Text
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
10.1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das
nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist (vgl. § 122 Abs. 1 GWB). Die Eignung der
Bieter wird anhand der gem. § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien geprüft. Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen wird gem. den §§ 123, 124 GWB geprüft.
Die Kriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und das Fehlen von Ausschlussgründen sind wie folgt zu
belegen:
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche
Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV.
Unternehmen und Freiberufler, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (
www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) eingetragen sind, können den vorläufigen Beleg der
Eignung durch Nennung der Zertifikats nummer erbringen.
Alternativ kann das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die nach-folgende Erklärung belegt
werden:
10.2. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und
mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen).
12.1. Mindestjahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben (formlos bzw. Eigenerklärung). Sollten Ihnen die Zahlen für 2022 noch nicht
vorliegen, tätigen Sie die Angaben bitte für die letzten drei Jahre. Es wird ein Mindestjahresumsatz in Höhe
von 3.000.000 EUR gefordert. Als Beleg können Bankerklärungen, Jahresabschlüsse oder Auszüge von
Jahresabschlüssen dienen.
12.1.1. Betriebshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzuge-ben, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 Mio. EUR für Sach- bzw.
Personenschäden besteht und für die Dau-er des Auftrages fortbestehen wird (formlos bzw. Eigenerklärung).