Rahmenvertrag LWL

Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum

Rahmenvertrag zur Errichtung von Lichtwellenleitern (LWL) an den Standorten der Polizei in Sachsen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-23 Auftragsbekanntmachung
2023-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lichtwellenleitergeräte
Referenznummer: B6708
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Errichtung von Lichtwellenleitern (LWL) an den Standorten der Polizei in Sachsen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lichtwellenleitergeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Postleitzahl: 04416
Postort: Markkleeberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3414948-0 📞
Fax: +49 3414948-200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18841f439fe-2040b22baa4e4f5d 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-26 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 101-313859
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Alle Teilnehmer die ihre fachliche Eignung im Zuge des Teilnahmewettbewerbs nachgewie-sen haben, werden alle Vertragspartner und erhalten den Zuschlag. Dadurch sind Sie berechtigt an den späteren Miniwettbewerben zu den einzelnen Strecken teilzunehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag zur Errichtung von LWL an den Standorten der Polizei in Sachsen
Zusätzliche Informationen:
Alle Teilnehmer die ihre fachliche Eignung im Zuge des Teilnahmewettbewerbs nachgewie-sen haben, werden alle Vertragspartner und erhalten den Zuschlag. Dadurch sind Sie berechtigt an den späteren Miniwettbewerben zu den einzelnen Strecken teilzunehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: verschiedene Standorte der Polizei Sachsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
zur persönlichen Lage des Unternehmens:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18841f439fe-2040b22baa4e4f5d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Erklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russiche Unternehmen.
Darstellung des Bestandnetzes
drei Referenzen für LWL Projekte

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 101-313859 (2023-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Errichtung von Lichtwellenleitern (LWL) an den Standorten der Polizei in Sachsen
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.sachsen.de 🌏
Telefon: +49 34149480 📞
Fax: +49 3414948200 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 163-514452
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 101-313859
ABl. S-Ausgabe: 163

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Errichtung von Lichtwellenleitern (LWL) an
den Standorten der Polizei in Sachsen
Rahmenvertrag zur Errichtung von LWL an den Standorten der
Polizei in Sachsen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-25 📅
Name: Vodafone GmbH
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland 🇩🇪
Düsseldorf 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.polizei.sachsen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 04013
Telefon: +49 3419770 📞
Fax: +49 3419771199 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist hierbei nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach §135 Abs. 1 Ne. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne Veröffentlichung einer vorherigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist und dieser Verstoß in einem nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach §135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 163-514452 (2023-08-22)