Ein Gradmesser der bayerischen Umweltpolitik ist die Aufstellung und Entwicklung von Bioindikatoren über den Zustand der Umwelt. Der Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ ist dabei bundesweit festgelegt und verpflichtet nach den Regelungen der ELER-Durchführungsverordnung zu regelmäßigen Evaluierungen. Er soll im Länder- und Bundesvergleich einsetzbar sein und wird jährlich erhoben. Datengrundlage sind die Ergebnisse des hier beauftragten „Monitoring häufiger Brutvögel“ (MhB). Der Agrarvogelindikator (Farmland-Bird-Index), der sich daraus ableiten lässt, wird direkt an die EU-Kommission berichtet. Er dient der Evaluierung der Agrarumweltprogramme. Außerdem werden entsprechende Daten für die Erfüllung der Berichtspflicht nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie benötigt. Eine Grundlage für den Bericht, der in sechsjährigem Turnus erstellt wird, stellt das MhB auf ausgewählten Probeflächen in Bayern dar. Die Daten bzw. Trendberechnungen aus dem MhB sind zudem für die Fortschreibung der Roten Liste unverzichtbar. Außerdem wird der Indikator für den Umweltbericht Bayern und für die neue Berichterstattung verwendet, die zur Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" gesetzlich verankert wurde.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Monitoring häufiger Brutvögel 2026-2029
Referenznummer: 2026000081
Kurze Beschreibung:
Ein Gradmesser der bayerischen Umweltpolitik ist die Aufstellung und Entwicklung von Bioindikatoren über den Zustand der Umwelt. Der Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ ist dabei bundesweit festgelegt und verpflichtet nach den Regelungen der ELER-Durchführungsverordnung zu regelmäßigen Evaluierungen. Er soll im Länder- und Bundesvergleich einsetzbar sein und wird jährlich erhoben. Datengrundlage sind die Ergebnisse des hier beauftragten „Monitoring häufiger Brutvögel“ (MhB). Der Agrarvogelindikator (Farmland-Bird-Index), der sich daraus ableiten lässt, wird direkt an die EU-Kommission berichtet. Er dient der Evaluierung der Agrarumweltprogramme.
Außerdem werden entsprechende Daten für die Erfüllung der Berichtspflicht nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie benötigt. Eine Grundlage für den Bericht, der in sechsjährigem Turnus erstellt wird, stellt das MhB auf ausgewählten Probeflächen in Bayern dar. Die Daten bzw. Trendberechnungen aus dem MhB sind zudem für die Fortschreibung der Roten Liste unverzichtbar. Außerdem wird der Indikator für den Umweltbericht Bayern und für die neue Berichterstattung verwendet, die zur Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" gesetzlich verankert wurde.
Ein Gradmesser der bayerischen Umweltpolitik ist die Aufstellung und Entwicklung von Bioindikatoren über den Zustand der Umwelt. Der Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ ist dabei bundesweit festgelegt und verpflichtet nach den Regelungen der ELER-Durchführungsverordnung zu regelmäßigen Evaluierungen. Er soll im Länder- und Bundesvergleich einsetzbar sein und wird jährlich erhoben. Datengrundlage sind die Ergebnisse des hier beauftragten „Monitoring häufiger Brutvögel“ (MhB). Der Agrarvogelindikator (Farmland-Bird-Index), der sich daraus ableiten lässt, wird direkt an die EU-Kommission berichtet. Er dient der Evaluierung der Agrarumweltprogramme.
Außerdem werden entsprechende Daten für die Erfüllung der Berichtspflicht nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie benötigt. Eine Grundlage für den Bericht, der in sechsjährigem Turnus erstellt wird, stellt das MhB auf ausgewählten Probeflächen in Bayern dar. Die Daten bzw. Trendberechnungen aus dem MhB sind zudem für die Fortschreibung der Roten Liste unverzichtbar. Außerdem wird der Indikator für den Umweltbericht Bayern und für die neue Berichterstattung verwendet, die zur Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" gesetzlich verankert wurde.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kartierung ländlicher Gebiete📦 Beschreibung
Interne Kennung: 75d63a43-e570-42a3-86d0-168bb78b03a2
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises)
Postleitzahl: 86179
Stadt: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-13 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-10 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden MINDESTENS 40 technische Fachkräfte oder technische Stellen gefordert, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht
Verfügen Sie für die Leistungserbringung über mindestens 40 technische Fachkräfte oder technische Stellen?
Bitte füllen die das Referenzblatt_ 1_ Mitarbeiterzahl aus und laden diese mit Ihrem Angebot hoch.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden MINDESTENS 40 technische Fachkräfte oder technische Stellen gefordert, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht
Verfügen Sie für die Leistungserbringung über mindestens 40 technische Fachkräfte oder technische Stellen?
Bitte füllen die das Referenzblatt_ 1_ Mitarbeiterzahl aus und laden diese mit Ihrem Angebot hoch.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Beleg der Erfahrung werden MINDESTENS DREI GEEIGNETE Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens DREI Jahren (vor Angebotsöffnung) erbrachten (oder wenn der wesentliche Leistungszeitraum bereits abgeschlossen ist) VERGLEICHBAREN Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers gefordert.
VERGLEICHBARE Dienstleistungen liegen vor, wenn es sich um überregional durchgeführte Monitorings handelt.
Fehlende bzw. unvollständige Angaben führen grundsätzlich zum Ausschluss Ihres Angebotes.
Bitte nutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Referenzblatt_2_Monitoringerfahrung" aus den Anlagen und laden Sie dieses ausgefüllt wieder mit Ihrem Angebot hoch.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als Beleg der Erfahrung werden MINDESTENS DREI GEEIGNETE Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens DREI Jahren (vor Angebotsöffnung) erbrachten (oder wenn der wesentliche Leistungszeitraum bereits abgeschlossen ist) VERGLEICHBAREN Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers gefordert.
VERGLEICHBARE Dienstleistungen liegen vor, wenn es sich um überregional durchgeführte Monitorings handelt.
Fehlende bzw. unvollständige Angaben führen grundsätzlich zum Ausschluss Ihres Angebotes.
Bitte nutzen Sie zum Nachweis das Formblatt "Referenzblatt_2_Monitoringerfahrung" aus den Anlagen und laden Sie dieses ausgefüllt wieder mit Ihrem Angebot hoch.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten).
Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen
bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten).
Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen
bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 133-484208 (2026-07-13)