Rahmenvertrag Redaktionsleistungen (Externe Redaktion) für die Serviceportale Amt24 und service-bw

Sächsische Staatskanzlei

Unter den Adressen http://service-bw.de und http://amt24.sachsen.de betreiben die Länder Baden-Württemberg und Freistaat Sachsen ihre Serviceportale der öffentlichen Verwaltung. Die beiden Portale unterscheiden sich in den Inhalten, basieren jedoch auf der gleichen Portalsoftware und ihren Komponenten. Die jeweilige Portalkomponente "Zuständigkeitsfinder" enthält neben einer großen Anzahl von Informationstexten zu Verwaltungsleistungen ("Leistungen") die Kontaktdaten aller kommunalen und Landesbehörden und weiterer Organisationen von öffentlichem Interesse und mit verwaltungsnahen Aufgaben ("Behördendaten"). Im Zuständigkeitsfinder werden Leistungen und Behördendaten gemäß Zuständigkeit mit Online-Formularen und -Diensten verknüpft und für die Nutzerinnen und Nutzer des Serviceportals erschlossen.
Zahlreiche weitere Anwendungen beziehen die Inhalte der beiden Landesportale über Schnittstellen, so zum Beispiel Portale von Kommunalverwaltungen, das Wissensmanagement der Behöddennummer 115, vor allem aber der Portalverbund/Online-Gateway des Bundes und der Länder (PVOG) in Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Anzahl der Textobjekte orientiert sich am OZG-Umsetzungskatalog und wächst analog zur Umsetzung des OZG stetig an.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: SK.13.1-0453/15/16
Kurze Beschreibung:
Unter den Adressen http://service-bw.de und http://amt24.sachsen.de betreiben die Länder Baden-Württemberg und Freistaat Sachsen ihre Serviceportale der öffentlichen Verwaltung. Die beiden Portale unterscheiden sich in den Inhalten, basieren jedoch auf der gleichen Portalsoftware und ihren Komponenten. Die jeweilige Portalkomponente "Zuständigkeitsfinder" enthält neben einer großen Anzahl von Informationstexten zu Verwaltungsleistungen ("Leistungen") die Kontaktdaten aller kommunalen und Landesbehörden und weiterer Organisationen von öffentlichem Interesse und mit verwaltungsnahen Aufgaben ("Behördendaten"). Im Zuständigkeitsfinder werden Leistungen und Behördendaten gemäß Zuständigkeit mit Online-Formularen und -Diensten verknüpft und für die Nutzerinnen und Nutzer des Serviceportals erschlossen. Zahlreiche weitere Anwendungen beziehen die Inhalte der beiden Landesportale über Schnittstellen, so zum Beispiel Portale von Kommunalverwaltungen, das Wissensmanagement der Behöddennummer 115, vor allem aber der Portalverbund/Online-Gateway des Bundes und der Länder (PVOG) in Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Anzahl der Textobjekte orientiert sich am OZG-Umsetzungskatalog und wächst analog zur Umsetzung des OZG stetig an.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsische Staatskanzlei
Postanschrift: Archivstraße 1
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sk.sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@sk.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351564-11311 📞
Fax: +49 351564-1198 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b045a14f6-50198e4bd84b480c 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-13 📅
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 198-621068
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unter den Adressen http://service-bw.de und http://amt24.sachsen.de betreiben die Länder Baden-Württemberg und Freistaat Sachsen ihre Serviceportale der öffentlichen Verwaltung. Die beiden Portale unterscheiden sich in den Inhalten, basieren jedoch auf der gleichen Portalsoftware und ihren Komponenten. Die jeweilige Portalkomponente "Zuständigkeitsfinder" enthält neben einer großen Anzahl von Informationstexten zu Verwaltungsleistungen ("Leistungen") die Kontaktdaten aller kommunalen und Landesbehörden und weiterer Organisationen von öffentlichem Interesse und mit verwaltungsnahen Aufgaben ("Behördendaten"). Im Zuständigkeitsfinder werden Leistungen und Behördendaten gemäß Zuständigkeit mit Online-Formularen und -Diensten verknüpft und für die Nutzerinnen und Nutzer des Serviceportals erschlossen.
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Zahlreiche weitere Anwendungen beziehen die Inhalte der beiden Landesportale über Schnittstellen, so zum Beispiel Portale von Kommunalverwaltungen, das Wissensmanagement der Behöddennummer 115, vor allem aber der Portalverbund/Online-Gateway des Bundes und der Länder (PVOG) in Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Anzahl der Textobjekte orientiert sich am OZG-Umsetzungskatalog und wächst analog zur Umsetzung des OZG stetig an.
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Geschätzter Gesamtwert: 2 100 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand sind spezifisch redaktionelle und koordinierende Aufgaben (externe
Redaktion) zur Unterstützung der Landesredaktionen von Amt24 und service-bw.
Unter den Adressen http://service-bw.de und http://amt24.sachsen.de betreiben die Länder Ba-den-Württemberg und Freistaat Sachsen ihre Serviceportale der öffentlichen Verwaltung. Die beiden Portale unterscheiden sich in den Inhalten, basieren jedoch auf der gleichen Portalsoft-ware und ihren Komponenten. Die jeweilige Portalkomponente "Zuständigkeitsfinder" enthält ne-ben einer großen Anzahl von Informationstexten zu Verwaltungsleistungen ("Leistungen") die Kontaktdaten aller kommunalen und Landesbehörden und weiterer Organisationen von öffentli-chem Interesse und mit verwaltungsnahen Aufgaben ("Behördendaten"). Im Zuständigkeitsfinder werden Leistungen und Behördendaten gemäß Zuständigkeit mit Online-Formularen und -Diensten verknüpft und für die Nutzerinnen und Nutzer des Serviceportals erschlossen.
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Zahlreiche weitere Anwendungen beziehen die Inhalte der beiden Landesportale über Schnittstel-len, so zum Beispiel Portale von Kommunalverwaltungen, das Wissensmanagement der Behör-dennummer 115, vor allem aber der Portalverbund/Online-Gateway des Bundes und der Länder (PVOG) in Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Anzahl der Textobjekte orientiert sich am OZG-Umsetzungskatalog und wächst analog zur Umsetzung des OZG stetig an.
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Vorgesehen ist der Abruf von Leistungen im Rahmen von Jahresbudgets. Es besteht keine Ab-nahmeverpflichtung. Die Auftraggeber rufen unabhängig voneinander und ab unterschiedlichen Zeitpunkten nach Vertragsschluss Leistungen ab.
Die externe Redaktion soll als Teil der jeweiligen Landesredaktion die internen Redaktionsteams bei den folgenden Aufgaben unterstützen bzw. diese Aufgaben selbstständig und selbstorgansiert übernehmen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 100 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Der Rahmenvertrag kann zwei Mal um zwölf Monate verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: gemäß Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Rahmenvereinbarung wird für drei Jahre mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um zwölf Monate geschlossen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Rahmenvereinbarung wird für drei Jahre mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um zwölf Monate geschlossen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.sk.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b045a14f6-50198e4bd84b480c 🌏
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.evergabe.sachsen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 198-621068 (2023-10-09)