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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schreibtische und Tische📦
Ort der Leistung: Bremen🏙️
Ort der Leistung: Verden🏙️
Ort der Leistung: Wesermarsch🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Région de Bruxelles-Capitale/Brussels Hoofdstedelijk Gewest 🏙️
Ort der Leistung: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen und nach Angabe der Bedarfsträger
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Montage div. Bildschirmtische, Druckertische, Roll- und Standcontainer für die Dienstellen und Einrichtungen sowie institutionelle...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Montage div. Bildschirmtische, Druckertische, Roll- und Standcontainer für die Dienstellen und Einrichtungen sowie institutionelle Zuwendungsempfänger der
Freien Hansestadt Bremen (Land), welche sich in Bremen und/ oder Bremerhaven befinden. Anderen Gebietskörperschaften im Land Bremen wird die Möglichkeit eingeräumt, zu einem späteren Zeitpunkt diesem Rahmenvertrag beizutreten.
Bei den Abnahmemengen in den Ausschreibungsunterlagen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber
nicht vorhersehbar. Die angegebene Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder geringer sein. Die Bestellungen erfolgen auf Abruf in der vereinbarten Rahmenvertragszeit.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Tische
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausführung Tische
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität / Ausstattung Container
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umwelteigenschaften
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Preis (Gewichtung): 55,00
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag läuft zunächst 1 Jahr und verlängert sich maximal 1 mal um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vor Vertragsende...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag läuft zunächst 1 Jahr und verlängert sich maximal 1 mal um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vor Vertragsende kündigt. Dem Auftraggeber wird darüber hinaus das Recht eingeräumt, die Laufzeit des Vertrages unter der Bedingung zu verlängern, dass es bei der Durchführung des nachfolgenden Vergabeverfahrens zu Verzögerungen aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens kommt. Diese bedingte Verlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Über die sich aus dem Leistungsverzeichnis konkret ergebenden Produkte wird die Beschaffung zusätzlicher Produkte im gegenseitigen Einvernehmen als...”
Beschreibung der Optionen
Über die sich aus dem Leistungsverzeichnis konkret ergebenden Produkte wird die Beschaffung zusätzlicher Produkte im gegenseitigen Einvernehmen als sogenannter
Sonderbedarf vorbehalten. Darüber hinaus kann der Rahmenvertrag im gegenseitigen Einvernehmen um weitere Produkte ergänzt werden. Die betreffenden Produkte sollen zum Sortiment passend, welches sich aus dem Leistungsverzeichnis ergibt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV)
3. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme von1 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für sonstige Schäden
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Gesamtumsatz in Höhe von 600.000 € p.a. sowie mindestens 95.000 € Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Referenzliste der für öffentliche Auftraggeber erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzliste der für öffentliche Auftraggeber erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Anzugeben sind mindestens 3 Referenzen. Gültig sind die Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre (2020 bis 2022) mit jeweils einem Gesamtauftragswert pro Jahr von 95.000,00 €.
2. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV).
3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Für das Bestellwesen werden elektronische Systeme verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Für das Bestellwesen werden elektronische Systeme verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten.
2. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen E-Rechnungsverordnung elektronisch zu stellen (siehe Vergabeunterlagen sowie auch www.e-rechnung.bremen.de).
3. Angaben zu den Abrufmengen sind unverzüglich und unaufgefordert quartalsweise an die Immobilien Bremen, Einkauf, bekannt zu geben. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-11
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen:
“Rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit des hier ausgeschriebenen Vertrags unter Beachtung etwaiger Laufzeitverlängerungen, siehe II.2.7).” Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb...”
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 421/361-59796📞
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Fax: +49 421/496-32311 📠
URL: https://www.bauumwelt.bremen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer RÜge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §125 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 154-489389 (2023-08-08)