ggf. von den Bietern in der engeren Wahl vorzulegen sind:
- unterschriebener Vertragsentwurf
- einfaches polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 ff. Bundeszentralregister-gesetz (BZRG) für den Firmeninhaber /Geschäftsführer des Bieters (nicht älter als 6 Wochen) sowie für alle mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen (nicht älter als 6 Monate)
- einfaches polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 ff. Bundeszentralregister-gesetz (BZRG) für den Firmeninhaber /Geschäftsführer des Bieters (nicht älter als 6 Wochen) sowie für alle mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis einer erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung, einer Hakenlastversicherung für Güter- und Güterfolgeschäden sowie für Vermögensschäden und einer Umweltschadenversicherung mit den in Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung geforderten Deckungssummen bzw. Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen der bestehenden Versicherung auf die geforderte Höhe angepasst werden bzw. eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird
- Nachweis einer erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung, einer Hakenlastversicherung für Güter- und Güterfolgeschäden sowie für Vermögensschäden und einer Umweltschadenversicherung mit den in Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung geforderten Deckungssummen bzw. Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen der bestehenden Versicherung auf die geforderte Höhe angepasst werden bzw. eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen
- Lageplan Freigelände: Plan des Firmengeländes, mit Kennzeichnung des Gebietes, auf dem die sichergestellten KFZ abgestellt werden (mit Maßangaben)
- Lageplan Halle/Garagen: Der Plan muss die Maßangaben für die Länge und Breite der jeweiligen Stellfläche, sowie die Höhe der Halle/Garage enthalten
- Nachweis, dass das Sicherstellungsgelände den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften entspricht und Ölabscheider Flächen dort vorhanden sind
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern sowie deren namentliche Benennung.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016). Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz der Daten der Bieter finden diese im Formular 312a/322a EU (Information DSGV), das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016). Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz der Daten der Bieter finden diese im Formular 312a/322a EU (Information DSGV), das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis wird bezuschlagt. Es wird eine Probezeit bis zum 31.01.2024 vereinbart.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal bis spätestens 20.06.2023 an die Vergabestelle zu richten.
Hat ein Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der obengenannten Vergabekammer eingeht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hat ein Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der obengenannten Vergabekammer eingeht.
Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 102-319647 (2023-05-25)
Ergänzende Angaben (2023-06-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software musste zwingend der Auftragswert in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurde nicht der tatsächliche - sondern ein fiktiver - Auftragswert angegeben, der keinesfalls den tatsächlichen Auftragswerten entspricht.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY58DZ27
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software musste zwingend der Auftragswert in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurde nicht der tatsächliche - sondern ein fiktiver - Auftragswert angegeben, der keinesfalls den tatsächlichen Auftragswerten entspricht.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY58DZ27
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-28 📅
Name: Martin Cuvenhaus e.K.
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software musste zwingend der Auftragswert in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurde nicht der tatsächliche - sondern ein fiktiver - Auftragswert angegeben, der keinesfalls den tatsächlichen Auftragswerten entspricht.
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software musste zwingend der Auftragswert in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurde nicht der tatsächliche - sondern ein fiktiver - Auftragswert angegeben, der keinesfalls den tatsächlichen Auftragswerten entspricht.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY58DZ27
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.