Rahmenvertrag für den Kauf und die Lieferung von beweglichen Sportgeräten, Lehrmitteln und sonstiger Ausstattung für Potsdamer Sporthallen und Bewegungsräume

Landeshauptstadt Potsdam

1. Allgemeine Bestimmungen Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer für den Kauf und die Lieferung von beweglichen Sportgeräten, Lehrmitteln und sonstiger Ausstattung für Potsdamer Sporthallen und Bewegungsräumen abgeschlossen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sollen innerhalb des geplanten Vertragszeitraums vier Sporthallen wegen Sanierung oder Neubau komplett ausgestattet werden. Neben dieser Leistung soll der Rahmenvertrag auch unterjährige kleinteilige Lieferungen an Potsdamer Schulen umfassen. 2. Technische Bestimmungen 2.1 Allgemeines Es soll sich um fabrikneue, originale, weder um gebrauchte noch aufgearbeitete Produkte handeln. Die Verarbeitung und Qualität der ausgeschriebenen Sportgeräte und Unterrichtsmittel hat der Emissionsklasse E1 nach DIN EN 14322 oder gleichwertig zu entsprechen. Alle verwendeten Materialien wie Kunststoffe, Leime, Lacke haben toxikologisch unbedenklich zu sein, d. h. bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung sind keine gesundheitsschädlichen Wirkungen zu erwarten. Es dürfen keine tropischen Hölzer zur Herstellung der Sportgeräte verwendet werden. Die Produkte sind so zu fertigen, dass sie folgende Stoffe nicht enthalten: Benzol, halogenorganische Verbindungen und Blei. Die Holzbestandteile der Produkte müssen FSC bzw. PEFC oder vergleichbar zertifiziert sein. Alle Produkte haben das GS- oder CE- Zeichen für geprüfte Sicherheit zu tragen oder ein gleichwertiges Siegel. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter die Einhaltung der Produktanforderungen gemäß dem Leistungsverzeichnis sowie sämtlicher technischer Vorgaben und Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung. Entspricht die angebotene Lieferleistung nicht den genannten technischen Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis, hat der Bieter in seinem Angebot der Landeshauptstadt Potsdam mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die vom Bieter vorgeschlagene Lösung diesen technischen Anforderungen gleichermaßen entspricht. 2.2 Normen und Vorschriften Nachfolgende Gesetze, Richtlinien und Vorschriften sind einzuhalten: - DGUV Vorschrift 81 - Arbeitsstättenverordnung - DIN EN 750 Spielfeldgeräte - Hockeytore oder gleichwertig - DIN EN 913 Turngeräte - Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren oder gleichwertig - DIN EN 914 Turngeräte - Barren und kombinierbare Stufenbarren/Barren oder gleichwertig - DIN EN 915 Turngeräte - Stufenbarren oder gleichwertig - DIN EN 916 Turngeräte - Sprungkästen oder gleichwertig - DIN EN 7901 Turn- und Gymnastikgeräte - Barren mit Einlegematte oder gleichwertig - DIN 7906 Turn- und Gymnastikgeräte - Schwebebalken oder gleichwertig - DIN 7908 Turn- und Gymnastikgeräte - Sprungkästen oder gleichwertig - DIN 7909 Turn- und Gymnastikgeräte - Turnbänke oder gleichwertig - DIN 7915-1 Turn- und Gymnastikgeräte - Sprungbrett oder gleichwertig - DIN EN 12196 Turngeräte - Pferde und Böcke oder gleichwertig - DIN EN 12432 Turngeräte - Schwebebalken oder gleichwertig - DIN EN 12503 Sportmatten oder gleichwertig - DIN EN 13138 Auftriebshilfen oder gleichwertig - DIN EN 13219 Turngeräte - Trampoline oder gleichwertig - DIN EN 14468 Tischtennis oder gleichwertig 2.3 Leistungsverzeichnis Die technischen Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Bei einigen Artikeln werden Abweichungen bei den angegebenen Maßen toleriert. Die zulässigen Toleranzen sind in Klammern geschrieben, bspw. "(+/- 1 cm)" und den Produktbeschreibungen in den einzelnen Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. Hat der Bieter ein im Leistungsverzeichnis aufgeführtes Set nicht im Portfolio, kann er einzelne Produkte aus seinem Portfolio zusammenfassen und den Gesamtpreis anbieten. Zum Beispiel: Bei Position 117 ist ein Set aus 30 Mannschaftsbändern aufgeführt. Hat der Bieter einzelne Mannschaftsbänder im Portfolio und kein fertiges Set, so kann er den Einzelpreis mit 30 multiplizieren und diesen Wert im Leistungsverzeichnis als Set-Preis eintragen. Kann ein Bieter Produkte, die im Leistungsverzeichnis einzeln aufgeführt sind, als Set anbieten, muss dennoch der Einzelpreis ermittelt werden. Zum Beispiel: Bei Position 58 sind 144 Tischtennisbälle aufgeführt. Hat der Bieter ein Set im Portfolio, dividiert er den Set-Preis durch 144 und trägt den Einzelpreis ein.

