Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
- ausführliche und auftragsbezogene Darstellung vom Firmenprofil, Auftragslogistik und Auflistung der wichtigsten Vertragspartner bzw. Hersteller für die angebotenen Produkte
- Eigenerklärungen bzw. Nachweise für die Einhaltung des Qualitätsmanagements nach EN ISO 9001 und Umweltmanagements nach EN ISO 14001
- Nachweis der Zertifizierung des Umweltzeichens Blauer Engel bzw. gleichwertiger Art oder der Nach-weis der Gleichwertigkeit durch ein anerkanntes unabhängiges Prüfinstitut (Prüfbericht nach RAL UZ 5) für das Toilettenpapier und Papierhandtücher gemäß Anlage 1
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.