Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die jeweilige projektspezifische Lieferung, Inbetriebnahme und Installation von interaktiven Displays/Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystemen inkl. Befestigungsmaterial sowie mit entsprechenden Zubehör zu decken. Der Bedarf wird für die LOSE 1 und 2 an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und für das LOS 3 in der Verwaltung entstehen. Der Rahmenvertrag für das LOS 1 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Videokonferenzsystemen für Schulen und Zubehör mit deutschsprachigen Support und Dienstleistungen zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben zur Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE" in Bezug auf Unterstützung der Durchführung von Distanz-, Fern- und Hybridunterricht sowie zur Durchführung von sonstigen Videokonferenzen im schulischen Kontext bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen. Der Rahmenvertrag für das LOS 2 dient insbesondere dazu, den Bedarf an interaktiven Displays mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen. Der Rahmenvertrag für das LOS 3 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support für Stadt und Gemeindeverwaltungen zu decken. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bildschirme
Referenznummer: KID_IDK_03/2023
Kurze Beschreibung:
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die jeweilige projektspezifische Lieferung, Inbetriebnahme und Installation von interaktiven Displays/Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystemen inkl. Befestigungsmaterial sowie mit entsprechenden Zubehör zu decken. Der Bedarf wird für die LOSE 1 und 2 an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und für das LOS 3 in der Verwaltung entstehen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 1 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Videokonferenzsystemen für Schulen und Zubehör mit deutschsprachigen Support und Dienstleistungen zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben zur Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE" in Bezug auf Unterstützung der Durchführung von Distanz-, Fern- und Hybridunterricht sowie zur Durchführung von sonstigen Videokonferenzen im schulischen Kontext bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 2 dient insbesondere dazu, den Bedarf an interaktiven Displays mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 3 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support für Stadt und Gemeindeverwaltungen zu decken. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die jeweilige projektspezifische Lieferung, Inbetriebnahme und Installation von interaktiven Displays/Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystemen inkl. Befestigungsmaterial sowie mit entsprechenden Zubehör zu decken. Der Bedarf wird für die LOSE 1 und 2 an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und für das LOS 3 in der Verwaltung entstehen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 1 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Videokonferenzsystemen für Schulen und Zubehör mit deutschsprachigen Support und Dienstleistungen zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben zur Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE" in Bezug auf Unterstützung der Durchführung von Distanz-, Fern- und Hybridunterricht sowie zur Durchführung von sonstigen Videokonferenzen im schulischen Kontext bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 2 dient insbesondere dazu, den Bedarf an interaktiven Displays mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 3 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support für Stadt und Gemeindeverwaltungen zu decken. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bildschirme📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bildschirme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für das LOS 1 an Videokonferenzsystemen für Schulen und Zubehör mit deutschsprachigen Support und Dienstleistungen für den Be-willigungszeitraum (siehe Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE) vom 01. Juni 2023 bis zum 30. September 2023 aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 12.300.000,00 bis 15.500.000,00 € (netto) für alle LOSE aus.
Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen für das LOS 1 wie folgt:
• LOS 1 Mobile Videokonferenzsysteme für Schulen (REACT-EU) - interaktive Displays 86“ und 75“ mit mobilen Lift und Zubehör sowie Inbetriebnahme und angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen
ca. 8.500.000,00 bis 10.500.000,00€
Das Auftragswert wurde auf Grundlage des möglichen Fördervolumens gem. der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE" des Landes Sachsen-Anhalt ermittelt.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird auf 10.500.000,00 € festgelegt. Bei Erreichen dieses Wertes verliert die Rahmenvereinbarung unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für das LOS 1 an Videokonferenzsystemen für Schulen und Zubehör mit deutschsprachigen Support und Dienstleistungen für den Be-willigungszeitraum (siehe Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE) vom 01. Juni 2023 bis zum 30. September 2023 aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 12.300.000,00 bis 15.500.000,00 € (netto) für alle LOSE aus.
Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen für das LOS 1 wie folgt:
• LOS 1 Mobile Videokonferenzsysteme für Schulen (REACT-EU) - interaktive Displays 86“ und 75“ mit mobilen Lift und Zubehör sowie Inbetriebnahme und angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen
ca. 8.500.000,00 bis 10.500.000,00€
Das Auftragswert wurde auf Grundlage des möglichen Fördervolumens gem. der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE" des Landes Sachsen-Anhalt ermittelt.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird auf 10.500.000,00 € festgelegt. Bei Erreichen dieses Wertes verliert die Rahmenvereinbarung unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die jeweilige projektspezifische Lieferung, Inbetriebnahme und Installation von interaktiven Displays/Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystemen inkl. Befestigungsmaterial sowie mit entsprechenden Zubehör zu decken. Der Bedarf wird für die LOSE 1 und 2 an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und für das LOS 3 in der Verwaltung entstehen.