Deadline

Deadline 2026-11-25

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für den Kauf und die Lieferung von beweglichen Sportgeräten, Lehrmitteln und sonstiger Ausstattung für Potsdamer Sporthallen und Bewegungsräume
Referenznummer: OV-L-2163-232-26
Kurze Beschreibung:
1. Allgemeine Bestimmungen Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer für den Kauf und die Lieferung von beweglichen Sportgeräten, Lehrmitteln und sonstiger Ausstattung für Potsdamer Sporthallen und Bewegungsräumen abgeschlossen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sollen innerhalb des geplanten Vertragszeitraums vier Sporthallen wegen Sanierung oder Neubau komplett ausgestattet werden. Neben dieser Leistung soll der Rahmenvertrag auch unterjährige kleinteilige Lieferungen an Potsdamer Schulen umfassen. 2. Technische Bestimmungen 2.1 Allgemeines Es soll sich um fabrikneue, originale, weder um gebrauchte noch aufgearbeitete Produkte handeln. Die Verarbeitung und Qualität der ausgeschriebenen Sportgeräte und Unterrichtsmittel hat der Emissionsklasse E1 nach DIN EN 14322 oder gleichwertig zu entsprechen. Alle verwendeten Materialien wie Kunststoffe, Leime, Lacke haben toxikologisch unbedenklich zu sein, d. h. bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung sind keine gesundheitsschädlichen Wirkungen zu erwarten. Es dürfen keine tropischen Hölzer zur Herstellung der Sportgeräte verwendet werden. Die Produkte sind so zu fertigen, dass sie folgende Stoffe nicht enthalten: Benzol, halogenorganische Verbindungen und Blei. Die Holzbestandteile der Produkte müssen FSC bzw. PEFC oder vergleichbar zertifiziert sein. Alle Produkte haben das GS- oder CE- Zeichen für geprüfte Sicherheit zu tragen oder ein gleichwertiges Siegel. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter die Einhaltung der Produktanforderungen gemäß dem Leistungsverzeichnis sowie sämtlicher technischer Vorgaben und Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung. Entspricht die angebotene Lieferleistung nicht den genannten technischen Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis, hat der Bieter in seinem Angebot der Landeshauptstadt Potsdam mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die vom Bieter vorgeschlagene Lösung diesen technischen Anforderungen gleichermaßen entspricht. 2.2 Normen und Vorschriften Nachfolgende Gesetze, Richtlinien und Vorschriften sind einzuhalten: - DGUV Vorschrift 81 - Arbeitsstättenverordnung - DIN EN 750 Spielfeldgeräte - Hockeytore oder gleichwertig - DIN EN 913 Turngeräte - Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren oder gleichwertig - DIN EN 914 Turngeräte - Barren und kombinierbare Stufenbarren/Barren oder gleichwertig - DIN EN 915 Turngeräte - Stufenbarren oder gleichwertig - DIN EN 916 Turngeräte - Sprungkästen oder gleichwertig - DIN EN 7901 Turn- und Gymnastikgeräte - Barren mit Einlegematte oder gleichwertig - DIN 7906 Turn- und Gymnastikgeräte - Schwebebalken oder gleichwertig - DIN 7908 Turn- und Gymnastikgeräte - Sprungkästen oder gleichwertig - DIN 7909 Turn- und Gymnastikgeräte - Turnbänke oder gleichwertig - DIN 7915-1 Turn- und Gymnastikgeräte - Sprungbrett oder gleichwertig - DIN EN 12196 Turngeräte - Pferde und Böcke oder gleichwertig - DIN EN 12432 Turngeräte - Schwebebalken oder gleichwertig - DIN EN 12503 Sportmatten oder gleichwertig - DIN EN 13138 Auftriebshilfen oder gleichwertig - DIN EN 13219 Turngeräte - Trampoline oder gleichwertig - DIN EN 14468 Tischtennis oder gleichwertig 2.3 Leistungsverzeichnis Die technischen Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Bei einigen Artikeln werden Abweichungen bei den angegebenen Maßen toleriert. Die zulässigen Toleranzen sind in Klammern geschrieben, bspw. "(+/- 1 cm)" und den Produktbeschreibungen in den einzelnen Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. Hat der Bieter ein im Leistungsverzeichnis aufgeführtes Set nicht im Portfolio, kann er einzelne Produkte aus seinem Portfolio zusammenfassen und den Gesamtpreis anbieten. Zum Beispiel: Bei Position 117 ist ein Set aus 30 Mannschaftsbändern aufgeführt. Hat der Bieter einzelne Mannschaftsbänder im Portfolio und kein fertiges Set, so kann er den Einzelpreis mit 30 multiplizieren und diesen Wert im Leistungsverzeichnis als Set-Preis eintragen. Kann ein Bieter Produkte, die im Leistungsverzeichnis einzeln aufgeführt sind, als Set anbieten, muss dennoch der Einzelpreis ermittelt werden. Zum Beispiel: Bei Position 58 sind 144 Tischtennisbälle aufgeführt. Hat der Bieter ein Set im Portfolio, dividiert er den Set-Preis durch 144 und trägt den Einzelpreis ein.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sportgeräte und -ausrüstungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: OV-L-2163-232-26
