Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör sowie Serviceleistungen für MFPs
AOK Sachsen - Anhalt
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör für die im Eigentum der Auftraggeberin stehenden Multifunktionsgeräte, die Wartung der vorhandenen Systeme, die Störungsbeseitigung und auf Anfrage die Bereitstellung von einzelnen Geräten auf Kauf- bzw. Mietbasis.
DeadlineDeadline 2026-10-16
Wer? Wie?- • Teile und Zubehör für Fotokopiergeräte › Tonerpatronen
- • Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten › Wartung von Fotokopiergeräten
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-09-15 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör sowie Serviceleistungen für MFPs
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wartung und Reparatur von Büromaschinen 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-16 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-16 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-08 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Herstellerautorisierung für die zu erbringenden Liefer- und Dienstleistungen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK Sachsen - Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Justiziariat/Vergabestelle
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 📧
Telefon: +49 3912878-45327 📞
Fax: +49 3912878-845327 📠
URL: https://san.aok.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.dtvp.de/Center 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMP4K/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMP4K 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMP4K 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-400 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 180-640191 (2026-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör sowie Serviceleistungen für MFPs
Referenznummer:
AOK SAN 2026-0035
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör für die im Eigentum der Auftraggeberin stehenden Multifunktionsgeräte, die Wartung der vorhandenen Systeme, die Störungsbeseitigung und auf Anfrage die Bereitstellung von einzelnen Geräten auf Kauf- bzw. Mietbasis.
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Produkte/Dienstleistungen: Wartung und Reparatur von Büromaschinen 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
AOK SAN 2026-0035
Beschreibung der Beschaffung:
Aktuell werden ca. 270 Multifunktionsgeräte (im Folgenden als Drucker bezeichnet) des Herstellers Lexmark eingesetzt. Die Drucker sind auf aktuell 48 Standorte im Bundesland Sachsen-Anhalt verteilt. Vom Auftragnehmer wird das Management des Zubehörs und Verbrauchsmaterials für alle Drucker erwartet. Es sind ausschließlich für den europäischen Markt freigegebene Originalprodukte (Neuware) des Druckerherstellers Lexmark zugelassen. Der Service ist im Bundesland Sachsen-Anhalt an den Standorten der Auftraggeberin zu erbringen. Nähere Informationen zu den Standorten, den Drucker-Typen und den aktuellen Verbräuchen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Die Störungsbeseitigung und die Wartung sind immer ein Vor-Ort-Service und demnach an aktuell 48 Standorten der Auftraggeberin innerhalb des Bundeslandes Sachsen- Anhalt auszuführen. Die Lieferung von Toner, Zubehör und Belichtungseinheiten hat an den Hauptstandort der Auftraggeberin in Magdeburg zu erfolgen.
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Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr - bis längstens zum 31.12.2030 - verlängert werden.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die AOK Sachsen-Anhalt (Auftraggeberin) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Sozialleistungsträger auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung betreut sie mit ca. 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund 810.000 Versicherte mit ca. 48 Kundencentern und/oder Standorten in Sachsen-Anhalt, in denen ausschließlich Multifunktionsgeräte des Herstellers Lexmark eingesetzt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör für die im Eigentum der Auftraggeberin stehenden aktuell ca. 270 Multifunktionsgeräte, die Wartung der vorhandenen Systeme, die Störungsbeseitigung und auf Anfrage die Bereitstellung von einzelnen Geräten auf Kauf- bzw. Mietbasis.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-16 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-16 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-08 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden werden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es sind zwei Referenzen aus dem hier einschlägigen Tätigkeitsfeld nachzuweisen. Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen und dürfen nicht älter als 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein. Ein Auftraggeber muss ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sein. Die Anzahl der zu wartenden Multifunktionsgeräte/Drucker muss je Referenz mindestens 200 betragen, wobei der Vertragszeitraum jeweils mindestens 2 Jahre betragen haben muss. Für diese jeweils mindestens 200 MFPs müssen auch Serviceleistungen erbracht worden sein. Es handelt sich um Mindestanforderungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR, Personenschäden je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR; daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR, inklusive bei Verletzung von Datenschutzbestimmungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Herstellerautorisierung für die zu erbringenden Liefer- und Dienstleistungen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sofern der Bieter nicht Hersteller der im Einsatz befindlichen Geräte und angebotenen Kauf- oder Mietgeräte ist, muss er für die im Einsatz befindlichen Geräte, angebotenen Geräte und die Verbrauchsmaterialien autorisierter und zertifizierter Händler sein. Bezüglich des Zubehörs und Verbrauchsmaterials sind ausschließlich für den europäischen Markt freigegebene Originalprodukte (Neuware) des Druckerherstellers Lexmark zugelassen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 9 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK Sachsen - Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
DE258393558
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Justiziariat/Vergabestelle
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 📧
Telefon: +49 3912878-45327 📞
Fax: +49 3912878-845327 📠
URL: https://san.aok.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.dtvp.de/Center 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMP4K/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMP4K 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMP4K 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAMP4K#
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAMP4K zum Download zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
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Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-400 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 180-640191 (2026-09-15)
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