Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über Seile und Drähte für die Oberleitung nach DIN und gemäß Deutsche Bahn AG Regelz.
23FEI69070”
Produkte/Dienstleistungen: Draht📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über Seile und Drähte für die Oberleitung nach DIN und gemäß Deutsche Bahn AG Regelzeichnungen”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4735918.91 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrdraht
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Draht📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit
Beschreibung der Beschaffung: Fahrdraht
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1345229.74 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrdraht AC-100 hochfest
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Fahrdraht AC-100 hochfest
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1811977.1 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Seile
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Seile
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1359710.77 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Seilhandlingskosten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Seilhandlingskosten
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 13494.22 💰
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Erdungsseile
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Erdungsseile
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 200577.08 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Lieferung von DIN Produkten von der Deutschen Bahn AG technisch freigegeben (evtl. Betriebserprobung erforderlich)”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 4
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-09
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-10-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-18 📅
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Vor Abschluss des Rahmenvertrages/der Rahmenverträge erfolgt eine Q1-Überprüfung/Einstufung im Werk des Lieferanten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 170-534600 (2023-08-31)