Rahmenvertrag Schulmöbel, Schulzentrum Erftstadt-Lechenich

Stadt Erftstadt

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Deckung des allgemeinen Bedarfs an Schulmöbeln im gesamten Stadtgebiet der Stadt Erftstadt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-16.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulmöbel
Referenznummer: ZV-444/2023
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Deckung des allgemeinen Bedarfs an Schulmöbeln im gesamten Stadtgebiet der Stadt...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulmöbel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schulmöbel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Erft-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Erftstadt
Postanschrift: Holzdamm 10
Postleitzahl: 50374
Postort: Erftstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.erftstadt.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@erftstadt.de 📧
Telefon: +49 2235409611 /636 📞
Fax: +49 2235409602 📠
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYR5D997/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYR5D997 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-20 📅
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 203-634253
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen

“Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen nicht anwesend sein.”
Quelle: OJS 2023/S 203-634253 (2023-10-16)