Rahmenvertrag über den Austausch, die Montage und die Inbetriebnahme von Verteil- und Messgeräten wie Wasserzähler, Wärmezähler oder Heizkostenverteiler inkl. Integration in das Funknetzwerk
Rahmenvertrag über den Austausch, die Montage und die Inbetriebnahme von Verteil- und Messgeräten wie Wasserzähler, Wärmezähler oder Heizkostenverteiler inkl. Integration in das Funknetzwerk für die Bestände der Servicebüros Treptow und Tempelhof. Über diese abzuschließenden zwei Rahmenverträge (2 Lose) sollen ab dem 01.01.2027 für den Bestand von 1.496 Mietobjekten (Wohnungen und Gewerberäume) über Einzelabrufe Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler getauscht sowie in das Funknetzwerk integriert werden. Die Arbeiten erfolgen größtenteils unter bewohnten Bedingungen. Dem AN werden die für die Ausführung der Aufträge vorgesehenen Verteil- und Messgeräte durch den AG übergeben. Die Montageleistungen des AN umfassen sämtliche für die Verteil- und Messgeräte notwendigen Kleinmaterialien, Montagezubehör, Dicht- und Hilfsstoffe unter Verwendung der speziellen Montagewerkzeuge.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über den Austausch, die Montage und die Inbetriebnahme von Verteil- und Messgeräten wie Wasserzähler, Wärmezähler oder Heizkostenverteiler inkl. Integration in das Funknetzwerk
Referenznummer: OV26_RV_Montage_Messgeräte
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über den Austausch, die Montage und die Inbetriebnahme von Verteil- und Messgeräten wie Wasserzähler, Wärmezähler oder Heizkostenverteiler inkl. Integration in das Funknetzwerk für die Bestände der Servicebüros Treptow und Tempelhof. Über diese abzuschließenden zwei Rahmenverträge (2 Lose) sollen ab dem 01.01.2027 für den Bestand von 1.496 Mietobjekten (Wohnungen und Gewerberäume) über Einzelabrufe Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler getauscht sowie in das Funknetzwerk integriert werden. Die Arbeiten erfolgen größtenteils unter bewohnten Bedingungen. Dem AN werden die für die Ausführung der Aufträge vorgesehenen Verteil- und Messgeräte durch den AG übergeben. Die Montageleistungen des AN umfassen sämtliche für die Verteil- und Messgeräte notwendigen Kleinmaterialien, Montagezubehör, Dicht- und Hilfsstoffe unter Verwendung der speziellen Montagewerkzeuge.
Rahmenvertrag über den Austausch, die Montage und die Inbetriebnahme von Verteil- und Messgeräten wie Wasserzähler, Wärmezähler oder Heizkostenverteiler inkl. Integration in das Funknetzwerk für die Bestände der Servicebüros Treptow und Tempelhof. Über diese abzuschließenden zwei Rahmenverträge (2 Lose) sollen ab dem 01.01.2027 für den Bestand von 1.496 Mietobjekten (Wohnungen und Gewerberäume) über Einzelabrufe Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler getauscht sowie in das Funknetzwerk integriert werden. Die Arbeiten erfolgen größtenteils unter bewohnten Bedingungen. Dem AN werden die für die Ausführung der Aufträge vorgesehenen Verteil- und Messgeräte durch den AG übergeben. Die Montageleistungen des AN umfassen sämtliche für die Verteil- und Messgeräte notwendigen Kleinmaterialien, Montagezubehör, Dicht- und Hilfsstoffe unter Verwendung der speziellen Montagewerkzeuge.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Messgeräten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Treptow
Beschreibung der Beschaffung: Bestände des Servicebüros Treptow
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
1.496 Mietobjekte (Wohnungen und Gewerberäume) in den Beständen der Servicebüros Treptow und Tempelhof
Postleitzahl: 12053
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit einem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Rahmenvertragspartner aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderen vergleichbaren Gründen (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird oder aus Kapazitätsgründen Einzelaufträge durch den beauftragten Rahmenvertragspartner nicht erbracht werden können und mehrere Rahmenvertragspartner gebunden sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen an einen anderen Rahmenvertragspartner bzw. Auftragnehmer bzw. an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens (beginnend beim Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot) zu vergeben.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit einem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Rahmenvertragspartner aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderen vergleichbaren Gründen (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird oder aus Kapazitätsgründen Einzelaufträge durch den beauftragten Rahmenvertragspartner nicht erbracht werden können und mehrere Rahmenvertragspartner gebunden sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen an einen anderen Rahmenvertragspartner bzw. Auftragnehmer bzw. an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens (beginnend beim Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot) zu vergeben.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Tempelhof
Beschreibung der Beschaffung: Bestände des Servicebüros Tempelhof
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-18 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor im Verfahren fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nach-weise, nach den Regelungen des § 56 VgV nachfordern.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Jahresumsatz des Bieters (in Euro) jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind (Austausch, Montage und Inbetriebnahme von Verteil- und Messgeräten).
Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen in Höhe von 100.000 EUR netto je Los. Bei einem Angebot für beide Lose, ist ein Mindestumsatz in Höhe von 200.000 EUR netto nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Jahresumsatz des Bieters (in Euro) jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind (Austausch, Montage und Inbetriebnahme von Verteil- und Messgeräten).
Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen in Höhe von 100.000 EUR netto je Los. Bei einem Angebot für beide Lose, ist ein Mindestumsatz in Höhe von 200.000 EUR netto nachzuweisen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über geeignete Referenzen zu erbrachten Leistungen, die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar sind, jeweils mit folgenden Angaben:
• Art der erbrachten Leistung
• Anzahl der verbauten Geräte
• Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt (Leistungszeitraum von MM/JJJJ bis MM/JJJJ)
• Bezeichnung/Adresse Auftraggeber
Mindestanforderung:
Einzureichen sind mindestens eine und maximal fünf Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen:
• Jede Referenz muss die Montage von Verteil- und Messtechnik zum Gegenstand haben; dabei ist nicht relevant, ob es sich um eine Neuausstattung oder um einen Eichaustausch handelt
• Jede Referenz muss Innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe) erbracht worden sein
• Der Bieter muss mit den angegebenen Referenzen mindestens folgende Anzahlen von Geräten verbaut haben: Einbau von 1300 HKV, 550 WZ und 10 WMZ. Dabei werden die angegebenen Anzahlen über die angegebenen Referenzen kumulativ gezählt und gewertet. Bei einem Angebot für beide Lose müssen die Mindestanforderungen zu den Referenzen nur einmal nachgewiesen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über geeignete Referenzen zu erbrachten Leistungen, die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar sind, jeweils mit folgenden Angaben:
• Art der erbrachten Leistung
• Anzahl der verbauten Geräte
• Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt (Leistungszeitraum von MM/JJJJ bis MM/JJJJ)
• Bezeichnung/Adresse Auftraggeber
Mindestanforderung:
Einzureichen sind mindestens eine und maximal fünf Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen:
• Jede Referenz muss die Montage von Verteil- und Messtechnik zum Gegenstand haben; dabei ist nicht relevant, ob es sich um eine Neuausstattung oder um einen Eichaustausch handelt
• Jede Referenz muss Innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe) erbracht worden sein
• Der Bieter muss mit den angegebenen Referenzen mindestens folgende Anzahlen von Geräten verbaut haben: Einbau von 1300 HKV, 550 WZ und 10 WMZ. Dabei werden die angegebenen Anzahlen über die angegebenen Referenzen kumulativ gezählt und gewertet. Bei einem Angebot für beide Lose müssen die Mindestanforderungen zu den Referenzen nur einmal nachgewiesen werden.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum einzusetzenden Personal
Mindestanforderung:
Mit dem Angebot ist durch den Bieter zu erklären, dass die zum Einsatz kommenden Monteure an Schulungen mit abschließender Bescheinigung teilgenommen haben. Die Inhalte müssen die Vermittlung von Kenntnissen zu den aktuellen Hard- und Softwarekomponenten der jeweiligen Gerätehersteller (z. B. Qundis) und zur Datenerfassung (einschließlich Heizkörperbewertung) beinhalten. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Bieter für den Auftragsfall, die für die Leistungsausführung bestimmten Mitarbeiter zu den technischen Regeln einer fachgerechten Montage, Bewertung und zu Funknetzen auf eigene Kosten zu schulen bzw. schulen zu lassen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum einzusetzenden Personal
