Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-03.
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 71 399 826 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Riedlingen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Rohrleitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rohrverlegearbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Biberach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg....”
Beschreibung der Beschaffung
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Er bildet zusammen mit dem Alb-Donau-Kreis und der kreisfreien Stadt Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Im Jahr 2019 platzierte das Magazin Focus-Money den Landkreis Biberach auf Rang 2 der in Deutschland wirtschaftlich stärksten Landkreise. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“
- Graue Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwer-ken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unter-versorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
− Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken
− Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
− Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 1 – Riedlingen
− ca. 44,8 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
− ca. 6,5 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
− ca. 1.003 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
− ca. 13 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Der GÜ-Bauvertrag mit dem Auftraggeber Stadt Riedlingen regelt die Erschließung der Weißen Flecken. Die vom Generalübernehmer umzusetzenden Massen werden über die Anlage Leistungsverzeichnis Los 1.1 WFP abgebildet.
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag des Auftraggebers OEW Breitband GmbH zur Erschließung der Grauen Flecken soll eine Mindest-Auftragsmenge von 35 % des Auftragswertes gemäß bezuschlagtem Angebot auf Basis der Anlage Leistungsverzeichnis Los 1.2 GFP zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alleiniger Auftraggeber für die Lose 2, 3 und 4 ist die OEW Breitband GmbH. Für Los 1 ist die Stadt Riedlingen Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den weißen Flecken und die OEW Breitband GmbH Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den grauen Flecken und sonstiger Maßnahmen (evtl. Erschließung der grauen Fle-cken mit einer Aufgreifschwelle oberhalb von 100 Mbit/s). Mit Zuschlagserteilung kommt für die Lose 2, 3 und 4 jeweils ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande, für Los 1 kommt für den Auftraggeber OEW Breitband GmbH ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen (graue Flecken sowie evtl. sonstige Maßnahmen) sowie für den Auftraggeber Stadt Riedlingen ein GÜ-Bauvertrag (weiße Flecken) zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor.
Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung wird insoweit vollumfänglich verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement)
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 75
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 24 561 019 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen:
“Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrunde-liegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen,...”
Zusätzliche Informationen
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrunde-liegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Unlingen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg....”
Beschreibung der Beschaffung
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Er bildet zusammen mit dem Alb-Donau-Kreis und der kreisfreien Stadt Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Im Jahr 2019 platzierte das Magazin Focus-Money den Landkreis Biberach auf Rang 2 der in Deutschland wirtschaftlich stärksten Landkreise. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“
- Graue Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unter-versorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
− Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken
− Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
− Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 2 – Unlingen
− ca. 14,4 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
− ca. 22,4 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
− ca. 579 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
− ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 70 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alleiniger Auftraggeber für die Lose 2, 3 und 4 ist die OEW Breitband GmbH. Für Los 1 ist die Stadt Riedlingen Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den weißen Flecken und die OEW Breitband GmbH Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den grauen Flecken und sonstiger Maßnahmen (evtl. Erschließung der grauen Fle-cken mit einer Aufgreifschwelle oberhalb von 100 Mbit/s). Mit Zuschlagserteilung kommt für die Lose 2, 3 und 4 jeweils ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande, für Los 1 kommt für den Auftraggeber OEW Breitband GmbH ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen (graue Flecken sowie evtl. sonstige Maßnahmen) sowie für den Auftraggeber Stadt Riedlingen ein GÜ-Bauvertrag (weiße Flecken) zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor.
Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung wird insoweit vollumfänglich verwiesen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 10 546 346 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 Alleshausen Bad Buchenau Dürnach Kanzach ua
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg....”
Beschreibung der Beschaffung
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Er bildet zusammen mit dem Alb-Donau-Kreis und der kreisfreien Stadt Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Im Jahr 2019 platzierte das Magazin Focus-Money den Landkreis Biberach auf Rang 2 der in Deutschland wirtschaftlich stärksten Landkreise. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“
- Graue Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
− Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken
− Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
− Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 3 – Alleshausen, Bad Buchau, Dürnau, Kanzach, Oggelshausen, Tiefenbach
− ca. 47,0 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
− ca. 13,7 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
− ca. 1.494 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
− ca. 9 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 55 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alleiniger Auftraggeber für die Lose 2, 3 und 4 ist die OEW Breitband GmbH. Für Los 1 ist die Stadt Riedlingen Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den weißen Flecken und die OEW Breitband GmbH Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den grauen Flecken und sonstiger Maßnahmen (evtl. Erschließung der grauen Fle-cken mit einer Aufgreifschwelle oberhalb von 100 Mbit/s). Mit Zuschlagserteilung kommt für die Lose 2, 3 und 4 jeweils ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande, für Los 1 kommt für den Auftraggeber OEW Breitband GmbH ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen (graue Flecken sowie evtl. sonstige Maßnahmen) sowie für den Auftraggeber Stadt Riedlingen ein GÜ-Bauvertrag (weiße Flecken) zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor.
Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung wird insoweit vollumfänglich verwiesen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 29 324 055 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 4 Ingoldingen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg....”
Beschreibung der Beschaffung
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Er bildet zusammen mit dem Alb-Donau-Kreis und der kreisfreien Stadt Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Im Jahr 2019 platzierte das Magazin Focus-Money den Landkreis Biberach auf Rang 2 der in Deutschland wirtschaftlich stärksten Landkreise. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“
- Graue Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unter-versorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
− Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken
− Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
− Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 4 – Ingoldingen
− ca. 9,9 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
− ca. 6,9 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
− ca. 463 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
− ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 75 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alleiniger Auftraggeber für die Lose 2, 3 und 4 ist die OEW Breitband GmbH. Für Los 1 ist die Stadt Riedlingen Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den weißen Flecken und die OEW Breitband GmbH Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den grauen Flecken und sonstiger Maßnahmen (evtl. Erschließung der grauen Fle-cken mit einer Aufgreifschwelle oberhalb von 100 Mbit/s). Mit Zuschlagserteilung kommt für die Lose 2, 3 und 4 jeweils ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande, für Los 1 kommt für den Auftraggeber OEW Breitband GmbH ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen (graue Flecken sowie evtl. sonstige Maßnahmen) sowie für den Auftraggeber Stadt Riedlingen ein GÜ-Bauvertrag (weiße Flecken) zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 6 968 406 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro je...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
Eigenerklärung über den Umsatz einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit an-deren Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen be-trifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Los 1 Riedlingen: 6.100.000 Euro netto zzgl. MwSt. Los 2 Unlingen: 2.600.000 Euro netto zzgl. MwSt. Los 3 Bad Buchau, Dürnau, Kanzach, Alleshausen, Oggelshausen, Tiefenbach: 7.300.000 Euro netto zzgl. MwSt. Los 4 Ingoldingen: 1.700.000 Euro netto zzgl. MwSt.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärun-gen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftrag-nehmer.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden. Ferner ist vom Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal der Bewerbung beizufügen.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-08
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-08-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-10 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 129-408920 (2023-07-03)