Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromöbeln für die Stadt Salzgitter

Stadt Salzgitter

Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromöbeln für die Stadt Salzgitter

Deadline

Deadline 2026-09-17

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromöbeln für die Stadt Salzgitter
Referenznummer: 2026-0171_26.1322.0-(L)
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromöbeln für die Stadt Salzgitter
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2026-0171_26.1322.0-(L)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
4.2 Umweltverträglichkeit Es werden Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit der Möbel gestellt, welche zwingend eingehalten werden müssen: 4.2.1 Konstruktion, Herstellung und Gebrauchstauglichkeit Es sind Steck-/Schraubverbindungen und andere reversible Verbindungen zu verwenden. Die Prinzipien der recyclinggerechten Konstruktion (VDI 2243) sind zu beachten. Ersatzteile, die bei üblicher Nutzung erforderlich werden können, sind mindestens fünf Jahre nach Auslieferung zur Verfügung zu stellen. 4.2.2 Holz und Holzwerkstoffe Möbel mit einem Anteil von über 50 % Holz müssen den Anforderungen für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38) oder gleichwertig entsprechen. Holzwerkstoffplatten müssen den Anforderungen für Holzwerkstoffplatten (RAL-UZ 76) oder gleichwertig entsprechen. Es dürfen ausschließlich formaldehydarme Spanplatten der Güteklasse E 1 verarbeitet werden. Entsprechende Nachweise sind mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Massivholzteile, Leimhölzer, Furniere und die zur Sperrholzherstellung verwendeten Hölzer dürfen nicht aus Urwäldern (borealen und tropischen Primärwäldern) stammen. Anstriche Holz Bei Anstrichen müssen schadstoffarme Lacke nach den Anforderungen des RAL-UZ 12a oder gleichwertig verwendet werden. Die eingesetzten Lacke müssen speichelfest und geruchsneutral sein. Materialschutz Holzwerkstoffe, Klebstoffe, Beschichtungen usw. dürfen keine Fungizide, Insektizide und halogenorganische Flammschutzmittel enthalten. Metallteile (Oberflächenbehandlung) Nach Möglichkeit sollten alle Metallteile aus Eisen oder Stahl gefertigt sein. Aluminium sollte nur dort Verwendung finden, wo es nicht anders möglich ist. 4.2.3 Kunststoffe Verwendete Kunststoffe und andere Materialien dürfen keine halogenierten Verbindungen und Weichmacher enthalten; sie dürfen nicht aus PVC (Polyvinylchlorid) bestehen und keine halogenierten Flammschutzmittel enthalten. 4.2.4 Verpackung Die Verpackung muss luftdurchlässig nach RAL-UZ 38 oder gleichwertig sein. Dadurch soll die Ausgasung nach der Herstellung gewährleistet sein. Verpackungsmaterialien müssen zurückgenommen und recycelt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, hinsichtlich Spezifikationen oder zugesicherten Eigenschaften gutachterliche Untersuchungen vornehmen zu lassen. Sollten sich negative Abweichungen herausstellen, trägt der Auftragnehmer die entstandenen Kosten des Gutachtens. WB 24? Abfall BMS Formblatt 4.2.5 Bezugsstoffe und Schaumstoffe Polstermöbel Für alle gepolsterten Möbelstücke muss die Materialauswahl mindestens einen Bezugsstoff, der als schwer entflammbar zertifiziert ist, enthalten. Maßgeblich sind hier die Normen EN 1021 1?&?2. Textile Bezüge und Schaumstoffe müssen den Anforderungen nach Öko-Tex Standard 100 oder Toxproof vom TÜV Rheinland sowie RAL-ZU 117 oder gleichwertig entsprechen. Entsprechende Nachweise sind mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Die Werkstoffe sind sortenrein trennbar und voll recyclebar. Die Oberfläche darf sich nicht elektrostatisch aufladen. Die vorgenannten Zertifikate und Prüfprotokolle sind dem Angebot beizufügen. Mit entsprechendem Nachweis können auch europäische Äquivalente eingereicht werden.
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Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Bedarfsstellen im Stadtgebiet Salzgitter
