Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrag für die Bereitstellung und Durchführung eines Dienstradleasing-Programms inklusive Serviceleistungen, insbesondere die Instandhaltung der verleasten Fahrräder sowie das Versicherungs- und Vertragsmanagement. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Ausgeschrieben wird ein maximales Mengengerüst von 910.000,00,- EUR für den gesamten Ausschreibungsgegenstand- und Zeitraum. Die konkret durch die Mitarbeitenden abgerufene Menge hängt von der Attraktivität der angebotenen Leistung und der Akzeptanz durch die Beschäftigten ab. Mindestabnahmen werden nicht gewährt. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Erfüllungsorte sind daneben alle Standorte des Auftraggebers und die Wohnorte der Mitarbeitenden. Laufzeit: 19.01.2027 bis 18.01.2031
Auftragsbekanntmachung (2026-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für die Bereitstellung und Durchführung eines Dienstradleasing-Programms
Referenznummer: AS250184
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines
Rahmenvertrag für die Bereitstellung und Durchführung eines Dienstradleasing-Programms inklusive Serviceleistungen, insbesondere die Instandhaltung der verleasten Fahrräder sowie das Versicherungs- und Vertragsmanagement.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Ausgeschrieben wird ein maximales Mengengerüst von 910.000,00,- EUR für den gesamten Ausschreibungsgegenstand- und Zeitraum. Die konkret durch die Mitarbeitenden abgerufene Menge hängt von der Attraktivität der angebotenen Leistung und der Akzeptanz durch die Beschäftigten ab. Mindestabnahmen werden nicht gewährt.
Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Erfüllungsorte sind daneben alle Standorte des Auftraggebers und die Wohnorte der Mitarbeitenden.
Laufzeit: 19.01.2027 bis 18.01.2031
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines
Rahmenvertrag für die Bereitstellung und Durchführung eines Dienstradleasing-Programms inklusive Serviceleistungen, insbesondere die Instandhaltung der verleasten Fahrräder sowie das Versicherungs- und Vertragsmanagement.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Ausgeschrieben wird ein maximales Mengengerüst von 910.000,00,- EUR für den gesamten Ausschreibungsgegenstand- und Zeitraum. Die konkret durch die Mitarbeitenden abgerufene Menge hängt von der Attraktivität der angebotenen Leistung und der Akzeptanz durch die Beschäftigten ab. Mindestabnahmen werden nicht gewährt.
Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Erfüllungsorte sind daneben alle Standorte des Auftraggebers und die Wohnorte der Mitarbeitenden.
Laufzeit: 19.01.2027 bis 18.01.2031
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 910 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 343da9a3-e4d5-4a85-9386-3c7e09f05a88
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff.
GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt
ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen
durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Zusätzliche Informationen: Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff.
GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt
ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen
durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Stadt: div
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postleitzahl: .
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-13 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 9adc705b-31e7-4467-8461-9ae49aa6d660
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 141-512956 (2026-07-23)