Rahmenvertrag Holzernte Spezialtechnik Forstbezirk Neudorf

Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Neudorf

Rahmenvertrag Holzernte Spezialtechnik Forstbezirk Neudorf

Deadline

Deadline 2026-08-24

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Holzernte Spezialtechnik Forstbezirk Neudorf
Referenznummer: 2026-VG-FB13-0063
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag Holzernte Spezialtechnik Forstbezirk Neudorf
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Holzernte komplett mit Seilkran, Traktionswinde und Normaltechnik 8.000 fm Mindestmenge, 4.000 fm Optionsmenge
Postleitzahl: 08340
Stadt: Schwarzenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-31 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-24 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe Aufforderung
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Technikanforderungen Traktionstechnologie: ● Traktionshilfswinde erforderlich (Harvester und Forwarder mind. jeweils 14 t Zugkraft und 350 m Seil) ● max. Zuladung Forwarder 14t ● Bergbänder sind generell auf allen Rädern/Radpaaren aufzuziehen ● Kombibänder (alle Radpaare) vorhalten ● bodenpflegliche Vorliefereinheiten gefordert: Rückepferde, Raupenfahrzeuge (z.B. Wicki-Forstraupe oder gleichwertige Maschinen) sowie Seilwinden an Forwardern oder Harvestern Seilkrantechnik: ● Mittelstreckenseilkran, Tragseillänge ca. 500m erforderlich, Harvester als Prozessor, Holzbringung bergauf und bergab möglich ● max. Zuladung Forwarder 14t ● Kombibänder (alle Radpaare) beim Forwarder vorhalten Normaltechnik: ● max. Zuladung Forwarder 14t ● Moorbänder sind auf alle Radpaare aufzuziehen, Bänder mind. 900mm breit und durchschnittlich max. 1 Spike pro Platte ●bodenpflegliche Vorliefereinheiten gefordert: Rückepferde, Raupenfahrzeuge sowie Seilwinden an Forwardern oder Harvestern
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Neudorf
Nationale Registrierungsnummer: nicht
Postanschrift: Straße der Einheit 5
Postleitzahl: 08340
Postort: Schwarzenberg
Region: Erzgebirgskreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe.neudorf@sachsenforst.sachsen.de 📧
Telefon: +49 37748989810 📞
URL: https://www.sbs.sachsen.de/neudorf-17325.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f84512f3a-11db31aa657879e9 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 140-510220 (2026-07-22)