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die jeweilige projektspezifische Lieferung, Inbetriebnahme und Installation von interaktiven Displays/Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystemen inkl. Befestigungsmaterial sowie mit entsprechenden Zubehör zu decken. Der Bedarf wird für die LOSE 1 und 2 an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und für das LOS 3 in der Verwaltung entstehen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 1 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Videokonferenzsystemen für Schulen und Zubehör mit deutschsprachigen Support und Dienstleistungen zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben zur Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE" in Bezug auf Unterstützung der Durchführung von Distanz-, Fern- und Hybridunterricht sowie zur Durchführung von sonstigen Videokonferenzen im schulischen Kontext bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 1 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Videokonferenzsystemen für Schulen und Zubehör mit deutschsprachigen Support und Dienstleistungen zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben zur Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE" in Bezug auf Unterstützung der Durchführung von Distanz-, Fern- und Hybridunterricht sowie zur Durchführung von sonstigen Videokonferenzen im schulischen Kontext bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 2 dient insbesondere dazu, den Bedarf an interaktiven Displays mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 2 dient insbesondere dazu, den Bedarf an interaktiven Displays mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 3 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support für Stadt und Gemeindeverwaltungen zu decken. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Der Rahmenvertrag für das LOS 3 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support für Stadt und Gemeindeverwaltungen zu decken. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Geschätzter Gesamtwert: 15 500 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Mobile Videokonferenzsysteme für Schulen (REACT-EU)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 500 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für das LOS 1 an Videokonferenzsystemen für Schulen und Zubehör mit deutschsprachigen Support und Dienstleistungen für den Be-willigungszeitraum (siehe Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE) vom 01. Juni 2023 bis zum 30. September 2023 aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 12.300.000,00 bis 15.500.000,00 € (netto) für alle LOSE aus.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für das LOS 1 an Videokonferenzsystemen für Schulen und Zubehör mit deutschsprachigen Support und Dienstleistungen für den Be-willigungszeitraum (siehe Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE) vom 01. Juni 2023 bis zum 30. September 2023 aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 12.300.000,00 bis 15.500.000,00 € (netto) für alle LOSE aus.
Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen für das LOS 1 wie folgt:
• LOS 1 Mobile Videokonferenzsysteme für Schulen (REACT-EU) - interaktive Displays 86“ und 75“ mit mobilen Lift und Zubehör sowie Inbetriebnahme und angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen
ca. 8.500.000,00 bis 10.500.000,00€
Das Auftragswert wurde auf Grundlage des möglichen Fördervolumens gem. der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE" des Landes Sachsen-Anhalt ermittelt.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird auf 10.500.000,00 € festgelegt. Bei Erreichen dieses Wertes verliert die Rahmenvereinbarung unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart.
Bezeichnung des Loses: Interaktive Schultafeln (DigitalPakt und IKT-RL LSA)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel ein-hergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel ein-hergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für das LOS 2 an interaktiven Displays mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support für 4 Jahre aus. Die Vergabe-stelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 12.300.000,00 bis 15.500.000,00 € (netto) für alle LOSE aus.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für das LOS 2 an interaktiven Displays mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support für 4 Jahre aus. Die Vergabe-stelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 12.300.000,00 bis 15.500.000,00 € (netto) für alle LOSE aus.
Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen für das LOS 2 wie folgt:
• LOS 2 Interaktive Schultafeln (DigitalPakt und IKT-RL LSA) - interaktive Displays 98“, 86“ und 75“ mit Liftsystemen und Zubehör sowie Inbetriebnahme und an-grenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen
ca. 3.000.000,00 bis 4.000.000,00€
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird auf 4.000.000,00 € festgelegt. Bei Erreichen dieses Wertes verliert die Rahmenvereinbarung unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Bezeichnung des Loses: Videokonferenzsysteme (Verwaltung)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Rahmenvertrag dient dazu, den Bedarf zu decken, für die projektspezifische Lieferung und Installation von Videokonferenzsystemen in Stadt und Gemeindeverwaltungen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Der Rahmenvertrag dient dazu, den Bedarf zu decken, für die projektspezifische Lieferung und Installation von Videokonferenzsystemen in Stadt und Gemeindeverwaltungen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für das LOS 3 an Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support für Stadt und Gemeindeverwaltungen für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 12.300.000,00 bis 15.500.000,00 € (netto) für alle LOSE aus.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für das LOS 3 an Videokonferenzsystemen mit mobilen und festen Liftsystem inkl. Befestigungsmaterial sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support für Stadt und Gemeindeverwaltungen für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 12.300.000,00 bis 15.500.000,00 € (netto) für alle LOSE aus.
Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen für das LOS 3 wie folgt:
• LOS 3 Videokonferenzsysteme (Verwaltungen) - passive Displays 75“, 65“ und 55“ mit Liftsystemen und Zubehör sowie Inbetriebnahme und angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen
ca. 800.000,00 bis 1.000.000,00€
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird auf 1.000.000,00 € festgelegt. Bei Erreichen dieses Wertes verliert die Rahmenvereinbarung unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Handelsregisterauszug in Kopie, soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
- Eigenerklärungen zu §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA und Nachunternehmereinsatz 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA.
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB.
- Geforderte Erklärungen/Nachweise im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden;
- Angaben über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
- Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von EUR 500.000,00 für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von EUR 500.000,00 für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Angaben zum Firmenprofil
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie dem Unternehmenskonzept.
- Referenzen
Einzureichen ist eine Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
- des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro),
- der Auftraggeber,
- der Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
- des Leistungszeitraums,
- sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.
Mindeststandards:
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Ver-gleichbar im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Los 1
Lieferung und Installation über 500 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von ca. 7.500.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Los 2
Lieferung und Installation über 500 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von ca. 3.500.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Los 3
Lieferung und Installation über 50 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von ca. 500.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
• Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem REACT-EU-Ansatzes im EFRE (mobile Videokonferenzsysteme) Stand: 21.03.2023 (inkl. Anlagen)
• Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL, RdErl. des MB vom 10.02.2023 – 35-46105 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise
• Rahmenempfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen (MF LSA)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): Einfache Richtwertmethode
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): Einfache Richtwertmethode
Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von ca. 12.300.000,00 € bis 15.500.000,00 € aus.
Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von ca. 12.300.000,00 € bis 15.500.000,00 € aus.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 102 Mitglieder (siehe auch Abschnitt II 2.3 Erfüllungsort). Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 102 Mitglieder (siehe auch Abschnitt II 2.3 Erfüllungsort). Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
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geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 077-232260 (2023-04-14)
Ergänzende Angaben (2023-05-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Aufgrund von Bieterfragen wurden die Vertragsunterlagen Leistungsbeschreibung und Rahmenvertrag für das LOS 3 sowie der Vertrag zur Datenverarbeitung und Geheimhaltungsvereinbarung für alle LOSE korrigiert.Ebenso aufgrund von Bieterfragen Anforderungen und Preispositionen angepasst, gestrichen und korrigiert.
Aufgrund einer Rüge wurden die Anforderungen einer antibakterielle Schutzfunktion der Displays für die LOSE 1 und 2 gestrichen
Aufgrund von Bieterfragen wurden die Vertragsunterlagen Leistungsbeschreibung und Rahmenvertrag für das LOS 3 sowie der Vertrag zur Datenverarbeitung und Geheimhaltungsvereinbarung für alle LOSE korrigiert.Ebenso aufgrund von Bieterfragen Anforderungen und Preispositionen angepasst, gestrichen und korrigiert.
Aufgrund einer Rüge wurden die Anforderungen einer antibakterielle Schutzfunktion der Displays für die LOSE 1 und 2 gestrichen
Fristverlängerung zur Teilabhilfe einer Rüge.
Änderung der Referenzen unter III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit in allen Losen. Anpassung/Konkretisierung der Anforderungen in den Losen 1 und 2 zum IPS-Panel, Ablagefächern und Lautsprecher sowie in allen Losen zum Betriebssystem. Streichung im Los 2 des 98" Displays.
Änderung der Referenzen unter III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit in allen Losen. Anpassung/Konkretisierung der Anforderungen in den Losen 1 und 2 zum IPS-Panel, Ablagefächern und Lautsprecher sowie in allen Losen zum Betriebssystem. Streichung im Los 2 des 98" Displays.
Quelle: OJS 2023/S 105-327207 (2023-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 15 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Informationen:
• LOS 2 Interaktive Schultafeln (DigitalPakt und IKT-RL LSA) - interaktive Displays 86“ und 75“ mit Liftsystemen und Zubehör sowie Inbetriebnahme und an-grenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-13 📅
Name: CANCOM GmbH
Postort: Jettingen-Scheppach
Postleitzahl: 89343
Land: Deutschland 🇩🇪 Günzburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 10 000 000 EUR 💰
Name: Prowise GmbH
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4 000 000 EUR 💰
Name: Bechtle GmbH
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Quelle: OJS 2023/S 147-470086 (2023-07-28)