Mindestanforderung:
Mit dem Angebot ist durch den Bieter zu erklären, dass die zum Einsatz kommenden Monteure an Schulungen mit abschließender Bescheinigung teilgenommen haben. Die Inhalte müssen die Vermittlung von Kenntnissen zu den aktuellen Hard- und Softwarekomponenten der jeweiligen Gerätehersteller (z. B. Qundis) und zur Datenerfassung (einschließlich Heizkörperbewertung) beinhalten. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Bieter für den Auftragsfall, die für die Leistungsausführung bestimmten Mitarbeiter zu den technischen Regeln einer fachgerechten Montage, Bewertung und zu Funknetzen auf eigene Kosten zu schulen bzw. schulen zu lassen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Datenschutzverpflichtungserklärung mit Mietern
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 123 oder § 124 GWB.
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei.
Fragen werden nur beantwortet, wenn sie in der Frist entsprechend dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform Berlin oder über ausschreibung@stadtundland.de beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum täglichen Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Mehrfachbewerbungen können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Unterauftragnehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss der Bieter/der Bietergemeinschaften führen. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass durch den Austausch von Unternehmen die nachgewiesene Eignung der Bietergemeinschaft nicht nachteilig geändert wurde. Die vorgenannten Ausführungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Unterauftragnehmer, auf die sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung berufen hat.
Die Angebote (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen. Auf Anforderung des Auftraggebers sind Nachweise zu den Eigenerklärungen einzureichen. Eine Nichteinhaltung der Mindestanforderungen bzw. der als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
Für alle aufgeführten Eignungskriterien ist ein entsprechendes Formblatt in den Vergabeunterlagen enthalten, in die der Bieter seine Angaben einzutragen und mit dem Angebot einzureichen hat.
Die Bewertung der Zuschlagskriterien (nur Preis) erfolgt losweise (Los 1 und Los 2). Daraus ergibt sich je Los eine Rangfolge. Der Wertungspreis ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis je Los (Gesamtsumme netto) unter Berücksichtigung eines ggf. angebotenen Nachlasses. Die Wertung erfolgt prozentual abgeschichtet, wobei der niedrigste Preis gegenüber dem Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt wird. Der niedrigste Angebotspreis wird mit der entsprechenden Gewichtung bewertet. Die Wertung der höheren Angebotspreise erfolgt nach der Formel: Niedrigster Preis/Angebotspreis x Gewichtung
Zur Sicherstellung einer durchgreifenden Berücksichtigung mittelständischer Interessen und zur Absicherung einer fortlaufenden Leistungserbringung im Bestand der STADT UND LAND gegen Insolvenz- und Ausfallrisiken auf Auftragnehmerseite (Versorgungssicherheit) ist vorgesehen, dass von den insgesamt zur Vergabe anstehenden zwei Losen ein Bieter maximal 1 Los erhalten kann (Zuschlagslimitierung § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV). Auf die Zuschlagslimitierung wird in der Bekanntmachung hingewiesen. Die Bieter können auf sämtliche Lose ein Angebot einreichen. Der Zuschlag kann jedoch auch für den Fall, dass ein Bieter in allen Losen der wirtschaftlichste ist, grundsätzlich nur max. auf 1 Los erfolgen.
