Rahmenvertrag Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg

Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)

Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bieter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für die Digitalisierung der Bestandsakten und des laufenden Posteingangs (Scangut) der Ausländerbehörde (ABH)/LH MD unter vollumfänglicher Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Maßgaben sowie der strikten Vorgabe, dass das physische Scan-gut und dessen Digitalisate den Rechtsraum der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt verlässt (Inlandsklausel). Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen, technischen und logistischen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen.

Deadline

Deadline 2026-09-28

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg
Referenznummer: KID_DAA_04/2026
Kurze Beschreibung:
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bieter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für die Digitalisierung der Bestandsakten und des laufenden Posteingangs (Scangut) der Ausländerbehörde (ABH)/LH MD unter vollumfänglicher Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Maßgaben sowie der strikten Vorgabe, dass das physische Scan-gut und dessen Digitalisate den Rechtsraum der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt verlässt (Inlandsklausel). Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen, technischen und logistischen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 900 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 427aa3c4-5b5c-4253-8c7e-712e3fb971e6
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf von Dienstleistungen für die Digitalisierung des Scanguts der Ausländerbehörde (ABH)/LH MD unter vollumfänglicher Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Maßgaben sowie der Maßgabe, dass die Akten und deren Digitalisate den Rechtsraum der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt verlassen, für 2 Jahre mit einer Verlängerungsoption von noch mal 2 Jahren aus. Die Vergabestelle hat auf Basis des ermittelten aktuellen Aktenbestands eine Prognose für den Gesamtzeitraum erstellt und geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen 700.000 € bis 900.000,00 € (netto) aus. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird auf 900.000,00 € (netto) € festgelegt. Dieser Höchstwert gilt als Obergrenze für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. der optionalen Verlängerung). Bei Erreichen dieses Betrages endet die Rahmenvereinbarung.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bei der Ausländerbehörde (ABH)/LH MD, Neustädter Höfe / Haus 1, Lübecker Str. 53-63, 39124 Magdeburg ist das Scangut abzuholen sowie Einzelakten zur Klärung zurückzuführen.
Postleitzahl: 39104
Stadt: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-28 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-18 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/3be27b4e-371f-4d5a-9d4e-f9a78ac300b6/suitabilitycriteria
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Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dass das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gem. § 22 LkSG verurteilt worden ist, (Inkrafttreten ab 01.01.2023), dass der Auftraggeber im Zuschlagsfall während der Laufzeit des Vertrages darüber unverzüglich informiert werden muss, wenn das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verurteilt wird.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 13 weitere
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Erklärung zu § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Erklärung zu § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Erklärung zu § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
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Erklärung zu § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Erklärung zu § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Erklärung zu § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr). Erklärung zu § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). Erklärung zu den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Erklärung zu Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
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Erklärung, dass das Unternehmen allen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und nachkommt.
Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden.
Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Erklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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Erklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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Erklärung, dass das Unternehmen seine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) ich fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Nationale Registrierungsnummer: c4405fd8-2932-4a8d-b35c-94cff65567ce
Postanschrift: Alter Markt 15
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@kid-magdeburg.de 📧
Telefon: +49 24464444 📞
Fax: +49 24464400 📠
URL: http://www.kid-magdeburg.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/3be27b4e-371f-4d5a-9d4e-f9a78ac300b6 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/3be27b4e-371f-4d5a-9d4e-f9a78ac300b6 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation für das Vergabeverfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform www.deutsche-evergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Achtung! Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen MÜSSEN elektronisch über deutsche-evergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über deutsche-evergabe.de. Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter www.deutsche-evergabe.de.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 242444b0-228e-4704-83f9-aab308e7a319
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle/Saale
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 167-597162 (2026-08-28)