Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer:
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen,
- das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Sonstige Nachweise (Abgabe mit dem Angebot):
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge anderweitig vergeben werden und die Namen der Unterauftragnehmer,
- Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen,
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
- Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG
Zusätzlich wird die Abgabe des Angebotes im Format GAEB D84 gefordert.
Sonstige Nachweise (auf gesondertes Verlangen):
- Angabe derNamen der Unterauftragnehmer, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge wahrnehmen sollen,
- Urkalkulation,
- steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen die Arbeitnehmer(innen) versichert sind,
- Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen,
- Nachweise über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte,
- Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
- Erklärung der Unterauftragnehmer bzw. anderer Unternehmen zu § 4 Abs. 1 NTVergG,
- HVA L-StB Verpflichtungserklärungen ,
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS. Der Nachweis "MVAS" ist auch bzw. nur für Nachunternehmer vorzulegen, wenn
die Verkehrssicherung auch bzw. nur durch diese ausgeführt werden soll.,
- Teilnahmebescheinigung am Probenahmelehrgang gem. LAGA M 32 PN 98,
- Kalkulationsschlussblatt inkl. Angaben der Zuschläge oder alternativ vollständig ausgefülltes Formblatt EFB 221 bzw. EFB 222 (im Zweifel gilt das Kalkulationsschlussblatt).