Auftragsbekanntmachung (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Erbringung von Umzugs- und Transportleistungen
Referenznummer: LWB_ZE-2026-0047
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über Umzugs- und Transportleistungen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umzugsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft ist ein kommunales Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von rund 37.000 Wohnungen. Es wird beabsichtigt, einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft ist ein kommunales Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von rund 37.000 Wohnungen. Es wird beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Umzugs- und Transportleistungen für Mieterhaushalte im Stadtgebiet Leipzig zu vergeben.
Gegenstand des Rahmenvertrags sind insbesondere:
- Komplettumzüge (Pauschalleistungen) für 1- bis 3-Raum-Wohnungen einschließlich Organisation, Vor-Ort-Besichtigung, Beräumung, Transport sowie Möbeldemontage und -montage;
- Teilumzüge und Einzelleistungen im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen;
- Transport-, Verpackungs- und Zusatzleistungen einschließlich Bereitstellung von Umzugsmaterialien;
- Anschlussleistungen für haushaltsübliche Geräte durch qualifiziertes Personal;
- Einlagerung von Umzugsgut sowie Entsorgungsleistungen.
Die Leistungen werden bedarfsabhängig abgerufen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage von angebotenen Pauschal- und Einheitspreisen für tatsächlich erbrachte Leistungen.
Der Rahmenvertrag wird mit zwei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt nach dem Kaskadenprinzip, bei dem der erstplatzierte Auftragnehmer vorrangig berücksichtigt wird und der zweitplatzierte Auftragnehmer bei Kapazitätsengpässen oder Verhinderung zum Einsatz kommt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lagerung und Lagerhaltung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtgebiet Leipzig”
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag beginnt am 01.08.2026, wird für 1 Jahr abgeschlossen (Festlaufzeit) und endet demgemäß am 31.07.2027. Der Vertrag verlängert sich dreimalig um...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag beginnt am 01.08.2026, wird für 1 Jahr abgeschlossen (Festlaufzeit) und endet demgemäß am 31.07.2027. Der Vertrag verlängert sich dreimalig um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertrags-parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit gekündigt wird.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Für die geforderten Eigenerklärungen sollen, soweit vorhanden,
die beigefügten Formulare verwendet werden....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Für die geforderten Eigenerklärungen sollen, soweit vorhanden,
die beigefügten Formulare verwendet werden. Folgende
Unterlagen/Nachweise/Erklärungen sind dem
Angebot beizufügen:
- Eigenerklärung zur technischen Ausstattung;
- Eigenerklärung zu Lagermöglichkeiten;
- Eigenerklärung zu Referenzen: Mindestens drei Referenzen
über abgeschlossene vergleichbare Leistungen ab 2023;
- Eigenerklärung und Nachweis gemäß § 7c Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG); gültige Erlaubnis zum Betreiben des gewerblichen Güterkraftverkehrs gemäß GüKG bzw.gültige Lizenz der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für den
grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignung zur Berufsausübung: Für die geforderten
Eigenerklärungen sollen, soweit vorhanden, die beigefügten
Formulare verwendet werden. Folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung: Für die geforderten
Eigenerklärungen sollen, soweit vorhanden, die beigefügten
Formulare verwendet werden. Folgende Unterlagen/Nachweise/
Erklärungen sind dem Angebot beizufügen:
- Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufsregister des
jeweiligen Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Bei
Eintragungspflicht (Handelsregister) ist ein Nachweis beizufügen;
- Eigenerklärung zur Fachkunde hinsichtlich Eintragungen in
weitere Berufsregister (IHK, oder Ähnliches). Bei Eintragung ist
ein Nachweis beizufügen;
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
(bei Eintragung ist ein Nachweis beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Für die
geforderten Eigenerklärungen sollen, soweit vorhanden, die
beigefügten Formulare verwendet...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Für die
geforderten Eigenerklärungen sollen, soweit vorhanden, die
beigefügten Formulare verwendet werden. Folgende
Unterlagen/Nachweise/Erklärungen sind dem
Angebot beizufügen:
- Eigenerklärung über den Umsatz des
Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Eigenerklärung und Nachweis über das Bestehen oder den
Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei
einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit
folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall:
Personen- und Sachschäden: 1.500.000 EUR
Vermögensschäden: 100.000 EUR;
- Eigenerklärung Anzahl und Qualifikation der Arbeitnehmer,
Angabe der Anzahl und Qualifikation Arbeitnehmer;
Mindeststandard: 8 Mitarbeiter:
- Angabe relevanter Unternehmensdaten;
“1. Die Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher
elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die...”
1. Die Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher
elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform
evergabe.de. Informationen über Änderungen der
Bekanntmachung/Vergabeunterlagen sowie nach der
Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B.
Bieterinformation) werden elektonisch über evergabe.de
bereitgestellt. Auch die Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen
müssen elektronisch über evergabe.de gestellt werden. Deren
Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über die Plattform.
Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung
kostenfrei durch die Bewerber/Bieter heruntergeladen, erfolgt
keine automatische Benachrichtigung über mögliche
Änderungen zur Vergabe. Die Bewerber/Bieter haben sich über
alle eingestellten Hinweise/Antworten/Änderungen eigenständig
zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
Informationen zu den technischen Anforderungen und Hilfe bei
technischen Problemen erhalten Sie unter evergabe.de.
2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren:
Bieterfragen sind spätestens bis zum 21.05.2026 einzureichen.
3. Werden im Vergabeverfahren mehrere Versionen der
Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, ist zwingend die
aktuellste Version zur Angebotsabgabe zu verwenden.
Andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden.
4. Die Einreichung der Angebote per Telefax, E-Mail oder über
die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur elektronisch in
Textform, mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur
zugelassen. Angebotsschreiben und Eigenerklärungen sind in
Textform zu zeichnen.
5. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren
Verfahren nicht berücksichtigt.
6. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den
Auftraggeber vor Angebotsabgabe über die Vergabeplattform
darauf hinzuweisen.
7. Abweichende Vertragsbedingungen des Auftragnehmers
werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der
Auftraggeber ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich
zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt
ausnahmslos, auch in Fällen, in denen der Auftrag-nehmer im
Rahmen der Auftragserteilung auf seine Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verweist und der Auftraggeber diesen
nicht ausdrücklich widerspricht.
8. Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in
Deutsch beizufügen.
9. Allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur
Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über
die geforderten hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden
nicht berücksichtigt.
10. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine
Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber
dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus
uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter
bezeichnet ist und - die gesamtschuldnerische Haftung aller
Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
11. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise
separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot
abzugeben.
12. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines
Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen
technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle
Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat
er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise
auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
13. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum
Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/
Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen
berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die
Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung
in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden.
Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf
gesondertes Verlangen einzureichen.
14. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer
angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für
den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
15. Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften,
Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von
Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen
gelten für alle Eignungskriterien.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: keine
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 083-293761 (2026-04-28)