Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 13 Sektorenverordnung (SektVO) i. V. m. § 15 SektVO vergeben. Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.