Rahmenvertrag-Handelspartner Microsoft

Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Handelspartner-Rahmenvertrages für den Bezug von Microsoft Software Lizenzen, Softwarewartung und erweiterten Sicherheitsupdates (Extended Security Updates), einschließlich unterstützender Dienstleistungen.
Der Bezug muss über einen Beitritt zum Enterprise Agreement (EA) zu den zum 01.12.2023 gültigen, zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und Microsoft Ireland Operations Ltd. geschlossenen, Konditionenverträgen (BMI Rahmenverträge) erfolgen. Der Beitritt erfolgt nach Abschluss des Handelspartner-Rahmenvertrages. Seine Herbeiführung mit Wirkung für alle Auftraggeber ist Teil der ausgeschriebenen Leistung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-14 Auftragsbekanntmachung
2024-01-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 2023-09-14-SYS-ARN
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Handelspartner-Rahmenvertrages für den Bezug von Microsoft Software Lizenzen, Softwarewartung und erweiterten Sicherheitsupdates (Extended Security Updates), einschließlich unterstützender Dienstleistungen. Der Bezug muss über einen Beitritt zum Enterprise Agreement (EA) zu den zum 01.12.2023 gültigen, zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und Microsoft Ireland Operations Ltd. geschlossenen, Konditionenverträgen (BMI Rahmenverträge) erfolgen. Der Beitritt erfolgt nach Abschluss des Handelspartner-Rahmenvertrages. Seine Herbeiführung mit Wirkung für alle Auftraggeber ist Teil der ausgeschriebenen Leistung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6V9S/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6V9S 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 180-564553
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Der Gesamtnettopreis fließt mit 90 % in die Gesamtwertung ein. Der Auf- bzw. Abschlag fließt mit 10% in die Gesamtwertung ein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Handelspartner-Rahmenvertrages für den Bezug von Microsoft Software Lizenzen, Softwarewartung und erweiterten Sicherheitsupdates (Extended Security Updates), einschließlich unterstützender Dienstleistungen.
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Der Bezug muss über einen Beitritt zum Enterprise Agreement (EA) zu den zum 01.12.2023 gültigen, zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und Microsoft Ireland Operations Ltd. geschlossenen, Konditionenverträgen (BMI Rahmenverträge) erfolgen. Der Beitritt erfolgt nach Abschluss des Handelspartner-Rahmenvertrages. Seine Herbeiführung mit Wirkung für alle Auftraggeber ist Teil der ausgeschriebenen Leistung.
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Geschätzter Gesamtwert: 1 200 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Bezogen werden können sollen zum einen die im Preisblatt (Anlage 3, Tabelle 1) aufgeführten Microsoft-Produkte.
Zum anderen wird ein vom AN gewährter Auf- bzw. Abschlag abgefragt, der für alle Beschaffungen von grundsätzlich unter den BMI-Rahmenverträgen verfügbaren Microsoft-Produkten (Lizenzen, Softwarewartung und erweiterte Sicherheitsupdates) gilt, die nicht explizit in Anlage 3, Tabelle 1, aufgeführt sind. Dabei kann es sich so-wohl um Neubedarfe als auch um Integrationen von Wartung in bereits bestehende Microsoft Verträge handeln.
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Der AN sorgt für einen Leistungsbeginn zum 01.12.2023, sodass bestehende Softwarewartung aus auslaufenden Verträgen nahtlos weitergeführt werden kann. Das bedeutet konkret, dass die Vertragsgrundlage zur Bestellabwicklung mit Microsoft bis dahin geschaffen und die Bestellung seitens des AN gegenüber Microsoft soweit prozessiert wurde, dass der Betrieb am 01.12.2023 sichergestellt ist. Hierfür ist der Auftragnehmer verantwortlich.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Gesamtnettopreis fließt mit 90 % in die Gesamtwertung ein. Der Auf- bzw. Abschlag fließt mit 10% in die Gesamtwertung ein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
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Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
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- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
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- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens zwei Referenzen über Dienstleistungsaufträge im Rahmen der Beschaffung von Microsoftlizenzen nachzuweisen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre (seit September 2020) erbracht wurden.
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2) Bestätigung, dass der Auftragnehmer ein von Microsoft autorisierter Licensing Solution Partner (LSP) ist
zu 1)
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
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(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
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zu 2)
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Bestätigung, dass der Auftragnehmer ein von Microsoft autorisierter Licensing Solution Partner ist, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Bestätigung, dass der Auftragnehmer ein von Microsoft autorisierter Licensing Solution Partner ist, für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
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Mindeststandards:
Zu 1) Es sind mindestens 2 Referenzen mit den oben genannten Kriterien einzureichen.
Zu 2) Bestätigung, dass der Auftragnehmer ein von Microsoft autorisierter Licensing Solution Partner (LSP) ist
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer hat den Status eines von Microsoft autorisierten Licensing Solution Partners während der gesamten Laufzeit aufrechtzuhalten.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Finanzmanagement GmbH
Tarifgemeinschaft der AOK e.V. (TGAOK)
AOK Beteiligungsgesellschaft mbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GbR
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6V9S/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6V9S

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2023/S 180-564553 (2023-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR

Referenz
Daten
Absendedatum: 2024-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2024-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 025-072647
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 180-564553
ABl. S-Ausgabe: 25

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-21 📅
Name: Crayon Deutschland GmbH
Postort: Unterhaching
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
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Quelle: OJS 2024/S 025-072647 (2024-01-31)