Beschreibung der Beschaffung:
3. Leistungsumfang, geschätztes Auftragsvolumen und Preise Die angebotenen Preise im Leistungsverzeichnis verstehen sich einschließlich aller zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen. Hierzu gehören insbesondere: - Lieferung frei Verwendungsstelle von Großgeräten (z. B. Barren, Schwebebalken, Turnkästen etc.) und Schränken - Auspacken und Entsorgung des Verpackungsmaterials bei Großgeräten und Schränken - gebrauchsfertige Aufstellung (Montage) im einwandfreien und sauberen Zustand am finalen Verwendungsort bei Großgeräten und Schränken - Lieferung von kleineren Mengen Sportlehrmitteln (z. B. Bälle, Schläger, Spiele) via Postsendung ins Sekretariat oder zu Händen einer Schulansprechperson möglich - Information an den Auftragnehmer, sobald 50 %, 75 % und 90 % der Rahmenobergrenze erreicht sind - Jährlicher Versand einer Auswertung über die beauftragten und abgerechneten Aufträge an den Auftraggeber bis zum 30.04. des Folgejahres Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Stückzahlen beziehen sich auf den gesamten Leistungszeitraum (einschließlich der einmaligen optionalen Verlängerung) und orientieren sich an den Empfehlungen der Broschüre "Sportstätten - Hallenausstattung mit Geräten für den Unterricht" vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und den Erfahrungen des Schulträgers aus vergangenen Ausschreibungen. Die Mengen wurden dann auf die Ausstattung der vier u. g. Turnhallen hochskaliert. Sie dienen lediglich zur Preiskalkulation und Vergleichbarkeit der Angebote. Eine Mindestabnahmepflicht seitens des Auftraggebers besteht nicht. Schätzwerte des Auftraggebers zum voraussichtlichen Leistungsabruf: Vertragslaufzeit (2 Jahre) - 2027: 269.500 EUR (netto) - 2028: 169.500 EUR (netto) Optionale Verlängerung (2 Jahre) - 2029: 169.500 EUR (netto) - 2030: 69.600 EUR (netto) Die maximale Abrufmenge (Rahmenobergrenze) wird wie folgt festgelegt: Rahmenobergrenze für die gesamte Vertragslaufzeit von max. 4 Jahren (einschließlich der optionalen Verlängerung): 813.720 EUR (netto) 4. Lieferbestimmungen 4.1 Allgemeines Spätestens zwei Wochen nach dem jeweiligen Zugang des Abrufs (Festlegungen zur Auftragserteilung siehe Rahmenvertrag) versendet der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer stimmt sich zur Vereinbarung eines Liefertags mit der/dem Schulleiter/in ab. Die Lieferung hat spätestens 14 Wochen nach Auftragsbestätigung zu erfolgen. Grundsätzlich ist eine Anlieferung montags bis freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr möglich. Ausnahmen sind möglich, wenn unter Einverständnis und vorheriger telefonischer Absprache mit der/m Schulleiter/in, eine andere Lieferzeit vereinbart wurde. Vorausgesetzt wird eine Gesamtlieferung. Teillieferungen sind nur zulässig, wenn diese im Vorfeld vereinbart werden. Der Auftragnehmer hat alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, dass es zu keinen Beschmutzungen oder Beschädigungen an den Lieferungen sowie angrenzenden Bauteilen kommt. Darüber hinaus sind etwaige Beschmutzungen oder Beschädigungen unverzüglich dem Ansprechpartner in der Einrichtung anzuzeigen. Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers. Ein Aufzug bzw. ebenerdiger Zugang ist nicht an jedem Leistungsort vorhanden. Die Absperrung der Lieferzone (z. B. Halteverbotszone) wird durch den Auftragnehmer sichergestellt und finanziert. Dies wird bei drei umfangreichen Sporthallenausstattungen der Fall sein (Dalton-Gymnasium, Clara-Immerwahr-Gymnasium, Gesamtschule Krampnitz). Es ist damit zu rechnen, dass die Anlieferungen und Montagen während des laufenden Betriebes der Schulen erfolgen müssen. Alle vor Ort eingesetzten Personen des Auftragnehmers müssen sich in der deutschen Sprache verständigen können, um möglichen Anweisungen vor Ort im Bedarfsfall folgen zu können.
