Rahmenvertrag Parkleitsystem für den Zweckverband KAAW

Zweckverband KAAW

Rahmenvereinbarung für den Zweckverband KAAW zum Abruf von Sensorik, Software und dazugehörigen Dienstleistungen für SmartCity-Projekte im Bereich "Parkleitsysteme" und "Parkraummanagement" über 48 Monate

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-02 Auftragsbekanntmachung
2023-05-23 Ergänzende Angaben
2023-07-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze
Referenznummer: 01.04.03/2023-KAAW01
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für den Zweckverband KAAW zum Abruf von Sensorik, Software und dazugehörigen Dienstleistungen für SmartCity-Projekte im Bereich "Parkleitsysteme" und "Parkraummanagement" über 48 Monate
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für Parkplätze 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband KAAW
Postanschrift: Weberstraße 5
Postleitzahl: 49477
Postort: Ibbenbüren
Kontakt
Internetadresse: https://kaaw.de 🌏
E-Mail: info@kaaw.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRCLDAA/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRCLDAA 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 088-267724
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband KAAW beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren für die Umsetzung kommender SmartCity-Projekte im Bereich Parkleitsysteme und Parkraumüberwachung zu vergeben. Der Zweckverband KAAW bedient in den Kreisen Steinfurt und Borken ca. 50 Kommunen mit verschiedenen IT-Dienstleistungen und fungiert somit als kommunaler IT-Dienstleister. Seit Jahresanfang 2022 bietet die KAAW auch Dienstleistungen in dem Bereich "SmartCity" an. Derzeit werden insgesamt 18 Kommunen aus den beiden oben genannten Kreisen im Bereich SmartCity betreut und entsprechende Projekte gemeinsam umgesetzt. Die Einrichtung von Parkleitsystemen soll den Parksuchverkehr in den Städten reduzieren, in dem Autofahrer zielgerichtet zu den derzeit freien Parkplätzen geleitet werden. Die Überwachung einzelner Parkflächen ermöglicht die Analyse von Auslastungsdaten einzelner Stellplätze und bietet der Stadtplanung somit wertvolle Informationen für zukünftige Vorhaben. Dafür benötigen die Mitgliedskommunen des Zweckverbandes u.a. Bodensensoren, Kennzeichenscanner, Overhead-Sensorik, analoge sowie LED-Beschilderung mit entsprechender Software und Apps inklusive Pflege und Wartung etc., welche mit diesem Rahmenvertrag angefragt werden.
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 24 Monate bis zur Höchstdauer ist möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zweckverband KAAW Weberstraße 5 49477 Ibbenbüren

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierung Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 5 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Nachweise über die Messgenauigkeit der Systeme und Sensorik (vorzugsweise von TÜV oder DEKRA)
- Nachweise über die DSGVO-Konformität speziell in Hinsicht auf angebotene Kamerasysteme

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert (Produkte, Software, Apps)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Messgenauigkeit der Sensorik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 40 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRCLDAA/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ahaus
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Ahaus
Postleitzahl: 48683
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2561/ 72-129 📞
E-Mail: vergabestelle@ahaus.de 📧
Fax: +49 2561/ 7281-129 📠
Land: Borken 🏙️
Internetadresse: www.ahaus.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die EVB-IT Kauf-AGB und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRCLDAA

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-4111691 📞
Fax: +49 251-4112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 088-267724 (2023-05-02)
Ergänzende Angaben (2023-05-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Parkplätze 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 101-311723
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 088-267724
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Das Leistungsverzeichnis wurde durch Version 2 mit Stand vom 23.05.2023 ersetzt.
Quelle: OJS 2023/S 101-311723 (2023-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 658 545 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 134-425754
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRCLRJ6

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband KAAW vergab einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren für die Umsetzung kommender SmartCity-Projekte im Bereich Parkleitsysteme und Parkraumüberwachung. Der Zweckverband KAAW bedient in den Kreisen Steinfurt und Borken ca. 50 Kommunen mit verschiedenen IT-Dienstleistungen und fungiert somit als kommunaler IT-Dienstleister. Seit Jahresanfang 2022 bietet die KAAW auch Dienstleistungen in dem Bereich "SmartCity" an. Derzeit werden insgesamt 18 Kommunen aus den beiden oben genannten Kreisen im Bereich SmartCity betreut und entsprechende Projekte gemeinsam umgesetzt. Die Einrichtung von Parkleitsystemen soll den Parksuchverkehr in den Städten reduzieren, in dem Autofahrer zielgerichtet zu den derzeit freien Parkplätzen geleitet werden. Die Überwachung einzelner Parkflächen ermöglicht die Analyse von Auslastungsdaten einzelner Stellplätze und bietet der Stadtplanung somit wertvolle Informationen für zukünftige Vorhaben. Dafür benötigen die Mitgliedskommunen des Zweckverbandes u.a. Bodensensoren, Kennzeichenscanner, Overhead-Sensorik, analoge sowie LED-Beschilderung mit entsprechender Software und Apps inklusive Pflege und Wartung.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-10 📅
Name: Smart City System Parking Solutions GmbH
Postort: Fürth
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland 🇩🇪
Fürth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 658 545 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2023/S 134-425754 (2023-07-11)