Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
- zur persönlichen Lage des Unternehmens
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Ab-gaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgrün-den (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
- zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit ge-mäß Erklärung E5 notwendig);
- weitere Erklärungen/Nachweise:
- Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische
Unternehmen
- ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB - Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen.
Für o.g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vor-drucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwen-den. Diese Erklärungen sind einzeln ausgefüllt und mit Unterschrift in Textform (gem. § 126 b BGB) zu versehen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o.g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o.g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein.
Die unter den obigen laufenden Nrn. 1 bis 5 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintra-gung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 0351 2802-402) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizie-rungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.