Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über digitale Kopiergeräte
PHA 2023.02
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopierer📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag über digitale Kopiergeräte
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Fotokopiergeräten📦
Ort der Leistung: Pforzheim, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Pforzheim, städtische Schulen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Pforzheim beabsichtigt die Anmietung, Lieferung, Konfiguration und Aufstellung, Vollwartung sowie Abholung nach Vertragsende von ca. 74 digitalen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Pforzheim beabsichtigt die Anmietung, Lieferung, Konfiguration und Aufstellung, Vollwartung sowie Abholung nach Vertragsende von ca. 74 digitalen Systemen, in verschiedenen Leistungsklassen zum Kopieren mit der Standardeinstellung schwarz/weiß sowie Scannen inklusive deren Service in zwei Leistungsklassen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Servicekonzept (allgemeine Angeben des Angebots)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Qualität der Geräte und Software (Teststellung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieeffizienz (gerätespezifische Angaben des Angebots)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität Geräte u. Software (gerätespez. Angaben Angebot)
Kostenkriterium (Name): Kosten während der Gesamtlaufzeit (Angaben auf dem Preisblatt)
Kostenkriterium (Gewichtung): 40,00
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Siehe Leistungsbeschreibung Pos 5.1.4: Optional - Sicherheitsanforderungen an Einzelplatzgeräte u. Pos 5.1.5: Optional - Sicherheitsanforderungen an Geräte...”
Beschreibung der Optionen
Siehe Leistungsbeschreibung Pos 5.1.4: Optional - Sicherheitsanforderungen an Einzelplatzgeräte u. Pos 5.1.5: Optional - Sicherheitsanforderungen an Geräte in schulischen Netzwerken
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Miete von Kopiergeräten: Aufgrund wirtschaftlicher Rahmenbedingungen aufgrund schultweiten Rollouts und spezifischer technischer Implementierung der Geräte...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Miete von Kopiergeräten: Aufgrund wirtschaftlicher Rahmenbedingungen aufgrund schultweiten Rollouts und spezifischer technischer Implementierung der Geräte wird eine Vertragslaufzeit auf fünf Jahre gewählt
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: September 2028
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen...”
Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und
uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 02.10.2023, 10:00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2023/S 171-536869 (2023-09-01)