Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt im Auftrag der Polizei Hamburg den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von 1.600 Sätzen Körperschutzausstattungen modular inkl. Arm- und Beinprotektoren, Zubehörtaschen und eines kompletten Ver-pass Satzes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Körperschutzausstattungen (KSA) modular inkl. Zubehör
BIS OV 20232130007”
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt im Auftrag der Polizei Hamburg den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von 1.600 Sätzen Körperschutzausstattungen modular inkl. Arm- und Beinprotektoren, Zubehörtaschen und eines kompletten Ver-pass Satzes.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Körperschutzausstattung (KSA) modular inkl. Zubehör” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“• Identifikationsnummer (EEA)
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (EEA)
• Registergericht (EEA)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (EEA)
• Umsatzzahlen (EEA)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln (EEA)
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen (EEA)
• Referenzliste über bisher...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln (EEA)
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen (EEA)
• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art
• Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe (EEA)
• Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unter-auftragnehmer
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung
• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
• Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre beste-hende Geschäftstätigkeit
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (EEA)
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (EEA)
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs) (EEA)
• Erklärung zur sozialverträglichen Beschaffung (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) (EEA)
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungs-beiträgen (EEA)
• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-13
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Quelle: OJS 2023/S 115-357506 (2023-06-13)