Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Kunststoffmantelrohrsysteme 2024 - 2028
eins/23/L02
Produkte/Dienstleistungen: Rohrleitungen und Formstücke📦
Kurze Beschreibung: Lieferung und Montage von Kunststoffmantelrohrsystemen
1️⃣
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Johannisstraße 1, 09111 Chemnitz, Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber unterhält in der Stadt Chemnitz ein etwa 300 km langes Fernwärmeverbundsystem und versorgt damit mehr als 2.800 Gebäude/ Gebäudekomplexe....”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber unterhält in der Stadt Chemnitz ein etwa 300 km langes Fernwärmeverbundsystem und versorgt damit mehr als 2.800 Gebäude/ Gebäudekomplexe. Weiterhin werden im gesamten Versorgungsgebiet mehrere Nahwärmenetze betrieben und stetig erweitert. In die Wärmenetze werden jährlich für Erweiterungs- und Ersatzneubaumaßnahmen mehr als 25 Mio. € investiert. Etwa 10 % der Aufwendungen entfallen auf die Beschaffung von Kunststoffmantelrohrsystemen.
Ab 01.04.2024 plant der Auftraggeber zwei Vertragspartner in einem Rahmenvertrag für die Lieferung von Kunststoffmantelrohrsystemen mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu binden. Der Rahmenvertrag für Kunststoffmantelrohrsysteme setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen:
den Kunststoffmantelrohrleitungen und Kunststoffmantelrohrformstücken
den Kunststoffmantelrohrmuffen und den Nachisolierungsmaterialien
dem Kunststoffmantelrohrzubehör
der Leckageüberwachung und Vernetzung der elektronischen Überwachungssysteme
den Ingenieurdienstleistungen
der Systemmontageleistungen
Dabei erstreckt sich das Nennweitenspektrum von DN 25 bis DN 400.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder
einer vergleichbaren Eintragung (nicht älter als 3 Monate)
(Anlage 13.2)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers/der
Bietergemeinschaft in den letzten 3 Jahren (2016-2018).
(Anlage 13.1)
- Formblatt »Versicherungen«...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers/der
Bietergemeinschaft in den letzten 3 Jahren (2016-2018).
(Anlage 13.1)
- Formblatt »Versicherungen« (Anlage 14)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Nachweis der Einhaltung der Normen der Qualitätssicherung gemäß § 49 Abs. 1 SektVO
- Nachweis der Einhaltung der Normen des Umweltmanagements gemäß § 49...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Nachweis der Einhaltung der Normen der Qualitätssicherung gemäß § 49 Abs. 1 SektVO
- Nachweis der Einhaltung der Normen des Umweltmanagements gemäß § 49 Abs. 2 SektVO
- Nachweis der Eignung durch Gütezeichen (FW 603) gemäß § 32 Abs. 1 SektVO
- Nachweis der Eignung durch Gütezeichen (FW 605) gemäß § 32 Abs. 1 SektVO
- Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Referenzobjekt bezogen auf die letzten 5 Jahre
- Nachweis der Eignung durch Bescheinigung (DVS 2212-4) gemäß § 32 Abs. 1 SektVO
- Angabe verfügbarer und eingesetzter Software für planungsspezifische Bereiche (wie CAD, AVA) einschließlich spezifischer Simulationsprogramme (Trassenverlauf, Statik, etc.)
- Nachweis der Mitgliedschaft in Fachverbänden
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Leitfaden Phase 2 Anlage 3 - Vertragsentwurf
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-09
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-11-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 175-548925 (2023-09-07)