Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der Softwareentwicklung ORACLE und ORACLE BI
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Rahmenvertrag für externe Dienstleistungen zur Unterstützung der Business-Intelligence-Systemerstellung auf Basis von Oracle
DeadlineDeadline 2026-06-01
Wer? Wie?- • Softwarepaket für Vertrieb, Marketing und Business-Intelligence › Business-Intelligence-Softwarepaket
- • Softwareprogrammierung und -beratung › Dienstleistungen in Verbindung mit Software
- • Softwareprogrammierung und -beratung › Entwicklung von kundenspezifischer Software
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-04-30 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der Softwareentwicklung ORACLE und ORACLE BI
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 48 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-01 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-01 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de 📧
Telefon: +49 228-99680-0 📞
Fax: +49 228-99680-186200 📠
URL: https://www.itzbund.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=857657 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=857657 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 086-304561 (2026-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der Softwareentwicklung ORACLE und ORACLE BI
Referenznummer:
Z42-2025-0122
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für externe Dienstleistungen zur Unterstützung der Business-Intelligence-Systemerstellung auf Basis von Oracle
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 4 Jahren/ 48 Monaten mit drei Rahmenvertragspartnern geschlossen.
Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g. Unterstützungsleistungen beträgt bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren insgesamt rund 852.800 Personenstunden (106.600 Personentage).
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Dauer: 48 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-01 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-01 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium 2.1 - Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mittels der Vorlage Referenzen eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die Leistungsbereiche umfassen dabei folgende technischen Schwerpunkte: Dienstleistungen für Softwareentwicklung im Bereich Business-Intelligence-Systemerstellung (BI-Systemerstellung) unter Einsatz von Komponenten der ORACLE-Produktpalette und Oracle Applikation Development. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck Referenzen im Feld "Referenz des Bewerbers / Bieters" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen;
b) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
c) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist das Datum der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
d) Im Rahmen von mindestens einer Referenz vom Unternehmen umfasst der Auftragsgegenstand Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene und der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 2.000.000,00 EUR (netto, ohne Lizenzen, innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich ist das Datum der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Verfahrens));
e) Im Rahmen von mindestens einer Referenz vom Unternehmen umfasst der Auftragsgegenstand Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene und der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.000.000,00 EUR (netto, ohne Lizenzen, innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich ist das Datum der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Verfahrens)).
f) Jedes weitere Referenzprojekt vom Unternehmen umfasst einen geleisteten Umfang von mindestens 500 PT (innerhalb der letzten drei Jahre, maßgeblich ist das Datum der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Verfahrens);
g) Der Auftragsgegenstand von mindestens einer Referenz umfasst die BI-Systementwicklung mittels Oracle-Stack (Oracle RDBMS, Oracle Data Integrator und Oracle Analytics Server);
h) Der Auftragsgegenstand von mindestens einer Referenz umfasst die Implementierung einer Java-Applikation auf einem JBoss-Applicationserver mit Anbindung an eine Oracle RDBMS, die primär zum Management von Risiken aufgebaut wurde;
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es werden mindestens vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium 2.2.1 - Qualifikationsprofil 1 der technischen Fachkräfte: ORACLE Application Development - Junior
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Dienstleistungen für die ORACLE Application Development - Junior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
ORACLE Application Development - Junior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkraft ORACLE Application Development - Junior muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen:
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Database mit:
SQL und PL/SQL
ORACLE Text
KI-Modell-Implementierung
Sicherer Umgang im Bereich Schnittstellenprogrammierung mit:
WebService SOAP
WebService REST
ORACLE AQ
Sicherer Umgang mit folgenden Sprachen:
Java
Java EE
JavaScript
HTML/CSS
XML
Sicherer Umgang im Bereich Frameworks mit:
JSF (Prime Faces)
Spring
Hibernate
React
Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen:
z.B. Eclipse IDE oder IntelliJ
z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer
GIT
Jenkins
Maven
Sicherer Umgang mit:
Oracle RDBMS
JBoss Webserver
Oracle Application Server
Apache Tomcat
Elastic Search
Anforderungsanalyse und Spezifikation
Softwareentwurf
Softwareimplementierung
Erstellung und Design (UI)
Qualitätssicherung und Dokumentation
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
"Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle" für
die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
Eignungskriterium 2.2.2 Qualifikationsprofil 2 der technischen Fachkräfte: ORACLE Application Development - Senior
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Dienstleistungen ORACLE Application Development - Senior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
ORACLE Application Development - Senior: 18 technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkraft ORACLE Application Development - Senior" muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen:
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Database mit:
SQL und PL/SQL
ORACLE Text
KI-Modell-Implementierung
Datenbank-Design und Datenbank-Konzeption
Datenbank-Optimierung und Performancetuning
Sicherer Umgang im Bereich Schnittstellenprogrammierung mit:
WebService SOAP
WebService REST
ORACLE AQ
Sicherer Umgang mit folgenden Sprachen:
Java
Java EE
JavaScript
HTML/CSS
XML
Sicherer Umgang im Bereich Frameworks mit:
JSF (Prime Faces)
Spring
Hibernate
React
Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen:
z.B. Eclipse IDE oder IntelliJ
z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer
GIT
Jenkins
Maven
Sicherer Umgang mit und Kenntnisse in der Konfiguration von:
Oracle RDBMS
JBoss Webserver
Oracle Application Server
Apache Tomcat
Elastic Search
Anforderungsanalyse und Spezifikation
Softwareentwurf- und Softwarearchitektur
Softwareimplementierung