Für den Fall, dass nicht alle Lose nach dem beschriebenen Prozedere vergeben werden können, behält sich die STADT UND LAND zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit vor, auch mehrere Lose an einen Bieter des gegenständlichen Verfahrens zu vergeben. Dabei wird die STADT UND LAND – unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze – ihre Beschaffungsziele einer Gesamtbedarfsdeckung (z.B. für den Fall, dass in einzelnen Losen nur ein Angebot eingeht), an der benötigten Versorgungssicherheit und der damit verbundenen notwendigen Leistungsfähigkeit der Bieter und an einer insgesamt wirtschaftlichen Beschaffung (z.B. für den Fall, dass in einem Los unwirtschaftliche Ergebnisse entstehen) berücksichtigen.
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei.
Fragen werden nur beantwortet, wenn sie in der Frist entsprechend dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform Berlin oder über ausschreibung@stadtundland.de beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum täglichen Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Mehrfachbewerbungen können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Unterauftragnehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss der Bieter/der Bietergemeinschaften führen. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass durch den Austausch von Unternehmen die nachgewiesene Eignung der Bietergemeinschaft nicht nachteilig geändert wurde. Die vorgenannten Ausführungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Unterauftragnehmer, auf die sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung berufen hat.
Die Angebote (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen. Auf Anforderung des Auftraggebers sind Nachweise zu den Eigenerklärungen einzureichen. Eine Nichteinhaltung der Mindestanforderungen bzw. der als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
Für alle aufgeführten Eignungskriterien ist ein entsprechendes Formblatt in den Vergabeunterlagen enthalten, in die der Bieter seine Angaben einzutragen und mit dem Angebot einzureichen hat.
Die Bewertung der Zuschlagskriterien (nur Preis) erfolgt losweise (Los 1 und Los 2). Daraus ergibt sich je Los eine Rangfolge. Der Wertungspreis ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis je Los (Gesamtsumme netto) unter Berücksichtigung eines ggf. angebotenen Nachlasses. Die Wertung erfolgt prozentual abgeschichtet, wobei der niedrigste Preis gegenüber dem Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt wird. Der niedrigste Angebotspreis wird mit der entsprechenden Gewichtung bewertet. Die Wertung der höheren Angebotspreise erfolgt nach der Formel: Niedrigster Preis/Angebotspreis x Gewichtung
Zur Sicherstellung einer durchgreifenden Berücksichtigung mittelständischer Interessen und zur Absicherung einer fortlaufenden Leistungserbringung im Bestand der STADT UND LAND gegen Insolvenz- und Ausfallrisiken auf Auftragnehmerseite (Versorgungssicherheit) ist vorgesehen, dass von den insgesamt zur Vergabe anstehenden zwei Losen ein Bieter maximal 1 Los erhalten kann (Zuschlagslimitierung § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV). Auf die Zuschlagslimitierung wird in der Bekanntmachung hingewiesen. Die Bieter können auf sämtliche Lose ein Angebot einreichen. Der Zuschlag kann jedoch auch für den Fall, dass ein Bieter in allen Losen der wirtschaftlichste ist, grundsätzlich nur max. auf 1 Los erfolgen.
Für den Fall, dass nicht alle Lose nach dem beschriebenen Prozedere vergeben werden können, behält sich die STADT UND LAND zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit vor, auch mehrere Lose an einen Bieter des gegenständlichen Verfahrens zu vergeben. Dabei wird die STADT UND LAND – unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze – ihre Beschaffungsziele einer Gesamtbedarfsdeckung (z.B. für den Fall, dass in einzelnen Losen nur ein Angebot eingeht), an der benötigten Versorgungssicherheit und der damit verbundenen notwendigen Leistungsfähigkeit der Bieter und an einer insgesamt wirtschaftlichen Beschaffung (z.B. für den Fall, dass in einem Los unwirtschaftliche Ergebnisse entstehen) berücksichtigen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: t:03090138316
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +3090138316📞
Fax: +3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 133-484794 (2026-07-10)