Rahmenvertrag Projektträgerschaft NRW-Plan

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Gegenstand dieses Vergabeverfahrnes ist die Beauftragung eines Projektträgers für die administrative Umsetzung der Förderinstrumente des NRW-Plans im Zuständigkeitsbereich des MKW. Der zukünftige Auftragnehmer muss hierbei seine Unterstützung während der Vertragslaufzeit durch seine fachliche und organisatorische Beratung und Unterstützung des Auftraggebers sicherstellen.

Deadline

Deadline 2026-07-20

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Projektträgerschaft NRW-Plan
Referenznummer: 20/26
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrnes ist die Beauftragung eines Projektträgers für die administrative Umsetzung der Förderinstrumente des NRW-Plans im Zuständigkeitsbereich des MKW. Der zukünftige Auftragnehmer muss hierbei seine Unterstützung während der Vertragslaufzeit durch seine fachliche und organisatorische Beratung und Unterstützung des Auftraggebers sicherstellen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 564 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 20/26
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
1. Vorbereitung: Mitwirkung bei der Erstellung von Förderrichtlinien, soweit erforderlich, sowie von Förderbedingungen, Förderbekanntmachungen u.ä. und Information und Beratung der Bewerberinnen und Bewerber bei Nachfragen zu dem Verfahren und Bedingungen. 2. Antragstellung, -prüfung und administrative Abwicklung (Projektträger). 3. Baufachlichadministrative Aufgaben. 4. Mitwirkung/Unterstützung bei der Berichterstattung an den Bund gemäß § 6 Abs. 2, § 9 LuKIFG i.V.m. § 6 Abs. 2 Verwaltungsvereinbarung LuKIFG. 5. Fachliche Unterstützung der Projekte. 6. Unterstützung bei der Stichprobenprüfung durch das Land bzw. durch eine von dieser beauftragten Einrichtung gemäß § 6 Abs. 2, § 9 Lu-KIFG i.V.m. § 6 Abs. 1 Verwaltungsvereinbarung LuKIFG. Im Hinblick auf die Einzelheiten der Leistungen, die von dem Projektträger erbracht werden sollen, und den geplanten Fördermaßnahmen wird auf die anliegende Leistungsbeschreibung Bezug genommen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Völklinger Straße 49
Postleitzahl: 40221
Stadt: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-18 📅
Datum des Endes: 2034-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftraggeber behält sich die Optionen vor, den Vertrag jeweils um zwei Jahre vom 01.01.2031 bis zum 31.12.2032 sowie vom 01.01.2033 bis zum 31.12.2034 zu verlängern
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung bezogen auf den Ausschreibungs-/Auftragsgegenstand unter Angabe der maximalen Deckungssumme je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach dem in der Vergabeunterlage ausgewiesenen Muster
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über Erfahrungen mit der Zusammenarbeit oder Dienstleistungen für oberste deutsche Landes- oder Bundesbehörden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachzuweisen durch mindestens drei einschlägige Projektbeispiele aus den letzten drei Jahren mit Angaben zum Auftraggeber bzw. Kooperationspartner (einschließlich Ansprechpartner), Projektzeitraum, Projektvolumen und Angaben zum Projekterfolg auf insgesamt maximal drei Seiten (DIN-A4).
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Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern in Projektträgerverträgen zu fachlich vergleichbaren Förderprojekten wie in der Leistungsbeschreibung dargestellt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachzuweisen durch mindestens drei einschlägige Projektbeispiele aus den letzten drei Jahren mit Angaben zum Auftraggeber bzw. Kooperationspartner (einschließlich Ansprechpartner), Projektzeitraum, Projektvolumen und Angaben zum Projekterfolg auf insgesamt maximal drei Seiten (DIN-A4).
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - EU -: Formular 531 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe - EU -: Formular 521 EU - Erklärung Eignungsleihe - EU -: Formular 534a EU - Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe - EU -: Formular 533a EU - Ausführungskonzept: aa) Der Bieter stellt im ersten Teil des Ausführungskonzepts grob konzeptionell dar, auf welche Weise er beabsichtigt, die Leistungen zu erbringen (Darle-gung der Vorgehensweise, des grob vorgesehenen Personaleinsatzes unter Angabe des grob kalkulierten Aufwandes für Projektleitung und Projektmitar-beit sowie unter den Aspekten Praxistauglichkeit, Serviceorientierung ge-genüber den Bewerbern und der Effizienz der Prozesse für die Vertrags-grundlaufzeit vom 18.08.2026 bis zum 31.12.2030). Weiterhin beschreibt er - sofern zutreffend - welche Nachunternehmer er im Rahmen dieses Auftrags ggf. einsetzt und wie die Zusammenarbeit mit die-sen gestalte
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
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§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
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§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
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§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
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§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
§ 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen. Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
Die Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht
in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05111-06001-89
Postanschrift: Völklinger Straße 49
Postleitzahl: 40221
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@mkw.nrw.de 📧
Telefon: +49 21189604 📞
Fax: +49 2118964555 📠
URL: http://www.mkw.nrw.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYPYTW4PTNPD/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYPYTW4PTNPD 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYPYTW4PTNPD 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYPYTW4PTNPD# I. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder im Ausnahmefall per E-Mail darauf hinzuweisen: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Amedick, Referat Z.24, 40190 Düsseldorf, E-Mail: vergabestelle@mkw.nrw.de II. Informationen und Kommunikation: Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum: 24.06.2026. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 01.07.2026 zur Kenntnis gegeben. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 07.07.2026 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Alle Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 10.07.2026 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen - Geschäftsstelle
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle der Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Telefon: 0251 4111691 📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 117-421730 (2026-06-17)