Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.
Der Nachweis der Eignung muss durch III. Erklärung zu III.1.3
der Bekanntmachung - Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit in Verbindung mit dem Formblatt
Eigenerklärung und Fachkundenachweis erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit sind erforderlich:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
Leistungen gemäß Formablatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis.
Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten an Fahrleitungsanlagen unter Straßenbahnbetrieb / Betrieb im Gleisbereich hervorgehen.
Weiterhin ist mindestens 1 Referenz einzureichen, aus der die Erfahrung als Fachbetrieb für die Ausführung der Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen/Fahrleitungsanlagen hervorgeht.
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter gemäß gemäß Formablatt Eigenerklärung
- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
3. Technische Ausstattung des Bewerbers gemäß Formablatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis
- Nachweis der technischen Ausstattung mit 1 Turmwagen mit isolierter Hubarbeitsbühne und Schienenfahrteinrichtung für Normalspur sowie 1 Hubsteiger mit isoliertem Hubarbeitskorb mit Zulassung der Hubarbeitsbühnen (bzw. Hubarbeitskörbe) zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis 1000V AC und 1500V DC nach DIN VDE 0682 Teil 742 von 11/2000 oder gleichwertig.
- Nachweis, dass min. 3 Elektrofachkräfte geschult wurden für Arbeiten unter an unter Spannung stehenden Teilen/an Fahrlei-tungsanlagen (AuS) gemäß DGUV Regel 103-011 oder gleich-wertig.
- Nachweis der regelmäßigen Schulung/Unterweisung für "Arbei-ten an unter Spannung stehenden Teilen/Fahrleitungsanlagen"
- Einsatz geprüftes und von der BVG zugelassenes Sicherungs-personal in Eigenleistung durch AN.
- Bereitschaft zur kostenpflichtigen Übernahme der Ausbil-dungskosten bei der BVG sowie Angabe, wie diese Leistun-gen im Auftragsfall bis zum Abschluss der Ausbildung als Sipo/Sakra abgedeckt werden sollen.
- Einsatz einer von der BVG zugelassene Sicherungsfirma als Nachunternehmerleistungen des AN mit Benennung des Nachunternehmers.
- Über die Kenntnisse der aktuell gültigen Gesetze und Verord-nungen in Berlin als Voraussetzung zur Einholung der behörd-lichen Genehmigungen für die Bauausführung (z.B. Berliner Straßengesetz-BerlStrG und Landes- und Immissionsschutzge-setz Berlin-LImSchG Bln sowie VLB).
- Der einzusetzenden Zweiwegeturmwagen muss vor dem Ein-satz im BVG Netz von der BVG zugelassen werden. Die Zu-lassung erfolgt auf der Grundlage der (Dano 53/15) vom 30.04.2015 sowie des 1.Nachtrages zu dieser Dienstanordnung vom 25.01.2016.
Der Bieter erklärt mit dieser Unterschrift, dass zur Bauausfüh-rung die Zulassung der BVG vorzuliegen hat. Dieser Antrag auf Zulassung ist spätestens 3 Werktage nach Zuschlagsertei-lung bei der BVG zu stellen und mit dieser zu koordinieren.
Sollte eine aktuelle Zulassung bereits vorliegen, so ist diese zusätzlich als Anlage beizufügen.
- Erklärung der Personalausstattung von mindestens 3 Elektro-fachkräften und 3 weiteren elektrotechnisch unterwiesenem Fachpersonalen für die Errichtung von Fahrleitungsanlagen zur Bauausführung
- Erklärung, dass je Kolonne mindestens ein ausgebildeter Erst-helfer und ein ausgebildeter Sicherungsposten, gemäß Punkt C (Eigenerklärung Sicherungspersonal, Seite 13), bei der Bau-ausführung unter Straßenbahnbetrieb / Betrieb im Gleisbereich eingesetzt wird.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung
von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner
Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu
verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine
auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Die Gleichwertigkeit ist durch den Teilnehmer nachzuweisen.