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Zusätzliche Informationen:
In Bezug auf das hiesige Vergabeverfahren sind folgende weitere Vergabeunterlagen zu beachten: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen VgV - Informationsblatt Datenverarbeitung LHP Vergaben
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstungen für Turnhallen 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Im vorgesehenen Vertragszeitraum (einschließlich der optionalen Verlängerung) sollen planmäßig vier aktuell im Bau befindliche Sporthallen ausgestattet werden. Die Fertigstellung und der damit verbundene Leistungsabruf sind nach aktuellem Stand wie folgt terminiert: 1. Dalton-Gymnasium (2-Feld-Halle), Sporthalle Jungfernsee, Konrad-Zuse-Ring 1, 14469 Potsdam: voraussichtliche Fertigstellung in 2027 2. Waldstadt-Grundschule (2-Feld-Halle), Turnhalle, Friedrich-Wolf-Str. 12, 14478 Potsdam: voraussichtliche Fertigstellung in 2027 3. Clara-Immerwahr-Gymnasium (2-Feld-Halle), Zweifachsporthalle auf dem Sportplatz Waldstadt, Drewitzer Straße 40, 14478 Potsdam: voraussichtliche Fertigstellung in 2028 4. Gesamtschule Krampnitz (4-Feld-Halle), Sporthalle, Schwedische Allee 93, 14476 Potsdam: voraussichtliche Fertigstellung in 2029 Aufgrund des laufenden Baubetriebs können Abweichungen von den genannten Fertigstellungsterminen und den daraus resultierenden Abrufen nicht ausgeschlossen werden. Insgesamt umfasst die Schullandschaft Potsdams 24 Grundschulen, 3 Oberschulen, 9 Gymnasien, 8 Gesamtschulen, 4 Förderschulen und 3 Oberstufenzentren. In diesen Schulen kann unterjährig der Bedarf an Ersatz- oder kleinteiligen Neubeschaffungen entstehen.
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Stadt: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
§ 3 des Vertrages (1) Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.02.2027, bei späterer Zuschlagserteilung erst am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2028. (2) Der Auftraggeber erhält ein einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um zwei Jahre. Die Option ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die Bestimmungen des Vertrages unverändert fort.
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Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-25 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-13 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: Eigenerklärung über mindestens 2 abgeschlossene unternehmensbezogene(n) geeignete Referenz(en) aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)), die nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Formular 4.6). Hinweise: 1. Die Stückelung von Referenzen ist unzulässig. 2. Als Referenz werden auch Leistungszeiträume gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens 12 Monaten (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)) erbracht werden. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum (Tag/Monat/Jahr) - Auftragswert ca. in EUR (netto) - Beschreibung des Inhalts der erbrachten wesentlichen Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) - Vorgangsnummer (sofern vorhanden) Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB vom Eignungsverleiher (Formular 4.1 EU), sofern einschlägig. - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen vom Nachunternehmen/ Eignunsgverleiher (Formular 4.4 EU), sofern einschlägig. - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4), sofern einschlägig. - Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), sind die einschlägigen Eigenerklärungen zu den verliehenen finanziellen, wirtschaftlichen, technischen und beruflichen Eignungskriterien durch den Verleiher einzureichen (sofern einschlägig). - Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten (Unterauftragsvergabe) beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle sowie berufliche und technische Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsanforderungen von dem Dritten in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe § 9 des Rahmenvertrages für den Kauf und die Lieferung von beweglichen Sportgeräten, Lehrmitteln und sonstiger Ausstattung für Potsdamer Sporthallen und Bewegungsräume
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU), sofern einschlägig. - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. II. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige Dokumente: - Rahmenvertrag für den Kauf und die Lieferung von beweglichen Sportgeräten, Lehrmitteln und sonstiger Ausstattung für Potsdamer Sporthallen und Bewegungsräume - Informationsblatt Datenverarbeitung LHP Verträge
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Potsdam
Nationale Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Postleitzahl: 14469
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de 📧
Telefon: +49 331289-0 📞
URL: https://www.potsdam.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRH3GN/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRH3GN 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRH3GN 🌏
Name: Die Kommunikation in Bezug auf dieses Ausschreibungsverfahren erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH3GN# (1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig. (2) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (4) Für die Erstellung von Angeboten sind die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (6) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Wettbewerbsregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (7) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (8) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331866-1610 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 207-737970 (2026-10-23)