Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Kastenmöbel
Z011-2023-0008
Produkte/Dienstleistungen: Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Kastenmöbeln
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 300 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Dienststellen des Landschaftsverbandes Rheinland, verteilt über das Verbandsgebiet des LVR”
Beschreibung der Beschaffung: Schränke, Betten, Tische u.ä. aus Holzplattenmaterial, Sonderanfertigungen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber nach einer Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten wie folgt verlängert werden:
Verlängerungsoption 1
Verlängerung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber nach einer Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten wie folgt verlängert werden:
Verlängerungsoption 1
Verlängerung vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 30.06.2025.
Verlängerungsoption 2
Verlängerung vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 30.06.2026
Der Vertrag endet spätestens nach dem Ausschöpfen der Verlängerungsoptionen am 31.12.2027. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 48 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Benennung drei vergleichbarer Referenzen in der Anlage Bietereignung
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Benennung drei vergleichbarer Referenzen in der Anlage Bietereignung
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Gültige Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
Personen- und Sachschäden: mind. 500.000,00 EUR
Vermögensschäden: mind. 500.000,00 EUR
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-20
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 163-513486 (2023-08-21)