Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Hausstrom
68-23-OF-BWO
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung für die portfolioübergreifende Versorgung mit Hausstrom für die Lieferjahre 2024 - 2026 zzgl. einer beidseitigen Option von einem Jahr” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Portfolio ohne Kaulsdorf-Nord
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausschreibung für die portfolioübergreifende Versorgung mit Hausstrom für die Lieferjahre 2024-2026 zzgl. einer beidseitigen Option von einem Jahr” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitative Kriterien gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: beidseitige Option von einem Jahr
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung: beidseitige Option von einem Jahr
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Berlin-Kaulsdorf-Nord
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausschreibung für die portfolioübergreifende Versorgung mit Hausstrom für die Lieferjahre 2024 - 2026 zzgl. einer beidseitigen Option von einem Jahr” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berlin-Kaulsdorf-Nord
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Formular Eignung;
5) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung;
6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern;
7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 15.000 im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Wettbewerbregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers;
8) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus
uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen.
Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Formular Eignung.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2016 erbracht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2016 erbracht wurden. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen.
Um der berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden
Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen (siehe Formular Eignung) vollständig auszufüllen. Aus Sicht der berlinovo sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zur Prüfung dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die berlinovo Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“für Los 1:
Mindestens 3 Referenzen mit:
• Mindestens 600 Abnahmestellen
• Laufzeit von Mindestens 2 Jahren
• Bereitstellung eines Kundenportals mit...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
für Los 1:
Mindestens 3 Referenzen mit:
• Mindestens 600 Abnahmestellen
• Laufzeit von Mindestens 2 Jahren
• Bereitstellung eines Kundenportals mit Gesamtportfolioanalysemöglichkeit
für Los 2:
Mindestens 1 Referenz mit:
• Mindestens 150 Abnahmestellen
• Laufzeit von Mindestens 2 Jahren
• Bereitstellung eines Kundenportals mit Gesamtportfolioanalysemöglichkeit
Die Anforderungen müssen jeweils in einer Referenz kumulativ erfüllt werden. Eine Referenz kann für mehrere Lose gewertet werden.
Eine Referenz ist grundsätzlich nur wertungsfähig, wenn eine wesentliche Leistungserbringung ab 2016 erfolgte.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-26
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-26
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Eine öffentliche Submission findet nicht statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder...”
1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bietern/Bietergemeinschaften erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt,
nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder
mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
4. den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen erbringen wird:
- für Personen- und Sachschäden: Deckungssumme mind. 1.000.000 EUR, die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr
- für Vermögensschäden: Deckungssumme mind. 250.000 EUR, die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr
5. Der AN verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,- zu zahlen
(MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 122-387624 (2023-06-23)