Rahmenvertrag für Brückeninstandsetzung

AKN Eisenbahn GmbH

Rahmenvertrag für Brückeninstandsetzung auf der gesamten Strecke der AKN Eisenbahn GmbH

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für Brückeninstandsetzung auf der gesamten Strecke der AKN Eisenbahn GmbH
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: AKN Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2
Postleitzahl: 24568
Postort: Kaltenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.akn.de 🌏
E-Mail: m.geng@akn.de 📧
Telefon: +49 4191/933841 📞
Fax: +49 4191/93398841 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E49266985 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 107-335841
ABl. S-Ausgabe: 107

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Laufzeit: 5 Jahre mit der Option auf Verlängerung um 2 Jahre
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brückeninstandsetzung auf der gesamten Strecke der AKN Eisenbahn GmbH

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: gemäß Auftragsunterlagen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: gemäß Auftragsunterlagen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
- Vertragserfüllungsbürgschaft über 10 v. H. der Auftragssumme
- Mängelanspruchsbürgschaft über 5 v. H. der Auftragssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß Auftragsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gemäß Auftragsunterlagen
Bedingungen für die Vertragserfüllung: gemäß Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.akn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E49266985 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431/988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431/988-4702 📠
Internetadresse: www.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2023/S 107-335841 (2023-06-01)