Rahmenvertrag über die Wartung von Reinstwasseranlagen nach Herstellervorgaben sowie den zyklischen Wechsel von Ionenaustauschern in Reinstwasseranlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Reinstwasseranlagen
FKTM-B_2303RV
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Wartung von Reinstwasseranlagen nach Herstellervorgaben sowie den zyklischen Wechsel von Ionenaustauschern in Reinstwasseranlagen.”
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz-Zentrum Dresden - Rossendorf e.V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung:
“> Wartung von 20 Stück Reinstwasseranlagen, Ausführung Klein-/Kompaktanlage
> Wartung von 8 Stück Reinstwasseranlagen, Ausführung Mittel-/Großanlage
>...”
Beschreibung der Beschaffung
> Wartung von 20 Stück Reinstwasseranlagen, Ausführung Klein-/Kompaktanlage
> Wartung von 8 Stück Reinstwasseranlagen, Ausführung Mittel-/Großanlage
> Austausch von ca. 75 Ionenaustauschern, Behältergrößen 550 bis 6000, Mischbettharz regeneriert
> Austausch von ca. 12 Ionenaustauschern, Behältergrößen 1500 bis 7000, Mischbettharz neu
> Austausch von ca. 4 Ionenaustauschern, Behältergrößen 2000 bis 6000, Mischbettharz neu für Kühlkreisläufe
> Austausch von ca. 15 Ionenaustauschern, Behältergrößen 550 bis 6000, Mischbettharz neu, Reinstharz
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“einseitigen Option des AG die Verlängerung des Vertrages zwei Mal um ein Jahr (vom 01.09.2025-31.08.2026 sowie vom 01.09.2026-31.08.2027) zu verlangen.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Während der Vertragslaufzeit sind Leistungsänderungen durch Zugang oder Abgang von Einzelanlagen möglich.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen sowie Unternehmensdarstellung mit Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen sowie Unternehmensdarstellung mit Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist. Eigenerklärung nicht zu dem genannten Personenkreis der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zu gehören
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Befähigung um in Strahlenschutzbereiche zu Arbeiten, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Nachweis zur fachgerechten Ausgeführung der geforderten Arbeiten.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Befähigung um in Strahlenschutzbereiche zu Arbeiten, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Nachweis zur fachgerechten Ausgeführung der geforderten Arbeiten.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“> Genehmigung nach § 25 StrlSchG
> Zertifikat Fachbetrieb nach WHG in Verbindung mit § 62 AwS
> Grundlagen für Zertifizierung der aufbereiteten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
> Genehmigung nach § 25 StrlSchG
> Zertifikat Fachbetrieb nach WHG in Verbindung mit § 62 AwS
> Grundlagen für Zertifizierung der aufbereiteten Ionenaustauscher
> Erklärung zur Sicherung der Verfügbarkeit vor Ort innerhalb von 1 Arbeitstag
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebots zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-15
10:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 136-433816 (2023-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“> Wartung von 20 Stück Reinstwasseranlagen, Ausführung Klein-/Kompaktanlage > Wartung von 8 Stück Reinstwasseranlagen, Ausführung Mittel-/Großanlage >...”
Beschreibung der Beschaffung
> Wartung von 20 Stück Reinstwasseranlagen, Ausführung Klein-/Kompaktanlage > Wartung von 8 Stück Reinstwasseranlagen, Ausführung Mittel-/Großanlage > Austausch von ca. 75 Ionenaustauschern, Behältergrößen 550 bis 6000, Mischbettharz regeneriert > Austausch von ca. 12 Ionenaustauschern, Behältergrößen 1500 bis 7000, Mischbettharz neu > Austausch von ca. 4 Ionenaustauschern, Behältergrößen 2000 bis 6000, Mischbettharz neu für Kühlkreisläufe > Austausch von ca. 15 Ionenaustauschern, Behältergrößen 550 bis 6000, Mischbettharz neu, Reinstharz
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 136-433816
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvertrag Reinstwasseranlagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Weinert Wassertechnik GmbH
Postanschrift: Löbtauer Straße 65
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 171-537038 (2023-09-01)