Zur Revitalisierung des Wohnungsmarktes und damit verbundener Beseitigung von Problemimmobilien und Wohnungsüberhängen hat die Stadt Gelsenkirchen mit dem Land NRW die „Zukunftspartnerschaft Wohnen“ entwickelt. Insbesondere Problemimmobilien sollen in den nächsten zehn Jahren angekauft und zurückgebaut werden. Aber auch durch Bestandssanierung und Neubau werden neue Wohnqualitäten geschaffen. Die Stadterneuerungsgesellschaft mbH & Co. KG (kurz: SEG, im Folgenden auch AG genannt) übernimmt hierbei die Rolle des Erwerbers von Problemimmobilien und späterer Bauherrin beim Rückbau. Aufgrund der erwarteten Vielzahl an Immobilien, die in den nächsten Jahren über die Zukunftspartnerschaft erworben werden sollen, soll ein Rahmenvertrag mit einem Gutachter (im Folgenden: AN) über die Erstellung von bis zu 160 Verkehrswertgutachten abgeschlossen werden. Da eine Vielzahl der Problemimmobilien abgebrochen werden soll, soll der Rahmenvertag mit dem Gutachter darüber hinaus die Erstellung von bis zu 40 Beweissicherungsgutachten umfassen. Der Auftragnehmer muss sich darauf einstellen, unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Leistungserbringung zu beginnen. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-09.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Erstellung von Verkehrswert- und Beweissicherungsgutachten
Kurze Beschreibung:
Zur Revitalisierung des Wohnungsmarktes und damit verbundener Beseitigung von Problemimmobilien und Wohnungsüberhängen hat die Stadt Gelsenkirchen mit dem Land NRW die „Zukunftspartnerschaft Wohnen“ entwickelt. Insbesondere Problemimmobilien sollen in den nächsten zehn Jahren angekauft und zurückgebaut werden. Aber auch durch Bestandssanierung und Neubau werden neue Wohnqualitäten geschaffen.
Die Stadterneuerungsgesellschaft mbH & Co. KG (kurz: SEG, im Folgenden auch AG genannt) übernimmt hierbei die Rolle des Erwerbers von Problemimmobilien und späterer Bauherrin beim Rückbau.
Aufgrund der erwarteten Vielzahl an Immobilien, die in den nächsten Jahren über die Zukunftspartnerschaft erworben werden sollen, soll ein Rahmenvertrag mit einem Gutachter (im Folgenden: AN) über die Erstellung von bis zu 160 Verkehrswertgutachten abgeschlossen werden.
Da eine Vielzahl der Problemimmobilien abgebrochen werden soll, soll der Rahmenvertag mit dem Gutachter darüber hinaus die Erstellung von bis zu 40 Beweissicherungsgutachten umfassen.
Der Auftragnehmer muss sich darauf einstellen, unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Leistungserbringung zu beginnen.
Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zur Revitalisierung des Wohnungsmarktes und damit verbundener Beseitigung von Problemimmobilien und Wohnungsüberhängen hat die Stadt Gelsenkirchen mit dem Land NRW die „Zukunftspartnerschaft Wohnen“ entwickelt. Insbesondere Problemimmobilien sollen in den nächsten zehn Jahren angekauft und zurückgebaut werden. Aber auch durch Bestandssanierung und Neubau werden neue Wohnqualitäten geschaffen.
Die Stadterneuerungsgesellschaft mbH & Co. KG (kurz: SEG, im Folgenden auch AG genannt) übernimmt hierbei die Rolle des Erwerbers von Problemimmobilien und späterer Bauherrin beim Rückbau.
Aufgrund der erwarteten Vielzahl an Immobilien, die in den nächsten Jahren über die Zukunftspartnerschaft erworben werden sollen, soll ein Rahmenvertrag mit einem Gutachter (im Folgenden: AN) über die Erstellung von bis zu 160 Verkehrswertgutachten abgeschlossen werden.
Da eine Vielzahl der Problemimmobilien abgebrochen werden soll, soll der Rahmenvertag mit dem Gutachter darüber hinaus die Erstellung von bis zu 40 Beweissicherungsgutachten umfassen.
Der Auftragnehmer muss sich darauf einstellen, unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Leistungserbringung zu beginnen.
Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E12862985
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zur Revitalisierung des Wohnungsmarktes und damit verbundener Beseitigung von Problemimmobilien und Wohnungsüberhängen hat die Stadt Gelsenkirchen mit dem Land NRW die „Zukunftspartnerschaft
Wohnen“ entwickelt. Insbesondere Problemimmobilien sollen in den nächsten zehn Jahren angekauft und zurückgebaut werden. Aber auch durch Bestandssanierung und Neubau werden neue Wohnqualtäten geschaffen. Die Stadterneuerungsgesellschaft mbH & Co. KG (kurz: SEG, im Folgenden auch AG genannt) übernimmt hierbei die Rolle des Erwerbers von Problemimmobilien und späterer Bauherrin beim Rückbau.
Aufgrund der erwarteten Vielzahl an Immobilien, die in den nächsten Jahren über die Zukunftspartnerschaft erworben werden sollen, soll ein Rahmenvertrag mit einem Gutachter (im Folgenden: AN) über die Erstellung von bis zu 160 Verkehrswertgutachten abgeschlossen werden.
Da eine Vielzahl der Problemimmobilien abgebrochen werden soll, soll der Rahmenvertag mit dem Gutachter darüber hinaus die Erstellung von bis zu 40 Beweissicherungsgutachten umfassen.
