Rahmenvertrag für die Beschaffung von Checkpoint-Produkten und -Dienstleistungen

civillent GmbH

Rahmenvertrag zur Lieferung von Checkpoint-Produkten und Lizenzen sowie zum Abruf von Checkpoint-Dienstleistungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 1160
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Lieferung von Checkpoint-Produkten und Lizenzen sowie zum Abruf von Checkpoint-Dienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: civillent GmbH
Postanschrift: Carl-Zeiss-Str. 15
Postleitzahl: 69123
Postort: Reutlingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.komm.one 🌏
E-Mail: vergabestelle@komm.one 📧
URL der Dokumente: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDBYD8T/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDBYD8T 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 141-449478
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYD8T

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Checkpoint Produkten inkl. Software und Lizenzen sowie Dienstleistungen, welche sich auf die Unterstützung des Betriebs der Produkte in der Netzwerkinfrastruktur sowie auf Beratungsleistungen für die Erstellung von Konzepten für die Netzwerksicherheit der Netzwerkinfrastruktur beziehen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 000 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es ist vorgesehen, dass der Vertrag mit Zuschlagserteilung beginnt, spätestens jedoch zum 01.11.2023. Der Vertrag endet inkl. Verlängerungsoption spätestens zum 31.10.2027 (4 Jahre). Unbesehen der vereinbarten Regelungen zur Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption sind weiter die Vorgaben der EuGH-Entscheidung vom 17. Juni 2021 (C 23/20 - Simonsen & Weel) zur Anwendung von Höchstwerten/Höchstmengen von Rahmenvereinbarungen zu beachten.
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Der Vertrag verlängert sich einmal automatisch um 24 Monate, wenn er nicht bis spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende seitens des Auftraggebers gekündigt wird. Die Verlängerungsoption gilt dann als gezogen.
Beschreibung der Optionen: einmalige Verlängerungsoption um 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: civillent GmbH Carl-Zeiss-Str. 15 72770 Reutlingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
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2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
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3. Ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung über die illegale Beschäftigung von Arbeitskräften
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(5) Eigenerklärung im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der EU
(6) Scientology-Schutzerklärung (L. Ron Hubbard ).
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1)Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH). Ein aktueller Auszug ist dem Angebot beizufügen.
(2) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung zum Umsatz (in EUR) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Hinweis: Neu gegründete Unternehmen, die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z.B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht zulassen.
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(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Hinweis: Neu gegründete Unternehmen, die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z.B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in technischer und beruflicher Hinsicht zulassen
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(2) Eigenerklärung über den Checkpoint Partnerstatus
(3) Eigenerklärung über die Qualifikation des einzusetzenden Personals
gefordert sind:
- ein (1) Mitarbeiter zertifiziert mit CCSM-E - "Checkpoint Certified Security Master Elite"
- zwei (2) Mitarbeiter zertifiziert mit CCSM - "Checkpoint Certified Security Master"
- drei (3) Mitarbeiter zertifiziert mit CCSE - "Checkpoint Certified Security Expert"
Mehrfachnennungen sind nicht zugelassen.
(4) Eigenerklärungen von Referenzleistungen
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Referenzgebers einschließlich Ansprechpartner (Abteilung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)*
- Aussagekräftige Beschreibung der Leistung
- Zeitraum der Leistungserbringung (von- bis)
- Volumen der Leistungserbringung in EUR für den gesamten Leistungszeitraum
*Die Angabe einer auskunftsbefähigten Kontaktperson mit Kontaktdaten ist zur Verifizierung der Angaben unbedingt erforderlich. Der Datenschutz wird gewahrt. Bei Nichtangabe ist die Referenz unvollständig und somit nicht bewertbar.
Die geforderten Mindestreferenzen müssen für jedes Angebot nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft.
Mindeststandards:
Die Leistungsfähigkeit ist:
- durch mindestens einen Referenzauftrag, der nach Art mit der vertragsgegenständlichen Leistung über die Beschaffung von Checkpoint- Produkten vergleichbar ist und ca. die Hälfte des Auftragsumfanges beträgt, nachzuweisen. Die Referenzleistung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von mind. einem Jahr erbracht worden sein. Die Leistungszeit muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2018 liegen;
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oder
- durch max. drei Referenzaufträge, die nach Art mit der vertragsgegenständlichen Leistung über die Beschaffung von Checkpoint- Produkten vergleichbar sind und ca. die Hälfte des Auftragsumfanges betragen, nachzuweisen, wobei der Umfang aus der Summe der einzelnen Referenzaufträge ermittelt wird. Die Referenzleistungen müssen für einen ununterbrochenen Zeitraum von mind. einem Jahr parallel erbracht worden sein. Die Leistungszeit muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2018 liegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die civillent GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Komm.ONE, einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft von Land und Kommunen.
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.komm.one 🌏
Dokumente URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDBYD8T/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2023/S 141-449478 (2023-07-20)