Rahmenvertrag Kunststoffmantelrohrsysteme 2024 - 2028

eins energie in sachsen GmbH & Co. KG

Lieferung und Montage von Kunststoffmantelrohrsystemen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohrleitungen und Formstücke
Referenznummer: eins/23/L02
Kurze Beschreibung: Lieferung und Montage von Kunststoffmantelrohrsystemen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohrleitungen und Formstücke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Johannisstraße 1
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: https://www.eins.de 🌏
E-Mail: einkauf@eins.de 📧
Fax: +49 371-525-5543 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18a6a657b2b-a7ba02f7664f02e 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-12 📅
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 175-548925
ABl. S-Ausgabe: 175

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber unterhält in der Stadt Chemnitz ein etwa 300 km langes Fernwärmeverbundsystem und versorgt damit mehr als 2.800 Gebäude/ Gebäudekomplexe. Weiterhin werden im gesamten Versorgungsgebiet mehrere Nahwärmenetze betrieben und stetig erweitert. In die Wärmenetze werden jährlich für Erweiterungs- und Ersatzneubaumaßnahmen mehr als 25 Mio. € investiert. Etwa 10 % der Aufwendungen entfallen auf die Beschaffung von Kunststoffmantelrohrsystemen.
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Ab 01.04.2024 plant der Auftraggeber zwei Vertragspartner in einem Rahmenvertrag für die Lieferung von Kunststoffmantelrohrsystemen mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu binden. Der Rahmenvertrag für Kunststoffmantelrohrsysteme setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen:
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 den Kunststoffmantelrohrleitungen und Kunststoffmantelrohrformstücken
 den Kunststoffmantelrohrmuffen und den Nachisolierungsmaterialien
 dem Kunststoffmantelrohrzubehör
 der Leckageüberwachung und Vernetzung der elektronischen Überwachungssysteme
 den Ingenieurdienstleistungen
 der Systemmontageleistungen
Dabei erstreckt sich das Nennweitenspektrum von DN 25 bis DN 400.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Johannisstraße 1, 09111 Chemnitz, Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder
einer vergleichbaren Eintragung (nicht älter als 3 Monate)
(Anlage 13.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers/der
Bietergemeinschaft in den letzten 3 Jahren (2016-2018).
(Anlage 13.1)
- Formblatt »Versicherungen« (Anlage 14)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Nachweis der Einhaltung der Normen der Qualitätssicherung gemäß § 49 Abs. 1 SektVO
- Nachweis der Einhaltung der Normen des Umweltmanagements gemäß § 49 Abs. 2 SektVO
- Nachweis der Eignung durch Gütezeichen (FW
603) gemäß § 32 Abs. 1 SektVO
605) gemäß § 32 Abs. 1 SektVO
- Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Referenzobjekt bezogen auf die letzten 5 Jahre
- Nachweis der Eignung durch Bescheinigung (DVS 2212-4) gemäß § 32 Abs. 1 SektVO
- Angabe verfügbarer und eingesetzter Software für planungsspezifische Bereiche (wie CAD, AVA) einschließlich spezifischer Simulationsprogramme (Trassenverlauf, Statik, etc.)
- Nachweis der Mitgliedschaft in Fachverbänden
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Leitfaden Phase 2 Anlage 3 - Vertragsentwurf
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-11-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-03-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18a6a657b2b-a7ba02f7664f02e 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3
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Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 175-548925 (2023-09-07)