Erstellung und Design (UI)
Qualitätssicherung und Dokumentation
Wissenstransfer (Coarching)
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
Eignungskriterium 2.2.3 Qualifikationsprofil 3 der technischen Fachkräfte: Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Dienstleistungen für die Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
Oracle Data Warehouse /
Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkraft Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen:
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Database mit:
SQL und PL/SQL
DWH-spezifische Modellierung - multidimensionale Modellierung
DWH-spezifische Modellierung - Star
DWH-spezifische Modellierung - Data Vault
BI-spezifische Analysemethoden (z.B. Data-Mining, Analytisches SQL, Python, R)
KI-Modell-Implementierung
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Analytics Server (OAS) mit:
Berichte, Dashboards, Diagramme (BI-Answers, BI-Publisher)
Visualisierung anhand von Geodaten (MapViewer und MapBuilder)
Bearbeitung von OAS BI Repositories (RPD-Files via BI Administration Tool)
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Data Integrator mit:
Integration der Daten aus verschiedenen Datenquellen und Erstellung von Mappings
Scheduling
Erstellung und Einbindung von Groovy Scripten
Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen:
z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer
GIT
Sicherer Umgang mit:
Oracle RDBMS
Oracle Analytics Server (OAS)
Elastic Search
dbt (Data Build Tool)
Apache Airflow
Anforderungsanalyse und Spezifikation
Softwareentwurf
Softwareimplementierung
Erstellung und Design (UI)
Qualitätssicherung und Dokumentation
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
"Durchschnittlicher jährliche Belegschaft" für die Kriterien der
"Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
Eignungskriterium 2.2.4 - Qualifikationsprofil 4 der technischen Fachkräfte: Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Senior
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Dienstleistungen für die Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Senior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
Oracle Data Warehouse /
Business-Intelligence-Systemerstellung - Senior: 15 technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die Fachkraft Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Senior muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen:
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Database mit:
SQL und PL/SQL
DWH-spezifische Modellierung - multidimensionale Modellierung
DWH-spezifische Modellierung - Star
DWH-spezifische Modellierung - Data Vault
BI-spezifische Analysemethoden (z.B. Data-Mining, Analytisches SQL, Python, R)
KI-Modell-Implementierung
ORACLE Text
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Analytics Server (OAS) mit:
Berichte, Dashboards, Diagramme (BI-Answers, BI-Publisher)
Visualisierung anhand von Geodaten (MapViewer und MapBuilder)
Bearbeitung von OAS BI Repositories (RPD-Files via BI Administration Tool)
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Data Integrator mit:
Integration der Daten aus verschiedenen Datenquellen und Erstellung von Mappings
Scheduling
Erstellung und Einbindung von Groovy Scripten
Erstellung von individuellen Wissensmodulen
Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen:
z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer
GIT
Sicherer Umgang mit und Kenntnisse in der Konfiguration von:
Oracle RDBMS
Oracle Analytics Server (OAS)
Elastic Search
dbt (Data Build Tool)
Apache Airflow
Anforderungsanalyse und Spezifikation
Softwareentwurf und Softwarearchitektur
Softwareimplementierung
Erstellung und Design (UI)
Qualitätssicherung und Dokumentation
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium 1.1
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz/ Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Der geforderte durchschnittliche bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz pro Geschäftsjahr beträgt 9.300.000,00 EUR (netto).
Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht.
Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage Eigenerklärung Umsatz von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das
Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
(§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB)
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Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu…
… jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123
Abs. 1 Nr. 7 GWB),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
… jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle
und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1
Var. 1 und 3 GWB).
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen,…
… wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte
dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
… wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer…
… Straftat
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr.
3).
… Straftat
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
… Straftat
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen,…
… wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
… wenn das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124
Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
… wenn über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
… wenn
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1
Nr. 8 GWB), oder
- das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch
die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht
hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9
GWB).
… wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für
den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
… wenn eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB).
… wenn das Unternehmen
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist
entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
… wenn das Unternehmen
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu
einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
… wenn das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124
Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise
die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
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Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB).
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Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme…
… an einem
Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise
die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
… aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
- § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Nationale Registrierungsnummer:
991-18202-59
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de 📧
Telefon: +49 228-99680-0 📞
Fax: +49 228-99680-186200 📠
URL: https://www.itzbund.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=857657 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=857657 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 086-304561 (2026-04-30)
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