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Vertragsbeginn ist der 01.02.2027 mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der Vertrag enthält eine jährliche Verlängerungsoption von 12 Monaten. Die Verlängerung erfolgt automatisch sofern nicht eine der Vertragsparteien sechs Monate vor Vertragsende kündigt. Maximale Laufzeit sind vier Jahre.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-17 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 116 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wenn aktuell keine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, so ist die Erklärung eines Versicherungsdienstleisters einzureichen, in der dieser bestätigt mit dem Bieter im Fall der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Katalog bzw. Portfolio über die einzelnen Bestandteile/ Möbelstücke des angebotenen Büromöbelsystems (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Datenblätter mit Beschreibung, Abbildung und technischen Angaben der angebotenen Büromöbel sowie der dazu passenden seriengefertigten Möbelstücke (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Datenblätter und Nachweise bezüglich Sicherheit, Ergonomie und Umweltfreundlichkeit (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung und der Anlage zum Leistungsverzeichnis /Beschreibung der Büromöbel: - Nachweis des GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder vergleichbar (Für alle Produkte ist das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder vergleichbar erforderlich. Die Vergleichbarkeit muss durch den Auftragnehmer belegt werden. Entsprechende Zertifikate müssen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden.) - Nachweis nach (RAL-UZ 38) und (RAL-UZ 76) oder gleichwertig (Möbel mit einem Anteil von über 50 % Holz müssen den Anforderungen für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38) oder gleichwertig entsprechen. Holzwerkstoffplatten müssen den Anforderungen für Holzwerkstoffplatten (RAL-UZ 76) oder gleichwertig entsprechen. Entsprechende Nachweise sind mit den Angebotsunterlagen einzureichen.) - Nachweise Stoffe und Polster (Für alle gepolsterten Möbelstücke muss die Materialauswahl mindestens einen Bezugsstoff, der als schwer entflammbar zertifiziert ist, enthalten. Maßgeblich sind hier die Normen EN 1021 1 & 2. Textile Bezüge und Schaumstoffe müssen den Anforderungen nach Öko-Tex Standard 100 oder Toxproof vom TÜV Rheinland sowie RAL-ZU 117 oder gleichwertig entsprechen. Entsprechende Nachweise sind mit den Angebotsunterlagen einzureichen.)
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Falls vorhanden: Nachweis über Zertifizierung nach DIN ISO
9001 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
14001 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Nein
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs.
1 Nr.1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
1 Nr. 2 oder 3 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 261 (Geldwäsche) oder §§ 89c oder 89a Abs. 2 Nr. 2 (Terrorismusfinanzierung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
1 Nr. 4 oder 5 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 263 (Betrug) oder § 264 (Subventionsbetrug) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
1 Nr. 6, 7, 8 oder 9 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 299, §§ 299a und 299b, §108 e, § 108f oder §§ 333 und 334 jeweils auch i.V.m. § 335a des Strafgesetzbuches oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
1 Nr.10 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Abs. 1 - 5, §§ 232b - 233a (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
4 S. 1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine Verletzung auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
der öffentliche Auftraggeber nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Salzgitter
Nationale Registrierungsnummer: t:053418393542
Postanschrift: Joachim-Campe-Straße 6-8
Postleitzahl: 38226
Postort: Salzgitter
Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: submission@stadt.salzgitter.de 📧
Telefon: +49 5341839-3542 📞
Fax: +49 5341839-4960 📠
URL: https://www.salzgitter.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTTQXMV29/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTTQXMV29 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTTQXMV29 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTTQXMV29# Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird. Zur Bemusterung Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung: Die Modelle sind der Stadt Salzgitter nach Aufforderung innerhalb von zwei Wochen frei Verwendungsstelle anzuliefern und aufzubauen. Die Aufforderung inklusive der Angabe der Lieferadresse innerhalb des Stadtgebiet Salzgitters erfolgt per E-Mail. Von jedem Modell sind Aufkleber o. ä. zu entfernen, die Rückschlüsse auf den Bieter, bzw. Hersteller zulassen. Nach dem Bemusterungstermin sind die Mustermodelle innerhalb fünf Arbeitstagen mit Terminvereinbarung abzuholen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 157-567388 (2026-08-13)