Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel
B7561”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ausrüstungen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und
Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen
der Marke Opel” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Standortbereich Chemnitz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ausrüstungen📦
Ort der Leistung: Chemnitz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standortgebiet Chemnitz
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Standortgebiet Chemnitz”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Standortgebiet Chemnitz
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2: Standortbereich Dresden
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standortgebiet Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Standortgebiet Dresden”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Standortgebiet Dresden
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3: Standortbereich Leipzig
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standortgebiet Leipzig
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Standortgebiet Leipzig”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Opel, Standortgebiet Leipzig
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
- zur persönlichen Lage des Unternehmens
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Ab-gaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgrün-den (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
- zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit ge-mäß Erklärung E5 notwendig);
- weitere Erklärungen/Nachweise:
- Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische
Unternehmen
- ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB - Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen.
Für o.g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vor-drucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwen-den. Diese Erklärungen sind einzeln ausgefüllt und mit Unterschrift in Textform (gem. § 126 b BGB) zu versehen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o.g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o.g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein.
Die unter den obigen laufenden Nrn. 1 bis 5 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintra-gung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 0351 2802-402) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizie-rungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
- zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
- weitere Erklärungen/Nachweise:
- Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische
Unternehmen
- ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB - Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen.
Für o.g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vor-drucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwen-den. Diese Erklärungen sind einzeln ausgefüllt und mit Unterschrift in Textform (gem. § 126 b BGB) zu versehen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o.g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o.g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein.
Die unter den obigen laufenden Nrn. 6 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintra-gung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 0351 2802-402) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizie-rungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-10
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-10
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2023/S 110-341619 (2023-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-01) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Preis (Gewichtung): 90,00
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 110-341619
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1: Standortbereich Chemnitz
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2: Standortbereich Dresden
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3: Standortbereich Leipzig
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs.2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 171-536519 (2023-09-01)