Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 7 zu entnehmen.
Kriterien:
(a) Anzahl der über Unterauftragnehmer eingesetzten Personen bei den eingereichten Referenzen. (max. 100 Punkte)
(b) Referenzen nach Branchen (max. 40 Punkte)
zu (a) Anzahl der über Unterauftragnehmer eingesetzten Personen bei den eingereichten Referenzen (max. 100 Punkte):
Bewertet wird, wie viele der über Unterauftragnehmer (Contractingverträge) eingesetzten Personen bei allen eingereichten Referenzen durchschnittlich pro Jahr eingesetzt waren. Es wird nur die Anzahl der eingesetzten Personen gewertet, die über die Mindestanzahl hinausgeht (Mindestanforderungen an Referenzen).
Dabei wird unterschieden:
- Anzahl der über Unterauftragnehmer eingesetzten Personen im Bereich Technik durchschnittlich pro Jahr (max. 50 Punkte).
Hierbei dürfen die eingesetzten Personen ausschließlich folgenden Berufen/Berufsfeldern zuzuordnen sein: Ingenieur Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieur, Bauingenieur, Planungsingenieur, Bauführer und Bauüberwacher.
- Anzahl der über Unterauftragnehmer eingesetzten Personen im Bereich IT durchschnittlich pro Jahr (max. 50 Punkte).
Hierbei dürfen die eingesetzten Personen ausschließlich folgenden Berufen/Berufsfeldern zuzuordnen sein: IT-Administrator, IT-Support(er) 1st-/2nd-Level, Technischer Experte IT-Technologie, Technischer Servicekoordinator, Anwendungsentwickler, Spezialist IT-Sicherheit, Spezialist IT-Security Operations Center, Prozessberater IT Servicemanagement und/oder IT-Operations, Berater IT-Governance/ Compliance, IT-Projektmanager und SAP Berater ECC6.0 (oder Vorgängersysteme).
- Bewertungsformel:
i) Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Anzahl der über Unterauftragnehmer durchschnittlich pro Jahr eingesetzten Personen im Bereich Technik erhält 50 Punkte.
Bei den weiteren Teilnahmeanträgen werden alle niedrigeren geprüften Angaben zur Anzahl der über Unterauftragnehmer durchschnittlich pro Jahr eingesetzten Personen im Bereich Technik ins Verhältnis gesetzt. Dazu wird die höchste Personenanzahl durch die geprüfte Personenanzahl des jeweiligen Teilnahmeantrags dividiert und mit der maximalen Punktzahl (50 Punkte) multipliziert.
Es wird nur die Anzahl der eingesetzten Personen gewertet, die über die Mindestanzahl (Mindestanforderungen an Referenzen) hinausgeht.
Bei mehreren Referenzen wird der Mittelwert über alle Referenzen der angegebenen durchschnittlich pro Jahr eingesetzten Personen ermittelt.
ii) Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Anzahl der über Unterauftragnehmer durchschnittlich pro Jahr eingesetzten Personen im Bereich IT erhält 50 Punkte.
Bei den weiteren Teilnahmeanträgen werden alle niedrigeren geprüften Angaben zur Anzahl der über Unterauftragnehmer durchschnittlich pro Jahr eingesetzten Personen im Bereich IT ins Verhältnis gesetzt.
Dazu wird die höchste Personenanzahl durch die geprüfte Personenanzahl des jeweiligen Teilnahmeantrags dividiert und mit der maximalen Punktzahl (50 Punkte) multipliziert.
Es wird nur die Anzahl der eingesetzten Personen gewertet, die über die Mindestanzahl (Mindestanforderungen an Referenzen) hinausgeht.
Bei mehreren Referenzen wird der Mittelwert über alle Referenzen der angegebenen durchschnittlich pro Jahr eingesetzten Personen ermittelt.
iii) Die ermittelten Punktzahlen für den jeweiligen Teilnahmeantrag aus a) und b) werden summiert.
- zu (b) Referenzen nach Branchen (max. 40 Punkte):
Es wird wie folgt bewertet:
- drei oder mehr Referenzen wurden in der Branche Energieversorgung erbracht = 40 Punkte,
- zwei Referenzen wurden in der Branche Energieversorgung erbracht und eine oder mehr Referenzen wurde in der Branche Versorgung/ Entsorgung oder Industrie erbracht = 25 Punkte,
- eine Referenz wurde in der Branche Energieversorgung erbracht und eine oder mehr Referenzen wurde in der Branche Versorgung/ Entsorgung oder Industrie erbracht = 10 Punkte.
- Bewerberauswahl und Aufforderung zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase
Der Auftraggeber wählt auf der Grundlage des ermittelten gewichteten Gesamtpunktwerts – sofern insgesamt vorhanden – jene fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl über alle Kriterien aus.
Für die Ermittlung des Gesamtpunktwertes werden zunächst die vom Bewerber in den einzelnen Auswahlkriterien erzielten Punkte addiert und ein Punktwert für jedes Kriterium gebildet. Anschließend werden die Punktwerte aller Kriterien addiert; der so ermittelte Wert bildet den Gesamtpunktwert.
Bei Vorliegen eines gleichen Gesamtpunktwertes zwischen zwei oder mehr Bewerbern entscheidet der höhere Durchschnittspunktwert (über alle Kriterien) der einzelnen Auswahlkriterien in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtung. Die ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf können den Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase entnommen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Bewerber, die bereits ausgeschieden sind, zum Verfahren wieder zuzulassen, wenn sich Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Verfahren zurückziehen oder aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.