Der Auftragnehmer muss sich darauf einstellen, unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Leistungserbringung zu beginnen. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zur Revitalisierung des Wohnungsmarktes und damit verbundener Beseitigung von Problemimmobilien und Wohnungsüberhängen hat die Stadt Gelsenkirchen mit dem Land NRW die „Zukunftspartnerschaft
Wohnen“ entwickelt. Insbesondere Problemimmobilien sollen in den nächsten zehn Jahren angekauft und zurückgebaut werden. Aber auch durch Bestandssanierung und Neubau werden neue Wohnqualtäten geschaffen. Die Stadterneuerungsgesellschaft mbH & Co. KG (kurz: SEG, im Folgenden auch AG genannt) übernimmt hierbei die Rolle des Erwerbers von Problemimmobilien und späterer Bauherrin beim Rückbau.
Aufgrund der erwarteten Vielzahl an Immobilien, die in den nächsten Jahren über die Zukunftspartnerschaft erworben werden sollen, soll ein Rahmenvertrag mit einem Gutachter (im Folgenden: AN) über die Erstellung von bis zu 160 Verkehrswertgutachten abgeschlossen werden.
Da eine Vielzahl der Problemimmobilien abgebrochen werden soll, soll der Rahmenvertag mit dem Gutachter darüber hinaus die Erstellung von bis zu 40 Beweissicherungsgutachten umfassen.
Der Auftragnehmer muss sich darauf einstellen, unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Leistungserbringung zu beginnen. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-15 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung zunächst für die Dauer von 2 Jahren mit einer Höchstmenge von 80 Verkehrswertgutachten und 20 Beweissicherungsgutachten abgeschlossen.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr (sowie jeweils 40 Verkehrswertgutachten und 10 Beweissicherungsgutachten) zu verlängern, sodass die maximale Vertragslaufzeit 4 Jahre (mit einer Höchstmenge von 160 Verkehrswertgutachten und 40 Beweissicherungsgutachten) beträgt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Vertragslaufzeit oder die Beauftragung einer Mindestzahl an Gutachten.
Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung zunächst für die Dauer von 2 Jahren mit einer Höchstmenge von 80 Verkehrswertgutachten und 20 Beweissicherungsgutachten abgeschlossen.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr (sowie jeweils 40 Verkehrswertgutachten und 10 Beweissicherungsgutachten) zu verlängern, sodass die maximale Vertragslaufzeit 4 Jahre (mit einer Höchstmenge von 160 Verkehrswertgutachten und 40 Beweissicherungsgutachten) beträgt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Vertragslaufzeit oder die Beauftragung einer Mindestzahl an Gutachten.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-05-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern ist ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen (Formblatt 2).
Eignungskriterium: Supply-Chain-Management
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 5. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern, bzw. zusätzlich zum Bieter selbst auch vom eignungsleihenden Unternehmen, abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 5. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern, bzw. zusätzlich zum Bieter selbst auch vom eignungsleihenden Unternehmen, abzugeben.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung, Formblatt 6.
Mindestens erforderlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungsbeträgen von 1,5 Mio. Euro für Personen- und 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, jeweils mind. zweifach maximiert. Der geforderte Nachweis muss im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erbracht werden. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 8) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung, Formblatt 6.
Mindestens erforderlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungsbeträgen von 1,5 Mio. Euro für Personen- und 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, jeweils mind. zweifach maximiert. Der geforderte Nachweis muss im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erbracht werden. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 8) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorzulegen ist eine Eigenerklärung zu einschlägigen Referenzprojekten, Formblatt 7.
Mindestens nachzuweisen ist die Erstellung von mindestens zehn Verkehrswertgutachten sowie mindestens einem Beweissicherungsgutachten. Von den zehn Verkehrswertgutachten müssen mindestens fünf nach den Regeln der DIN EN-17024 oder vergleichbar erstellt worden sein. Alle Referenzen müssen aus den letzten zwei Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist) stammen, d.h. die Gutachten müssen in diesem Zeitraum vollständig erstellt und abgeschlossen worden sein.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 8) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorzulegen ist eine Eigenerklärung zu einschlägigen Referenzprojekten, Formblatt 7.
Mindestens nachzuweisen ist die Erstellung von mindestens zehn Verkehrswertgutachten sowie mindestens einem Beweissicherungsgutachten. Von den zehn Verkehrswertgutachten müssen mindestens fünf nach den Regeln der DIN EN-17024 oder vergleichbar erstellt worden sein. Alle Referenzen müssen aus den letzten zwei Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist) stammen, d.h. die Gutachten müssen in diesem Zeitraum vollständig erstellt und abgeschlossen worden sein.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 8) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorzulegen ist ein Nachweis des Bieters über eine Vereidigung als öffentlich Bestellter Sachverständiger für Immobilien oder eine gültige Zertifizierung nach DIN-EN 17.024.
Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: ARGE (GbR)
Ausschlussgrund:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach…
… §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt 3). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.
… § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen (Formblatt 4). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: SEG – Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co.KG
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Bochumer Str. 140/142
Postleitzahl: 45886
Postort: Gelsenkirchen
Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@seg-gelsenkirchen.de📧
Telefon: 12345678📞
URL: https://seg-gelsenkirchen.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E12862985🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E12862985🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E12862985 barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 8 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
3. Das Verfahren wird über die eVergabeplattform https://www.subreport.de/E12862985 durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich /telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch
erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
5.Eine Kostenerstattung für die Erstellung eines Angebotes findet nicht statt.
6. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblätter 3+4) sowie die Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 5) abzugeben.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E12862985 barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 8 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
3. Das Verfahren wird über die eVergabeplattform https://www.subreport.de/E12862985 durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich /telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch
erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
5.Eine Kostenerstattung für die Erstellung eines Angebotes findet nicht statt.
6. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblätter 3+4) sowie die Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 5) abzugeben.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu
können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen
müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim
Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu
können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen
müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim
Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 071-249751 (2026-04-09)